Im folgenden zitiert Vallis Blog einen Kommentar von Bernd C. Schuhmann, Mitglied der "Bürgerinitiative im Gebiet des Wasser und Abwasserverbands (WAV) Panke/Finow" in der Online-Ausgabe der "Märkischen Oderzeitung" zum sogenannten Abschmelzungsmodell für die widerrechtlichen Altanschließerbeiträge des neuen Bürgermeisters A. Stahl (Die Linke):
Am 08.1.2015 fand die
Hauptausschuss-Sitzung und am 15.01.2015 die Stadtverordnetenversammlung
(SVV) mit dem Beschluss über das "Abschmelzungsmodell" statt, ohne dass es
vorher zur Offenlegung von Zahlen (
des WAV - der Blogger) gekommen wäre.
Im Hauptausschuss konnte die Bürgerinitiative ihre Fragen noch vor
der Beschlussfassung vortragen, ohne dass es zu ernsthaften Antworten
kam. Bei der SVV wurde die Tagesordnung so aufgebaut, dass die
Einwohnerfragestunde erst nach der "wegweisenden Beschlussfassung" über
das Abschmelzungsmodell stattfinden konnte. Aber auch hier gab es keine
Antworten !
Wir halten es für wichtig, die Öffentlichkeit über die Fragen und
darüber zu informieren, dass es auch in der SVV nicht zu Antworten kam!
(...)
Die SVV Bernau hat ohne Bekanntgabe von Ausgangszahlen und nach
einer sehr fragwürdigen Interpretation des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichtes vom 5.3.2013 eine widersprüchliche
Beschlusskette zu
- 1. einem sogenannten Abschmelzungsmodell,
- 2. einer Rücknahme von Nachforderungen und - in Erwartung einer Ablehnung der Punkte 1 u. 2
- 3. zu einer Umstellung auf ein Gebührenmodell - nur bei Trinkwasser - beschlossen: (siehe Vorlage der Stadtverwaltung 6-192)
Dazu wurden folgende Fragen der Bürgerinitiative im Gebiet des WAV
"Panke/Finow" in der Sitzung des Hauptausschusses (eine Woche vor der
Beschlussfassung durch die SVV Bernau) und in der Fragestunde der
SVV-Sitzung am 15.01.2015 gestellt.:
1. Die Kommunalaufsicht hat den bereits in Gang befindlichen
Bürgerentscheid verboten/untersagt und damit die Selbstbestimmungsrechte
der Stadt Bernau, ihrer SVV und der betroffenen Bürger verletzt.
Frage: Wann werden Sie gegen diese rechtswidrige Auflage Klage beim Verwaltungsgericht einreichen ?
Die Antwort des Bürgermeisters beinhaltete eine Ablehnung einer Klage wegen der langen Verfahrensdauer.
2. Die zweite Frage an die Stadtverordneten betraf den zur Beratung
anstehenden Beschlussentwurf des Bürgermeisters zur Einführung des
Abschmelzungsmodells:
Frage 2a: Ist Ihnen bewusst, dass Sie im Begriff sind, mit diesem
Beschluss vorsätzlich - entgegen den Ihnen bekannten Einwendungen der
Kommunalaufsicht - einen rechtswidrigen Beschluss auf den Weg bringen
zu wollen oder nach dem Willen der Verwaltung bringen zu sollen ?
Wo sind die Berechnungen zu den Auswirkungen dieses Beschlusses auf den WAV ?
Ihnen sind folgende Dokumente bzw. Erklärungen bekannt:
a) die Erklärung der Kommunalaufsicht vom 31.07.2014, worin
unmissverständlich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ihnen
vorliegenden Interpretation des BVG-Beschlusses vom 05.03.2013
aufgezeigt wurden. Mit der Beschlussfassung riskieren Sie, dass dieser
Beschluss von der Kommunalaufsicht kassiert wird, weil die
Interpretation des BVG-Beschlusses vom 5.3.2013 unehrlich und schlicht
falsch ist und das nicht nur nach Meinung der Kommunalaufsicht; offenbar
hat niemand den Beschluss vollinhaltlich gelesen.
b) die Erläuterungen des von Herrn Alscher, Stadtwerke Bernau,
angeforderten Gutachtens der Kanzlei LOH, die, wie Sie wissen, als
Kanzleimitinhaber den Verfassungsrichter Dr. Becker hat, der bisher vom
WAV und der Stadt Bernau stets als Experte angesehen wurde. In diesem
Gutachten ist eindeutig erläutert, dass dieser „Kompromissvorschlag
Abschmelzung“ mit der Rechtsprechung und den Gesetzen des Landes
Brandenburg nicht vereinbar sei.
c) die Erklärung des Geschäftsführers des Landeswasserverbandstages
RA Pencereci, wonach dieses Abschmelzmodell unter Garantie rechtlich
unzulässig und nicht gerichtsfest sei.
Frage 2b: Wer trägt die Kosten beim Scheitern dieses fragwürdigen
Manövers - die zustimmenden Mitglieder der SVV oder der Bürgermeister
(mit Steuern oder Zuweisungsmitteln an die Stadt) oder der
Verbandsvorsteher - (mit den Mitteln des WAV, d.h., Beiträgen und
Gebühren der Bürger) ?
3. Frage: Wie vereinbaren Sie das Fehlen konkreter begründeter
Zahlen in der Vorlage mit dem Antrag an die Kommunalaufsicht zur
Genehmigung von Krediten in offenbar unbestimmter Höhe für die
Finanzierung der offenbar unbekannten Auswirkungen des
Abschmelzungsmodells, und wie können Sie etwas zur Abstimmung stellen,
von dem Sie nicht einmal die Auswirkungen kennen?
4. Auf dem Umweg über die Frau Vorsitzende der SVV Bernau erging folgende Frage an den Fraktionsführer von Bü90/Grüne:
Wie vereinbaren Sie Ihre im Hauptausschuss am 8.1.2015 avisierte
Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters mit Ihrer
Erklärung vom 28.08.2014 im Hauptausschuss, dass Sie keine
rechtswidrigen Beschlüsse zulassen werden, wobei die Orientierungen der
RA-Kanzlei L O H im Mittelpunkt Ihrer Vorschläge standen?
5. Frage: Warum wird die Öffentlichkeit nicht über die Zahlen
informiert, die diesem Beschluss zu Grunde liegen, obwohl bisher stets
die demokratische Einbeziehung der Bürger von einigen Fraktionen
beteuert wird? Gemeint sind die Basiszahlen aus den Jahresabschlüssen
des WAV, die beabsichtigte Kreditaufnahme, Gegenfinanzierung der
abgeschmolzenen Beiträge u.a.
6. Frage: Warum soll bei Ablehnung der Abschmelzung durch die
Kommunalaufsicht bei Trinkwasser eine Umstellung auf ein reines
Gebührenmodell erfolgen und bei Abwasser nicht? Werden bestandskräftige
Bescheide von diesen Beschlüssen erfasst?
Da die Fragen von dem Bürgermeister und der Vorsitzenden der SVV
lediglich oberflächlich und ausweichend beantwortet wurden, können wir
hier keine exakten Antworten anführen.
Glauben Sie ernsthaft, dass Sie mit solchen durchsichtigen Manövern
die Bürger überzeugen und den sozialen Frieden wieder herstellen können
?
Uns überzeugen Sie damit nicht !
Es ist offenkundig, dass die Ja-Sager-Fraktionen keine
demokratische Mitbestimmung der Bürger wollen. Es sei denn, sie haben
ein Ergebnis vorgegeben.
Deshalb werden wir die Dienstagsdemonstrationen (morgen am 27. Januar zum 66. Mal auf dem Bernauer Marktplatz - der Blogger) weiterführen !
Sie wollen mehr Informationen über die Hintergründe des Handelns
der Stadt- und Kreisverwaltung und des WAV Panke/Finow? Dann nutzen Sie
die Web-Seite:
www.buergerinitiative-wav.de oder sprechen Sie die Vertreter der Bürgerinitiative an.