... dass zwei Drittel aller Deutschen Probleme mit dem Verständnis der Prozentrechnung
haben? Laut ARD und ZDF sind das umgerechnet 72,4 Prozent ! Deshalb wurden bei der nebenstehenden Telefonumfrage vorsichtshalber 130 Prozent befragt.Immerhin kommt bei der Umfrage wieder einmal das heraus, was heraus kommen muss...
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Freitag, 24. Februar 2017
Wussten Sie schon....
Mittwoch, 22. Februar 2017
Wahlwerbung. Heute: Die AfD
Die hier ursprünglich platzierte Wahlwerbung der Partei Alternative für Deutschland wurde vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium für Jugend, Körperkultur, Volksaufklärung, Frauen und Gedöns in Zusammenarbeit mit Correctiv sowie der Staatssicherheit Amadeu-Antonio-Stiftung durch das Poster oben rechts ersetzt. Begründung: Sind eh alles Böse, Nazis, Rechts, Rassisten usw.. So wie Trump, Putin, LePen und die Queen (weil England Europa die EU verraten hat).
Außerdem ist schon der Name dieser Partei ein Fake: Es gibt für Deutschland bekanntlich keine Alternative außer Angela Merkel. Merkelt Euch das endlich!
Aus dem aufgeführten ernsten Gründen - wir sind schließlich für den Frieden - bringen wir jetzt lieber eine Wahlwerbung der Christlich-Demokratischen Union (CDU) Deutschlands. Guten Appetit!
Außerdem ist schon der Name dieser Partei ein Fake: Es gibt für Deutschland bekanntlich keine Alternative außer Angela Merkel. Merkelt Euch das endlich!
Aus dem aufgeführten ernsten Gründen - wir sind schließlich für den Frieden - bringen wir jetzt lieber eine Wahlwerbung der Christlich-Demokratischen Union (CDU) Deutschlands. Guten Appetit!
Soweit zum Plan - vor der Wahl. Nun zur Realisierung in der kommenden Legislaturperiode:
Montag, 20. Februar 2017
Wahlwerbung. Heute: Die SPD
Was will uns dieser ungepflegte Blender mit seinem ständigen Blabla eigentlich sagen? Vielleicht das hier?
Oder gar das hier?
Es zeigt sich auch jeden Tag, dass Martini-Schulz voll durchblickt:
Bei allem Spott über den Reichen aus Würselen darf EINES nicht ungesagt bleiben:
Es muss nicht mal ein Gespräch sein. Zuhören oder Zeitung aufschlagen reicht schon...
Samstag, 18. Februar 2017
Das Wort zum Nieselregen
Mittwoch, 15. Februar 2017
Aktuelle Weltnachrichten: Heute aus Bernau bei Berlin
Die Bernauer Grünen lassen gerade unter dem Titel "Krawall schadet, informieren hilft!" eine Postkarte an die Haushalte verteilen, die zum "Nein" beim Bürgerentscheid zum Neuien Rathaus aufruft. Ich kann allerdings bezüglich Krawall nur irgendwelche dunkle Gestalten ausmachen, die des Nachts die Wahlplakate der Unabhängigen zerstören. Auch sind die übrigen Parolen auf der Postkarte offenbar aus der Beamtenperspektive und mit der heißen Nadel zusammen gestrickt.
Allein dadurch, dass die grünen Strategen die demokratische Mitbestimmung und den Bürgerentscheid als Krawall bezeichnen, haben sie sich wieder einmal als zutiefst undemokratische Besserwessis geoutet, die nur ihre eigenen politischen Intrigen spinnen und sich so auf Teufel komm' raus den Sozen und Linken als Partner andienen wollen. Berlin und R2G lassen grüßen! Es lohnt sich deshalb kaum, auf den Quatsch einzugehen, zumal die einzelnen Krawallparolen bereits alle mehrmals widerlegt wurden.
Sei es drum: Wenn mit den 9,8 Millionen Euro ( diese Summe entspricht nebenbei bemerkt in etwa der Bausumme für 20 luxuriös ausgestattete Eigenheime inklusive Grundstück - was will man in diesen simplen Bürokasten denn alles einbauen?) kein Neubau leistbar sein sollte, dann muss ein sparsamerer Umbau des vorhandenen Gebäudes vorgenommen werden. Das immer wieder ins Feld geführte Förderprogramm ist nicht auf Neubauten beschränkt, es richtet sich an Bauvorhaben aller Art, solange sie sich in Stadtkernen befinden. Nicht die Neuerrichtung ist Förderbedingung, sondern die Lage des Projekts. Und solange in der Breitscheidstraße von vier durch die Stadtverwaltung angemieteten Etagen nur eine genutzt wird, haben auch alle Mitarbeiter unseres Großen Führers Stahlins wenigstens einen warmen Schreibtischstuhl und den dazugehörigen Arbeitsplatz.
Seit dem Beschluss der Bernauer Stadtverordnetenversammlung zum Rathausneubau und der Festlegung des Kostenrahmens von 9,8 Millionen Euro sind rund 3 Jahre vergangen. In diesen drei Jahren sind - ohne dass überhaupt ein Spatenstich getätigt wurde - die veranschlagten Kosten bereits um 60 Prozent gestiegen. Man (SPD, Linke und Grüne) argumentiert heute damit, die 9,8 Millionen wären ein "politischer Preis " für den Neubau gewesen, sprich: der Bürger sollte von Anfang an betrogen werden.
Der Bürgermeister schließt nicht aus, dass es auch 20 Millionen werden können. Das wären dann 40 Eigenheime auf der Fläche des ehemaligen Staatsbankgebäudes und eine Steigerung der Kosten um über 100 Prozent. Ich nehme Wetten an, dass das Ganze ein neuer BER(nau) wird und wir letztendlich bei mehr als 30 Millionen ankommen werden. Und wenn dann - wie von Fachleuten befürchtet - der Turm der Marienkirche einstürzt oder auch nur Risse aufweist, wird es noch teurer.
Wer sich nicht zu blöde ist, diesen hässlichen Entwurf für einen rein funktionellen Neubau von der Sorte 08-15, wie er mittlerweile in jeder größeren Stadt steht, dann auch noch als als "Publikumsmagneten" zu bezeichnen, der "zur Belebung der Innenstadt" (Originalzitat von der grünen Postkarte) führen wird, ist einfach nur ein Demagoge, der politisch nicht mehr ernst zu nehmen ist. Mit tun nur wieder die armen Bäume leid, die für diesen grünen Sondermüll sterben mussten. Aber um die Umwelt kümmern sich die Grünen ja schon lange nicht mehr...
Allein dadurch, dass die grünen Strategen die demokratische Mitbestimmung und den Bürgerentscheid als Krawall bezeichnen, haben sie sich wieder einmal als zutiefst undemokratische Besserwessis geoutet, die nur ihre eigenen politischen Intrigen spinnen und sich so auf Teufel komm' raus den Sozen und Linken als Partner andienen wollen. Berlin und R2G lassen grüßen! Es lohnt sich deshalb kaum, auf den Quatsch einzugehen, zumal die einzelnen Krawallparolen bereits alle mehrmals widerlegt wurden.
Sei es drum: Wenn mit den 9,8 Millionen Euro ( diese Summe entspricht nebenbei bemerkt in etwa der Bausumme für 20 luxuriös ausgestattete Eigenheime inklusive Grundstück - was will man in diesen simplen Bürokasten denn alles einbauen?) kein Neubau leistbar sein sollte, dann muss ein sparsamerer Umbau des vorhandenen Gebäudes vorgenommen werden. Das immer wieder ins Feld geführte Förderprogramm ist nicht auf Neubauten beschränkt, es richtet sich an Bauvorhaben aller Art, solange sie sich in Stadtkernen befinden. Nicht die Neuerrichtung ist Förderbedingung, sondern die Lage des Projekts. Und solange in der Breitscheidstraße von vier durch die Stadtverwaltung angemieteten Etagen nur eine genutzt wird, haben auch alle Mitarbeiter unseres Großen Führers Stahlins wenigstens einen warmen Schreibtischstuhl und den dazugehörigen Arbeitsplatz.
Man beachte: Die Packung ist grün und die Schrift ist rot! |
Der Bürgermeister schließt nicht aus, dass es auch 20 Millionen werden können. Das wären dann 40 Eigenheime auf der Fläche des ehemaligen Staatsbankgebäudes und eine Steigerung der Kosten um über 100 Prozent. Ich nehme Wetten an, dass das Ganze ein neuer BER(nau) wird und wir letztendlich bei mehr als 30 Millionen ankommen werden. Und wenn dann - wie von Fachleuten befürchtet - der Turm der Marienkirche einstürzt oder auch nur Risse aufweist, wird es noch teurer.
Wer sich nicht zu blöde ist, diesen hässlichen Entwurf für einen rein funktionellen Neubau von der Sorte 08-15, wie er mittlerweile in jeder größeren Stadt steht, dann auch noch als als "Publikumsmagneten" zu bezeichnen, der "zur Belebung der Innenstadt" (Originalzitat von der grünen Postkarte) führen wird, ist einfach nur ein Demagoge, der politisch nicht mehr ernst zu nehmen ist. Mit tun nur wieder die armen Bäume leid, die für diesen grünen Sondermüll sterben mussten. Aber um die Umwelt kümmern sich die Grünen ja schon lange nicht mehr...
Jeden Tag Valentinstag
Jeden Tag Valentinstag. Gar nicht so einfach mit so einem Namen! Wie hält man das durch? In Wirklichkeit ist es ganz einfach: Jeden Tag daran arbeiten, dass es so bleibt.
Eine wesentliche Voraussetzung nennt die französische Sängerin Françoise Hardy in ihrem Chanson von 1966 "Dann bist Du verliebt" :
Eine wesentliche Voraussetzung nennt die französische Sängerin Françoise Hardy in ihrem Chanson von 1966 "Dann bist Du verliebt" :
Wenn der rote Mohn für dich im November blüht,
Wenn durch graue Wolken man goldene Sterne sieht,
Wenn das Glück dir mit dem Lächeln auch die Tränen gibt:
Dann bist du, ja glaub mir, dann bist du verliebt
Bist du so verliebt.
Wenn du traurig bist und du solltest glücklich sein,
Wenn du Freunde triffst und fühlst dich doch so allein,
Und wenn das Alleinsein dir schöne Träume gibt:
Dann bist du, ja glaub mir, dann bist du verliebt
Bist du so verliebt
Kommt die Liebe, stell keine Fragen!
Was draus wird kann niemand dir sagen.
Und wirst du sie einmal erleben,
Wird es keine Fragen mehr geben.
Wenn du Sehnsucht hast und weißt nicht einmal wonach,
Wenn du müde bist und liegst viele Stunden wach,
Wenn es für das Ziel der Wünsche einen Namen gibt:
Dann bist du, ja glaub mir, dann bist du verliebt
Bist du so verliebt.
Wenn es für das Ziel der Wünsche einen Namen gibt,
Dann bist du, ja glaub mir, dann bist du verliebt.
Bist du so verliebt.
Seit 42 Jahren gibt es für das Ziel der Wünsche einen Namen und deshalb jeden Tag Valentinstag. Und wenn ich auch den uns mit diesem Tag verordneten Konsumzwang partout nicht leiden kann, gab es gestern als Geschenk für meine liebe M. eine CD mit den frühen Liedern eben jener unnachahmlichen Françoise Hardy...
Sonntag, 12. Februar 2017
Herzlichen Glückwunsch!
Übrigens: Eine Wahl, deren Ergebnis vorher ausgekungelt wurde, ist keine Wahl und hat mit Demokratie NICHTS zu tun.
ABER AUCH GAR NICHTS!
Wahlwerbung. Heute: Die CDU/CSU
Richtig, zum Teufel mit dieser Person! Und wer noch Zweifel hat, kann sich ja mal ein paar ihrer Dumm-Taten in das Gedächtnis rufen. Als da sind: Atomaustieg aus dem Atomaustieg (den wir alle mit unserer Stromrechnung bezahlen) , Bankenrettung und Griechenland-Rettung (die wir alle mit unseren Steuern bezahlen), NSA-Affäre, hirnlose Grenzöffnung und folgendes Flüchtlingschaos, diverse Attentate ihrer "Aluhut hackbart" keifenden Gäste, die Toten vom Breitscheidplatz und in München, Stuttgart, Ansbach, die vergewaltigten Frauen in Köln und die betatschten Kinder in den Schwimmbädern, verslumte Innenstädte und unser verlorenes Sicherheitsgefühl, Lehrerinnen mit Kopftuch in einem vermeintlich säkularen Staat, sinnlos verpulverte Milliarden für eine wie auch immer geartete "Integration" und so weiter und so fort.
Danke auch für die fast unglaubliche Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Hartz IV, liebe Angela. Da kann der Pöbel aber wieder prassen:
Talentiert und begabt: Deshalb kann die Parole auch im September 2017 nur lauten:
Mittwoch, 8. Februar 2017
Recht in Brandenburg ist offenbar immer Recht des Parteienklüngels
Der folgende Offene Brief beschreibt nur auf den ersten Blick einen Nachbarschaftsstreit.Viel mehr zeigt er uns, wie leicht man es in Deutschland, speziell aber diesem Bundesland und im Landkreis Barnim hat, wenn man selbst - oder in diesem Fall die Eltern - in der richtigen Partei ist. Dann kann man sich nämlich alles erlauben, man wird sogar von der vermeintlichen Partei-Konkurrenz gedeckt, gehätschelt und getätschelt. Den Namen des
begünstigten Politikersohnes nenne ich absichtlich nicht, die Herrschaften sind streitsüchtig.
Die Autoren des Offenen Briefes wollen nicht anonym bleiben. Es ist daher auch einfach, über den Bernauer Stadtplan herauszufinden, wer der gewerbetreibene Nachbar der beiden ist. Und da Bernau eine Kleinstadt ist, ist es auch nicht Verschlusssache, wessen Sohn dieser Nachbar ist. Alles andere ist natürlich Mutmaßung, ohne dass die bösen Wörter "Vetternwirtschaft", "Klüngelei" (beide Wörter haben aufgrund ihre häufigen Verwendung in Deutschland und speziell in Brandenburg bereits ihren Bedeutungsgehalt verloren) oder "Nepotismus" verwendet werden müssen.
Aber bilden Sie sich selber ein Urteil:
Die Autoren des Offenen Briefes wollen nicht anonym bleiben. Es ist daher auch einfach, über den Bernauer Stadtplan herauszufinden, wer der gewerbetreibene Nachbar der beiden ist. Und da Bernau eine Kleinstadt ist, ist es auch nicht Verschlusssache, wessen Sohn dieser Nachbar ist. Alles andere ist natürlich Mutmaßung, ohne dass die bösen Wörter "Vetternwirtschaft", "Klüngelei" (beide Wörter haben aufgrund ihre häufigen Verwendung in Deutschland und speziell in Brandenburg bereits ihren Bedeutungsgehalt verloren) oder "Nepotismus" verwendet werden müssen.
Aber bilden Sie sich selber ein Urteil:
Dieter und
Angela Sauer
Konrad-Zuse-Straße 43
16321 Bernau
Tel 03338 768127
dieter.sauer-bernau@t-online.de
Konrad-Zuse-Straße 43
16321 Bernau
Tel 03338 768127
dieter.sauer-bernau@t-online.de
Offener Brief
An
den Landrat des Landkreises Barnim, Herrn Bodo Ihrke,
den Bürgermeister von Bernau bei Berlin, Herrn André Stahl,
die Kommunalaufsicht im Ministerium des Innern und Kommunales Brandenburg,
die Oberste Bauaufsicht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
den Landrat des Landkreises Barnim, Herrn Bodo Ihrke,
den Bürgermeister von Bernau bei Berlin, Herrn André Stahl,
die Kommunalaufsicht im Ministerium des Innern und Kommunales Brandenburg,
die Oberste Bauaufsicht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Bernau, 31.01.2017
Betreff: Gerichtliche
Entscheidung zur Rechtswidrigkeit behördlichen Handelns
im Zusammenhang mit der Baugenehmigung von 2006 und nachfolgende Genehmigungen für die Baufirma Sebastian S. in 16321 Bernau, W-Straße
im Zusammenhang mit der Baugenehmigung von 2006 und nachfolgende Genehmigungen für die Baufirma Sebastian S. in 16321 Bernau, W-Straße
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Seit
2009 führen wir die Auseinandersetzung um die im Betreff genannte Baufirma, die
als störendes Gewerbe laut Festsetzungen im B-Plan am Standort nicht zulässig
ist. Ihnen ist das Thema hinlänglich bekannt! Schließlich haben wir seit 2009
eindringlich auf die Unzulässigkeit der Baugenehmigung vom 07.09.2006 sowie
nachfolgender Bestätigung widerrechtlicher Bauanzeigen hingewiesen.
Wir führten hierzu langwierige
Beschwerden und Widerspruchsverfahren
mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBAB) des Landkreises Barnim und der Stadtverwaltung von Bernau bei Berlin.
Gemeinsam mit betroffenen Nachbarn eingereichte Petitionen an die SVV Bernau und den Landtag wurden abgewiesen.
Ebenso wurde mit Beschwerden beim Ministerpräsidenten und Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden bei der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium verfahren.
Der Landrat hat sich 2010 persönlich in die Auseinandersetzungen eingeschaltet und die Entscheidungen seiner Behörde als rechtens bezeichnet und offen die Interessen des Bauunternehmers vertreten.
Gemeinsam mit betroffenen Nachbarn eingereichte Petitionen an die SVV Bernau und den Landtag wurden abgewiesen.
Ebenso wurde mit Beschwerden beim Ministerpräsidenten und Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden bei der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium verfahren.
Der Landrat hat sich 2010 persönlich in die Auseinandersetzungen eingeschaltet und die Entscheidungen seiner Behörde als rechtens bezeichnet und offen die Interessen des Bauunternehmers vertreten.
Auf unseren Druck hin wurde eine Nutzungsuntersagung wegen illegaler Bauten,
die entgegen der bestehenden Baugenehmigung aber mit Billigung der
Stadtverwaltung Bernau errichtet und genutzt wurden, erlassen. Diese wurde
jedoch niemals vollstreckt und in einem späteren Verfahren am VWG wegen formaler Fehler kassiert. Nachträgliche
von der UBAB unterstützte Versuche die illegalen Bauten durch eine neue Baugenehmigung zu
legalisieren, mussten wegen des Widerspruchs der Nachbarn und des
Landesumweltamtes abgelehnt werden. Mit Unterstützung der Obersten Bauaufsicht konnte
nach einem Ortstermin der Erlass einer Beseitigungsanordnung erwirkt werden.
Da
die UBAB nicht bereit war, die offensichtlichen Fehler anzuerkennen und
entsprechend unseren berechtigten Interessen als betroffene Anwohner zu handeln, haben wir im Dezember
2011 eine Klage auf Rücknahme der Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht
eingereicht. Ebenso hat der Bauunternehmer
eine Klage gegen die Abweisung der nachträglichen Baugenehmigung sowie
eine Klage gegen den Erlass der Beseitigungsanordnung eingereicht.
Nun hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einer mündlichen Verhandlung
am 13.09.2016 folgende entscheidenden Feststellungen getroffen und im Protokoll
fixiert:
Die am
07.09.2006 erteilte Baugenehmigung war von Anfang an rechtswidrig, da
das Vorhaben in der seinerzeit genehmigten Form gegen die Festsetzungen des
B-Planes verstoßen hat!
Die Baugenehmigung von 2006 ist im Jahre 2012 erloschen, denn das Bauvorhaben ist, so wie genehmigt, nicht abgeschlossen worden.
Die Ablehnung der vom Bauunternehmer begehrten Erteilung einer neuen Baugenehmigung ist rechtmäßig, da hier ebenfalls die Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes entgegenstehen.
Die Beseitigungsverfügung für die nicht genehmigten Bauten ist rechtmäßig, weil es für diese Bauten keine Baugenehmigung gibt und das Vorhaben gegen die Festsetzung des B-Planes verstößt!
Die Baugenehmigung von 2006 ist im Jahre 2012 erloschen, denn das Bauvorhaben ist, so wie genehmigt, nicht abgeschlossen worden.
Die Ablehnung der vom Bauunternehmer begehrten Erteilung einer neuen Baugenehmigung ist rechtmäßig, da hier ebenfalls die Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes entgegenstehen.
Die Beseitigungsverfügung für die nicht genehmigten Bauten ist rechtmäßig, weil es für diese Bauten keine Baugenehmigung gibt und das Vorhaben gegen die Festsetzung des B-Planes verstößt!
Der Richter erklärte, dass unsere Klagen
auf Rücknahme der Baugenehmigung sowie auf Erlass einer Nutzungsuntersagung aus
formalen Gründen unzulässig seien.
Der Richter empfahl eine außergerichtliche Klärung des Gesamtkomplexes zwischen
den beteiligten Parteien. Hierzu fand am 04.10.2016 im Bauordnungsamt ein
Gütetermin statt. Das Bauordnungsamt forderte angesichts des eingetretenen
gesetzlosen Zustandes auf dem Grundstück die Einreichung zweier neuer
Bauanträge, einer für das beklagte Grundstück und einer für ein
zwischenzeitlich erworbenes Gewerbegrundstück, auf das die störenden
Gewerbeteile ausgelagert werden sollten. Das Gespräch scheiterte jedoch an der
starren Haltung des Bauunternehmers, der dies nicht akzeptierte.
Angesichts der oben angeführten Feststellungen des Richters, haben wir das Verfahren unsererseits mit einer Erledigungserklärung beendet und das Gericht aufgefordert die Verfahrenskosten dem beklagten Landkreis aufzuerlegen. Dem ist der Richter nicht gefolgt und hat uns die Verfahrenskosten auferlegt. Hierzu haben wir Widerspruch in Form einer Anhörungsrüge eingelegt.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht nach 5 Jahren Wartezeit auf das Verfahren feststellt, die Klage sei unzulässig, weil die Baugenehmigung in der Zwischenzeit bereits erloschen ist. Wir können nichts dafür, dass Verwaltung und Gerichte überlastet sind und Verfahren extrem in die Länge ziehen. Die Feststellungen des Richters im Protokoll der Verhandlung vom 13.09.2016 belegen eindeutig, dass alle unsere Beschwerden und Anträge rechtlich begründet waren.
Angesichts der oben angeführten Feststellungen des Richters, haben wir das Verfahren unsererseits mit einer Erledigungserklärung beendet und das Gericht aufgefordert die Verfahrenskosten dem beklagten Landkreis aufzuerlegen. Dem ist der Richter nicht gefolgt und hat uns die Verfahrenskosten auferlegt. Hierzu haben wir Widerspruch in Form einer Anhörungsrüge eingelegt.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht nach 5 Jahren Wartezeit auf das Verfahren feststellt, die Klage sei unzulässig, weil die Baugenehmigung in der Zwischenzeit bereits erloschen ist. Wir können nichts dafür, dass Verwaltung und Gerichte überlastet sind und Verfahren extrem in die Länge ziehen. Die Feststellungen des Richters im Protokoll der Verhandlung vom 13.09.2016 belegen eindeutig, dass alle unsere Beschwerden und Anträge rechtlich begründet waren.
Die Behörden haben zum Schaden aller betroffenen Anlieger, die auf die
Festsetzungen des B-Planes vertrauten, rechtswidrig gehandelt! Wir sind nicht
Verursacher sondern Opfer rechtswidrigen Handelns!
Die UBAB hat 2006 wissentlich eine rechtswidrige Baugenehmigung erlassen, obwohl
sein damaliges Planungsamt nachweislich die Rechtswidrigkeit betont und sein
Einverständnis zur Baugenehmigung verweigert hat. Ebenso handelte die
Stadtverwaltung Bernau in Kenntnis der Festsetzungen des von ihr beschlossenen
B-Planes und der Baugenehmigung von 2006 widerrechtlich in dem sie die von der
Beseitigungsverfügung betroffenen Bauten über Bauanzeigen bestätigte.
Es klingt wie blanker Hohn, wenn der Versicherer KSA die von uns gegenüber dem
Landkreis erhobene Schadensersatzforderung ablehnt und erklärt, dass kein rechtswidriges
und schuldhaftes Verhalten des Landkreises nachweisbar sei, da laut
Feststellung des Gerichts die Baugenehmigung bereits 2012 erloschen sei und
demzufolge Ansprüche aus Amtshaftung ohnehin verjährt seien. Falsch ist auch die Behauptung der Bauherr
hätte zu keinem Zeitpunkt von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, sie kann
daher keine Schäden verursacht haben. Dies steht weder im Protokoll des
Gerichts noch wären dann mit Billigung der UBAB Bauten entstanden und eine
gewerbliche Nutzung erfolgt. Die UBAB beharrte im Gegensatz zum Gericht darauf,
die Baugenehmigung von 2006 sei rechtens und hat dies noch 2012 mit Gestattung der
vorzeitigen Innutzungnahme und im September 2013 den ordnungsgemäßen Ablauf der
Baugenehmigung mit einer formellen Abnahme dokumentiert.
Die Festsetzung des B-Planes zur
Ansiedlung ausschließlich nichtstörenden Gewerbes dienen allein dem Schutz der
angrenzenden Wohnbebauung, auch wenn das vom Versicherer bestritten wird!
Man hat uns jahrelang hingehalten und immer wieder das Handeln der Behörden als rechtmäßig bezeichnet. Nun nach dem das Unrecht gerichtlich bescheinigt ist, verweigert man den Schadensersatz und hüllt sich ob des weiteren Vorgehens in Schweigen.
Somit ist es nicht verwunderlich, dass das Vertrauen in das Rechtssystem unseres Staates in der Bevölkerung verloren geht.
Wir erwarten, dass entsprechend der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ein Vollzug der Maßnahmen laut Brandenburgischer Bauordnung und Baugesetzbuch erfolgt.
Man hat uns jahrelang hingehalten und immer wieder das Handeln der Behörden als rechtmäßig bezeichnet. Nun nach dem das Unrecht gerichtlich bescheinigt ist, verweigert man den Schadensersatz und hüllt sich ob des weiteren Vorgehens in Schweigen.
Somit ist es nicht verwunderlich, dass das Vertrauen in das Rechtssystem unseres Staates in der Bevölkerung verloren geht.
Wir erwarten, dass entsprechend der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ein Vollzug der Maßnahmen laut Brandenburgischer Bauordnung und Baugesetzbuch erfolgt.
Angesichts der Tatsache, dass die Baugenehmigung sowie die nachträglich
errichteten Bauten von Anfang an rechtswidrig waren und der Bauherr nicht
willens ist, die Nutzung an die
Festsetzungen des B-Planes anzupassen, ist u.E. eine Beseitigung aller Bauten
gemäß §74 BbgBO auf dem Grundstück
angezeigt.
Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass die Behörden entgegen bestehender Gesetze
und Verordnungen und einer gerichtlichen Entscheidung weiterhin nach eigenem
Ermessen handeln.
Das ist nicht rechtskonform!
Ebenso bestehen wir auf Schadensersatz
aus Amtshaftung für alle Aufwendungen, die uns bei der Klärung und Durchsetzung
der rechtlichen Fragen im Hinblick auf die Festsetzung des B-Planes sowie der damit
seit 8 Jahren andauernden außergerichtlichen und gerichtlichen
Auseinandersetzungen entstanden sind.
Mit
freundlichen Grüßen
Dieter
Sauer Angela
Sauer
Dienstag, 7. Februar 2017
Wer Merkel will, muss Schulz wählen
Gute Frage |
Sei's drum. Wählt ruhig diesen Tiefflieger! Egal, wie die Regierung mit oder ohne Merkel oder ihrem Zwillingsbruder im Geiste, dem EU-Bonzen Schulz, dann aussehen wird: Weitere vier Jahre mit ungebremster Masseneinwanderung, EU-Alimentierung, Hass auf Russland, Großbritannien, die USA und vielleicht auch bald auf Frankreich, der damit einhergehenden Entwertung unserer Lebensstandards inklusive Renten, Sozialversicherungen, Sparguthaben usw. wird diese Regierung nicht durchhalten. Auch dieses Land hält so etwas nicht mehr lange durch. Irgendwann wacht auch der verschlafene Michel auf, frühestens wenn es ihm nach der BTW im September weiter und noch ungebremster an das Portemonnaie geht.
Alles vergessen? |
Pest oder Cholera? Wer Merkel oder zumindest den verbrecherischen Unsinn, den sie für Politik hält, weiter haben will, muss Schulz wählen. In diesem Sinne verbieten sich alle weiteren Worte über die Knallchargen, die man uns von Seiten der Blockparteien als Kanzlerkandidaten serviert....
Labels:
Arschlöcher,
Beamte oder wer ? Freiheit,
Politik
Montag, 6. Februar 2017
Bürgerentscheid Stopp Rathaus-Neubau in Bernau
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürger,
am 5. März findet der
Bürgerentscheid Stopp Rathaus-Neubau statt. Wir freuen uns, dass mehrere
Tausend Bernauer ihre Unterschrift gegeben haben, um dies möglich zu machen.
Die Menschen unserer Stadt wollen bei wichtigen Entscheidungen mitreden.
Wie Sie wissen, plant die
Stadtverwaltung den Neubau eines Rathauses. Hierzu soll das bestehende Gebäude
abgerissen werden. Vor der letzten Wahl wurde den Bürgern versprochen, dass die
Kosten bei 9,8 Millionen Euro liegen. Doch nun stellt sich heraus: Der Preis
beläuft sich auf 16 Millionen. Hinzu kommt der Kaufpreis für das abzureissende
Gebäude. Zusammen mit weiteren möglichen Kostensteigerungen können es 20 Millionen werden.
Die Vertreter der Parteien
meinen, dass das Thema zu kompliziert für die Bürger sei. Das sehen wir anders.
Wir glauben, dass die Menschen das Recht bekommen sollten, sich bei einer
derartigen Preissteigerung eine Meinung zu bilden. Angesichts der dringend
nötigen Investitionen in Schulen, Kitas und eine Ortsumgehungsstraße sollten
wir nicht so viel Geld für einen Verwaltungsbau ausgeben.
Am 5. März können Sie mit
Ihrer JA-Stimme
dafür
sorgen, dass die alte Kostenobergrenze wieder gilt und ein unnötig teurer Bau
verhindert wird. Bitte beachten Sie: Der Bürgerentscheid wird nur Erfolg haben,
wenn viele Menschen teilnehmen und mit JA stimmen. Sprechen Sie daher Freunde und Bekannte an und helfen
Sie mit, dass Sparsamkeit, Mitbestimmung und Kostentransparenz auch in Bernau
gelten. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl für Ihre JA-Stimme.
Mit freundlichen Grüßen
Péter Vida
Péter Vida
Am 5. MÄRZ
STOPP RATHAUS-NEUBAU
Ja zur Sparsamkeit.
Ja zur
Mitbestimmung.
Ja zur Kostentransparenz.
www.stopp-rathaus-neubau.de Tel:
03338-7509645 ♦ Funk: 0170-4890034 ♦ E-Mail: info@stopp-rathaus-neubau.de
Freitag, 3. Februar 2017
Der Messias ist da!
Erfolg für Schulz: Wenigstens 57 % wollen die SPD - nicht |
Es gibt nichts, was der SPD-Spitzenkandidat nicht kann: Todkranke heilen, über das Wasser gehen, Angelas Flüchtlinge integrieren, unser aller Steuersatz senken, die multinationalen Konzerne in ihre Schranken weisen, den Bundestag verkleinern, Martini und anderen Alkohol in Urin verwandeln, bei Specki Gabriel eine Magenoperation vornehmen und Trump vernichten. Der neue Obama ist da! Glauben Sie nicht? Dann schlagen Sie mal heute die Tageszeitung ihres Vertrauens auf!
Putin und Trump bei "den Deutschen" gleich verhasst ? |
Ein Gutes hat die ganze Euphorie und Lügerei: Der pöse Putin mit seinen schurkischen Streichen ist neben unserem knuddeligen Heiland, der bereits so schön in Brüssel entsorgt war, und dem bösen,bösen Antichristen Trump fast ganz aus dem Blick unsere Qualitätsmedien gerückt. Aber eben nur fast.
Aber ob die gigantische Kaugummiblase um Martini-Schulz (gerührt, nicht geschüttelt!) tatsächlich solange durchhält, bis wir das Mürkcül los sind? Ob der Martin und seine Zäpfchen auch den Knall hören, wenn diese Blase platzt? Und ist ein trockener Alkoholiker wirklich besser als eine vertrocknete Pfarrerstochter ?
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