von Péter Vida
Die Zustimmung zum Bürgerbegehren
Stopp Rathaus-Neubau wächst zusehends. Gestern wurde die 3.000er Marke erreicht
und die Sammlungen gehen weiter. Die Unabhängigen sind zuversichtlich, die
angepeilten 4.000 Unterschriften zeitnah zu schaffen.
Zugleich kritisieren Die
Unabhängigen, dass die Stadt Bernau Geld für einen externen Rechtsanwalt
aufwendet, um durch ein Gefälligkeitsgutachten das Bürgerbegehren zu
verhindern, zugleich aber keinen Rechtsanwalt beauftragt, um mögliche
Schadensersatzforderungen gegen den Architekten aufgrund der immensen Preissteigerung
beim Neubau zu prüfen. Bürgermeister Stahl nimmt also städtisches Geld dafür in
die Hand, eine Bürgerinitiative zu verhindern, wendet aber kein Geld dafür auf,
einen Millionenschaden von der Stadt abzuwenden. Die Unabhängigen betrachten
dieses Vorgehen für finanzpolitisch unverantwortlich.
Des weiteren weisen Die
Unabhängigen darauf hin, dass sich die Hinweise verdichten, dass städtisches
Geld zweckentfremdet wird, um gegen das initiierte Bürgerbegehren Werbung zu
betreiben. Obwohl die Stadtverwaltung von Gesetzes wegen verpflichtet ist, sich
amtlich neutral zu verhalten und insbesondere keine städtischen Ressourcen
aufwenden darf, tut Bürgermeister Stahl genau das Gegenteil.
Daher haben sich Die Unabhängigen
an die Wahlleiterin der Stadt und die Kommunalaufsicht des Landkreises gewandt,
um auf die verdeckte Zweckentfremdung städtischer Gelder hinzuweisen. So
veranlasste der Bürgermeister die Fertigung eines teuren Riesenplakates, um für
den Neubau zu werben, Verwaltungsmitarbeiter wurden auf Kosten der Stadtkasse
zu Abendstunden in noch nie da gewesenem Umfang eingesetzt, um in den
Ortsbeiräten gegen das Bürgerbegehren Stellung zu beziehen. All dies geht über
das übliche Maß der Information über Beschlüsse, auf die sich der Bürgermeister
beruft, weit hinaus.
Auch die Geldquellen der Werbeanzeige des Barnimer
Mittelstandshauses (BMH) und des Unternehmerverbandes Barnim bleiben ungeklärt. Denn
in beiden Unternehmerverbänden sind kommunale Einrichtungen bzw. Gesellschaften
(Bernauer Stadtmarketinggesellschaft, Sparkasse) Mitglied und leisten somit
eine finanzielle Unterstützung. Sofern diese finanzielle Unterstützung anteilig
in die Anzeigenschaltung eingeflossen sein sollte, würde ein Fall der illegalen
Verwendung kommunaler Gelder zu Zwecken der Wahl- und Abstimmungswerbung
vorliegen, was sodann eine Angelegenheit für den Landesrechnungshof wäre. Eine diesbezügliche Anfrage der Unabhängigen bei der
Geschäftsführerin der Bernauer Stadtmarketinggesellschaft ergab, dass sie eine
Verwendung der Beiträge für die Anzeige nicht ausschließen kann. Die
Unabhängigen verlangen daher Klarheit von der Stadt, ob und inwiefern mittelbar
städtische Gelder in die Werbekampagne geflossen sind.
Diese Unklarheit wird
dadurch verstärkt, dass das BMH-Vorstandsmitglied Manfred Hübler erklärte, dass
die Anzeige „nicht privat“ finanziert worden sei, was im
Widerspruch zu
den Darstellungen des anzeigenschaltenden Märkischen Medienhauses steht.
Das Problem ist also nicht - wie im Artikel der MOZ vom 30.11.2016 zu
lesen ist - dass/ob die Unternehmerverbände eine Anzeige schalten,
sondern ob und inwiefern hierfür kommunales Geld geflossen ist. Die
Frage war bereits Gegenstand in der Aufsichtsratssitzung der Sparkasse
Barnim am vergangenen Montag.
Die Unabhängigen rufen den
Bürgermeister auf, sicherzustellen, dass keine städtischen Gelder und
Ressourcen in unzulässiger Weise zu Wahl- bzw. Abstimmungszwecken eingesetzt
werden. Die Wahlbehörde hat sich von Gesetzes wegen neutral zu verhalten und
darf nicht unter Einsatz staatlicher bzw. unsterstaatlicher Mittel einseitig
Partei ergreifen. Die Unabhängigen verweisen hierzu auf das richtungsweisende
und in solchen Sachverhalten maßgebende Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 02.03.1977 (2 BvE 1/76) hin.
Der erste Leitsatz dieses Urteils lautet:
„Den Staatsorganen ist es von Verfassungs wegen versagt, sich in amtlicher
Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu
identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu
bekämpfen, insbes. durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“ (gilt entsprechend auch für Abstimmungen auf kommunaler Ebene - auch in Bernau)