Im Hauptausschuss konnte die Bürgerinitiative ihre Fragen noch vor
der Beschlussfassung vortragen, ohne dass es zu ernsthaften Antworten
kam. Bei der SVV wurde die Tagesordnung so aufgebaut, dass die
Einwohnerfragestunde erst nach der "wegweisenden Beschlussfassung" über
das Abschmelzungsmodell stattfinden konnte. Aber auch hier gab es keine
Antworten !
Wir halten es für wichtig, die Öffentlichkeit über die Fragen und
darüber zu informieren, dass es auch in der SVV nicht zu Antworten kam!
(...)
Die SVV Bernau hat ohne Bekanntgabe von Ausgangszahlen und nach
einer sehr fragwürdigen Interpretation des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichtes vom 5.3.2013 eine widersprüchliche
Beschlusskette zu
- 1. einem sogenannten Abschmelzungsmodell,
- 2. einer Rücknahme von Nachforderungen und - in Erwartung einer Ablehnung der Punkte 1 u. 2
- 3. zu einer Umstellung auf ein Gebührenmodell - nur bei Trinkwasser - beschlossen: (siehe Vorlage der Stadtverwaltung 6-192)
- 1. einem sogenannten Abschmelzungsmodell,
- 2. einer Rücknahme von Nachforderungen und - in Erwartung einer Ablehnung der Punkte 1 u. 2
- 3. zu einer Umstellung auf ein Gebührenmodell - nur bei Trinkwasser - beschlossen: (siehe Vorlage der Stadtverwaltung 6-192)
Dazu wurden folgende Fragen der Bürgerinitiative im Gebiet des WAV
"Panke/Finow" in der Sitzung des Hauptausschusses (eine Woche vor der
Beschlussfassung durch die SVV Bernau) und in der Fragestunde der
SVV-Sitzung am 15.01.2015 gestellt.:
1. Die Kommunalaufsicht hat den bereits in Gang befindlichen Bürgerentscheid verboten/untersagt und damit die Selbstbestimmungsrechte der Stadt Bernau, ihrer SVV und der betroffenen Bürger verletzt.
Frage: Wann werden Sie gegen diese rechtswidrige Auflage Klage beim Verwaltungsgericht einreichen ?
Die Antwort des Bürgermeisters beinhaltete eine Ablehnung einer Klage wegen der langen Verfahrensdauer.
1. Die Kommunalaufsicht hat den bereits in Gang befindlichen Bürgerentscheid verboten/untersagt und damit die Selbstbestimmungsrechte der Stadt Bernau, ihrer SVV und der betroffenen Bürger verletzt.
Frage: Wann werden Sie gegen diese rechtswidrige Auflage Klage beim Verwaltungsgericht einreichen ?
Die Antwort des Bürgermeisters beinhaltete eine Ablehnung einer Klage wegen der langen Verfahrensdauer.
2. Die zweite Frage an die Stadtverordneten betraf den zur Beratung anstehenden Beschlussentwurf des Bürgermeisters zur Einführung des Abschmelzungsmodells:
Frage 2a: Ist Ihnen bewusst, dass Sie im Begriff sind, mit diesem Beschluss vorsätzlich - entgegen den Ihnen bekannten Einwendungen der Kommunalaufsicht - einen rechtswidrigen Beschluss auf den Weg bringen zu wollen oder nach dem Willen der Verwaltung bringen zu sollen ?
Wo sind die Berechnungen zu den Auswirkungen dieses Beschlusses auf den WAV ?
Ihnen sind folgende Dokumente bzw. Erklärungen bekannt:
a) die Erklärung der Kommunalaufsicht vom 31.07.2014, worin unmissverständlich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ihnen vorliegenden Interpretation des BVG-Beschlusses vom 05.03.2013 aufgezeigt wurden. Mit der Beschlussfassung riskieren Sie, dass dieser Beschluss von der Kommunalaufsicht kassiert wird, weil die Interpretation des BVG-Beschlusses vom 5.3.2013 unehrlich und schlicht falsch ist und das nicht nur nach Meinung der Kommunalaufsicht; offenbar hat niemand den Beschluss vollinhaltlich gelesen.
b) die Erläuterungen des von Herrn Alscher, Stadtwerke Bernau, angeforderten Gutachtens der Kanzlei LOH, die, wie Sie wissen, als Kanzleimitinhaber den Verfassungsrichter Dr. Becker hat, der bisher vom WAV und der Stadt Bernau stets als Experte angesehen wurde. In diesem Gutachten ist eindeutig erläutert, dass dieser „Kompromissvorschlag Abschmelzung“ mit der Rechtsprechung und den Gesetzen des Landes Brandenburg nicht vereinbar sei.
c) die Erklärung des Geschäftsführers des Landeswasserverbandstages RA Pencereci, wonach dieses Abschmelzmodell unter Garantie rechtlich unzulässig und nicht gerichtsfest sei.
Frage 2b: Wer trägt die Kosten beim Scheitern dieses fragwürdigen Manövers - die zustimmenden Mitglieder der SVV oder der Bürgermeister (mit Steuern oder Zuweisungsmitteln an die Stadt) oder der Verbandsvorsteher - (mit den Mitteln des WAV, d.h., Beiträgen und Gebühren der Bürger) ?
3. Frage: Wie vereinbaren Sie das Fehlen konkreter begründeter Zahlen in der Vorlage mit dem Antrag an die Kommunalaufsicht zur Genehmigung von Krediten in offenbar unbestimmter Höhe für die Finanzierung der offenbar unbekannten Auswirkungen des Abschmelzungsmodells, und wie können Sie etwas zur Abstimmung stellen, von dem Sie nicht einmal die Auswirkungen kennen?
4. Auf dem Umweg über die Frau Vorsitzende der SVV Bernau erging folgende Frage an den Fraktionsführer von Bü90/Grüne:
Wie vereinbaren Sie Ihre im Hauptausschuss am 8.1.2015 avisierte Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters mit Ihrer Erklärung vom 28.08.2014 im Hauptausschuss, dass Sie keine rechtswidrigen Beschlüsse zulassen werden, wobei die Orientierungen der RA-Kanzlei L O H im Mittelpunkt Ihrer Vorschläge standen?
Wie vereinbaren Sie Ihre im Hauptausschuss am 8.1.2015 avisierte Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters mit Ihrer Erklärung vom 28.08.2014 im Hauptausschuss, dass Sie keine rechtswidrigen Beschlüsse zulassen werden, wobei die Orientierungen der RA-Kanzlei L O H im Mittelpunkt Ihrer Vorschläge standen?
5. Frage: Warum wird die Öffentlichkeit nicht über die Zahlen informiert, die diesem Beschluss zu Grunde liegen, obwohl bisher stets die demokratische Einbeziehung der Bürger von einigen Fraktionen beteuert wird? Gemeint sind die Basiszahlen aus den Jahresabschlüssen des WAV, die beabsichtigte Kreditaufnahme, Gegenfinanzierung der abgeschmolzenen Beiträge u.a.
6. Frage: Warum soll bei Ablehnung der Abschmelzung durch die Kommunalaufsicht bei Trinkwasser eine Umstellung auf ein reines Gebührenmodell erfolgen und bei Abwasser nicht? Werden bestandskräftige Bescheide von diesen Beschlüssen erfasst?
Da die Fragen von dem Bürgermeister und der Vorsitzenden der SVV
lediglich oberflächlich und ausweichend beantwortet wurden, können wir
hier keine exakten Antworten anführen.
Glauben Sie ernsthaft, dass Sie mit solchen durchsichtigen Manövern
die Bürger überzeugen und den sozialen Frieden wieder herstellen können
?
Uns überzeugen Sie damit nicht !
Es ist offenkundig, dass die Ja-Sager-Fraktionen keine demokratische Mitbestimmung der Bürger wollen. Es sei denn, sie haben ein Ergebnis vorgegeben.
Es ist offenkundig, dass die Ja-Sager-Fraktionen keine demokratische Mitbestimmung der Bürger wollen. Es sei denn, sie haben ein Ergebnis vorgegeben.
Deshalb werden wir die Dienstagsdemonstrationen (morgen am 27. Januar zum 66. Mal auf dem Bernauer Marktplatz - der Blogger) weiterführen !
Sie wollen mehr Informationen über die Hintergründe des Handelns der Stadt- und Kreisverwaltung und des WAV Panke/Finow? Dann nutzen Sie die Web-Seite: www.buergerinitiative-wav.de oder sprechen Sie die Vertreter der Bürgerinitiative an.
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