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Samstag, 4. September 2021

Die afghanische Katastrophe aus britischer Sicht

Mein Freund Tony ist der Bruder meiner Brieffreundin Marie aus Liverpool. Wir kennen uns seit 1970, als er - damals ein junger Leutnant der Royal Air Force - mich in Berlin, Hauptstadt der DDR, besuchte. Inzwischen ist eine geraume Zeit vergangen und dank des Mauerfalls konnte ich auch Marie endlich persönlich kennen lernen.

 

Es ist angerichtet: Menü nur für Frauen
Tony schreibt hier in loser Folge als bisher einziger  Auslandskorrespondent von Vallis Blog seine Gedanken zu Europa und Großbritannien auf. Diesesmal geht es um das Afghanistan-Debakel der NATO. Und da Tony im Laufe seiner Dienstzeit bei der RAF auch längere Zeit in SHAPE, dem NATO-Hauptquartier, stationiert war, sollten wir uns seine gewohnt lakonisch geäußerte Meinung anhören: 

 "Natürlich waren die letzten Tage in Kabul überstürzt und chaotisch, aber wenn die Taliban die NATO-Truppen sofort angegriffen hätten, als sie Kabul eroberten, wäre es viel schlimmer gewesen: Mit Hunderten von Soldaten und Zivilisten, die getötet worden wären und nur sehr wenige hätten evakuiert werden können. Unsere Politiker werden nicht zugeben, dass die Taliban sich tatsächlich an ihren Teil des Abkommens gehalten haben und dass die Alternative zu Bidens Entscheidung, sich zurückzuziehen, wahrscheinlich der "endlose Krieg" gewesen wäre, den er nun beendet hat. 

 Aus britischer Sicht gab es einige Erfolge, viel Heuchelei und eine völlige Absurdität:

A. Der Erfolg: Die Evakuierung der großen Mehrheit (wenn auch nicht aller) derjenigen Afghanen, die mit Großbritannien zusammengearbeitet haben, sowie der gesamten britischen Streitkräfte, die den Flughafen bewachten.

B. Die Heuchelei:  Wie Tony BLiar (Liar = Lügner für Tony Blair) , der Bidens Entscheidung angreift, nach all der Illegalität seiner eigenen Auslandskriege, und auch die große Anzahl von Abgeordneten im  Unterhaus, die über den Verlust des britischen Einflusses in der Welt stöhnen - es ist ein Zeichen des Größenwahns, der uns seit 1945 so viele Probleme bereitet hat.

C. Die totale Absurdität war, dass ein Großteil der Presse einen exzentrischen Ex-Soldaten unterstützte, der die Regierung überredete, seinen Plan zur Evakuierung einer Gruppe von Hunden und Katzen in den letzten Tagen zu unterstützen, was wertvolle Zeit und Frachtraum in Anspruch nahm  - selbst AH hat nicht versucht, Blondi nach Berchtesgaden ausfliegen zu lassen.

Eine letzte Überlegung: Japan besiegte 1905 Russland, Nordvietnam besiegte 1975 die USA, aber ich kann mir außer Afghanistan kein Land vorstellen, das es jemals geschafft hat, beide zu besiegen und die Briten jetzt zum vierten Mal zu vertreiben ... "

 

Freitag, 19. Juli 2019

Erfolgsbilanz

Nur gut, dass ich nicht nachtragend bin. Oder doch? Also mal ehrlich: Wenn mir irgendein kleiner Wichser, der seinen Arsch in einer Zeitungsredaktion noch fetter werden lässt, sonst nichts zu sagen hat oder in seinem Leben in die Reihe bekommt, wegen meiner Meinung eine "Verwarnung"  schickt, werde ich schon etwas tückisch.

Auch schadenfroh bin ich gottseidank nicht. Nur bei der letzten Erfolgsbilanz der "Welt" aus dem Hause Springer befällt mich schon eine leise Ahnung, dass meine Antwort an Thore Barfuss nicht ganz falsch gewesen ist.

Mal ehrlich, liebe Springer-Presse, bei minus 14,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur bei der "Welt" ist noch Luft nach unten. Wie bei der SPD.

Und wie ich euch inzwischen kennengelernt habe, lasst ihr nicht locker. Sperrt ruhig weiter die kritischen Leser aus, zensiert die Meinungen, hört auf das Politbüro, feiert unkritisch unsere Fürsten! 

Die langen Flure des Arbeitsamtes rufen nach euch...

Sonntag, 13. Januar 2019

Wer anderen eine Grube gräbt - Schuss von Rot/Rot gegen Volksinitiative geht nach hinten los

Der Versuch von SPD und Linken, die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ für rechtlich unzulässig zu erklären, ist gehörig nach hinten losgegangen.

Wie erinnerlich, hatte der Hauptausschuss des Landtages kurz nach Start der Volksinitiative mit Stimmen von SPD, Linken und Grünen ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst (Wissenschaftlicher Dienst des Landtages) in Auftrag gegeben, ob denn die Volksinitiative von BVB / FREIE WÄHLER rechtlich überhaupt zulässig sei.

Aus gutem Grund hatte Landesvorsitzender Péter Vida zusammen mit anderen Rechtsanwälten an der Formulierung lange gefeilt. Das von BVB / FREIE WÄHLER in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kam sodann auch zu dem Ergebnis, dass die Volksinitiative in der gewählten Form zulässig ist.

Nun aber ahnte man, worauf es beim Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes hinauslaufen würde. Linke und Gründe äußerten bereits ihre Zweifel, streuten diese öffentlichkeitswirksam und versuchten, die Volksinitiative juristisch zu diskreditieren.

Bereits 2 Tage nach Einreichung der über 108.000 Unterschriften wurde sodann das Rechtsgutachten des Landtages vorgelegt. Allerdings mit einem für die Auftraggeber überraschenden Ergebnis. Selbst der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages kommt zudem Ergebnis: Die Volksinitiative ist zulässig.

Damit ist das letzte Bollwerk der rot-roten Abwehrfront gegen unsere Kampagne jäh in sich zusammengefallen. Und die Moral aus der Geschichte: Wer sich juristisch mit uns anlegt, sollte gut gewappnet sein. Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.

Péter Vida
BVB / FREIE WÄHLER

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Volksinitiative-gegen-Strassenbaubeitraege-in-Brandenburg-ist-rechtlich-zulaessig

Montag, 7. Januar 2019

Liken, Lesen, Teilen: BVB / FREIE WÄHLER wieder bei Facebook

Ich freue mich, mitteilen zu können, dass der Landesverband BVB / FREIE WÄHLER jetzt auch wieder auf Facebook aktiv ist.
 
Bitte liken Sie die Seite, lesen und liken Sie die Beiträge, teilen Sie sie und machen Sie Werbung für unseren Facebook-Auftritt.


Péter Vida

PS: Wer möchte am Dienstag, den 08.01. bei der Einreichung der Volksinitiative gegen Starßenausbaubeiträge dabei sein? Wir treffen uns um 09:45 Uhr vor dem Landtag, Alter Markt 1, Potsdam. Die Zahl der Unterschriften ist nochmal anstiegen und es wird ein Kracher.

Mittwoch, 21. November 2018

Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“: Ein Drittel ist geschafft

4 Wochen nach Start der Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ steht BVB / FREIE WÄHLER bei rund 7.000 Unterschriften und somit einem Drittel der gesetzlich erforderlichen Zahl.



Der Zuspruch in der Bevölkerung ist immens. Täglich treffen unzählige Briefe mit ausgefüllten Listen ein. Allein in Mühlenbeck wurden schon knapp 1.000 Unterschriften gesammelt. In Wustermark liegen wir bei 300, in Schöneiche bei 400. Die Stadt Brandenburg meldet nach einigen Sammelaktionen bereits mehr als 500 Unterschriften.
© Sebastian Stragies  / pixelio.de



Bei den zahlreichen Infoständen zeigt sich, dass rund 80% der Befragten unterschreiben – völlig unabhängig, ob Mieter oder Eigentümer. Eine breite Welle der Solidarität und des Willens, das derzeitige Finanzierungsmodell abzulösen, geht durchs Land.



Zu beachten bleibt, dass alle Vorstöße in dieser Wahlperiode zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes – insgesamt 8 Gesetzesanträge von BVB / FREIE WÄHLER – regelmäßig von SPD und Linken und zumeist auch der CDU abgelehnt worden sind.



Die bei BVB / FREIE WÄHLER organisierten Wählergruppen werden aktiv und entschlossen die Unterschriftensammlung vorantreiben und den direktdemokratischen Weg der Volksinitiative gehen.




Péter Vida

Landtagsabgeordneter BVB / FREIE WÄHLER

Montag, 31. Juli 2017

Für das Gästebuch des ****Hotels Märkisches Meer, Hotel am See



Fünf reifere Mädels, die zusammen studiert hatten, wollten ihr 40jähriges Diplomjubiläum im ****Hotel Märkisches Meer in Diensdorf/Ratlow feiern. Die Webseite sah vielversprechend aus, die Zimmer und die Massagen im Spa-Bereich wurden gebucht. Wir trafen uns frohgelaunt am Freitag- abend im Hotel, brachten die Koffer auf gut ausgestattete Zimmer, eins davon etwas klein, aber mit Seeblick, wunderschön…. Die beiden anderen Zimmer zur Straßenseite erwiesen sich als zu laut, um nachts ein Fenster offen zu lassen. Aber wer kann schon für den immer mehr zunehmenden Verkehr auf den Straßen.
S. Hofschlaeger  / pixelio.de
 
Dann setzten wir uns zum Abendessen an den letzten freien Tisch für sechs Personen, schön im Schatten auf der großen Terrasse. Das Wetter war herrlich, etwa 12 Gäste saßen insgesamt auf der Terrasse mit Blick auf den Scharmützelsee. Einige Palmen in Kübeln vermittelten das Gefühl, man säße am Gardasee. Unser Tisch wies noch Schmutzflecken von den Gläsern und Flaschen der letzten Gäste an diesem Tisch auf. Nun ist es nicht Aufgabe der Gäste, beim Aufstehen den Tisch zu säubern, schon gar nicht bei **** (4 Sterne). Wir machten den jungen Kellner, der uns die Karten brachte, darauf aufmerksam, da er es offensichtlich nicht sah. Die Reaktion: „Ich mache es nachher. Sie können sich ja woanders hinsetzen. Sie müssen sich ja nicht auf die Terrasse setzen!“ Schon als wir zur Terrasse gingen, wollte er uns überzeugen, im Restaurant Platz zu nehmen, aber bei der Sonne, bei dem Blick – wir verzichteten. Der junge dynamische Kellner diskutierte mindestens fünf Minuten mit uns über einen Wisch über den Tisch von fünf Sekunden - ****Service? Später kam er dann mit den Getränken, dem Wischlappen und dem Essen und er erhielt auch von jeder von uns ein Trinkgeld.
Die Küche: Hervorragend – hier ein großes Lob an den Koch und das Küchenpersonal. Auch der ausgesuchte Wein und das Bier mundeten uns herrlich bei einer leichten Brise vom See her.
Am nächsten Morgen standen wir erstmal etwas ratlos im Frühstücksraum. Wo ist was? Es war im Saal eingedeckt, doch alle Gäste saßen bei dem herrlichen Wetter auf der Terrasse oder versuchten sich am Frühstücksbüfett zu orientieren. Tassen hier, Untertassen am anderen Ende des Raumes, Sahnekännchen musste man sich von den Tischen im Saal mopsen. Die Platten waren schnell leer und es dauerte bis nachgelegt wurde - ****Service? Trotzdem aßen wir mit Genuss – Küche gut. Den ganzen Tag über sonnten wir uns am See, gingen Schwimmen, tauschten unsere Gedanken aus und aßen mittags eine vorzügliche kalte Suppe, serviert von zwei freundlichen, schnellen Kellnerinnen – so geht es auch. Zum Abendessen hatten wir uns für das empfohlene Barbecue reservieren lassen. Der junge, sehr redselige Kellner vom Vorabend lobte sich für den schön eingedeckten und sauberen Tisch, nur es fehlten einige Servietten, etwas Besteck. Der Wein wurde nicht eingeschenkt, aber dafür redete unser „Service man“ ununterbrochen - **** sind etwas anderes. Das Essen war wieder ein Genuss, der Koch am Grill freundlich empfehlend und ein Könner.
Fazit: -      Ein schönes traditionsreiches Haus mit toller Lage am See.
-     Eine große Terrasse für Sonne und Schatten.
-     Eine wirkliche ****Küche.
-     Ein angenehmes Spa mit freundlicher Fachfrau.
-     Ein gewöhnungsbedürftiger Service. Das soll nach Aussage früherer Gäste auch schon in den letzten Jahren so gewesen sein.
Wie wäre es einmal mit einem Oberkellner, der den Über- und Durchblick hat, so etwas soll es geben. Vielleicht auch noch eine Klingel am Empfang und ein kleines Sortiment Drogerieartikel -  und dann wären wir auch mit **** einverstanden.

M. Valentin

Mittwoch, 17. Mai 2017

Bundesdeutscher Profi-Journalismus

von Michael

Hier zwei Beispiele für superprofessionellen Super-Profijournalismus ausgewiesener Spezial-Experten:

1. Beispiel:
http://www.tagesspiegel.de/politik/entwurf-fuer-wahlprogramm-spd-ruestet-bei-innerer-sicherheit-auf/19812814.html

Zwei Tage nach der letzten verlorenen Landtagswahl bringt der Heiland der SPD Super-Chulz landespolitische Themen auf seine Wahlkampfagenda. Mehr Videoüberwachung und 15.000 zusätzliche Polizisten. Abgesehen davon, dass 15.000 zusätzliche Polizisten im Saarland vielleicht eine annehmbare Zahl darstellen, in den anderen Bundesländern aber lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein sind, sollte auch einem Journalisten, der im Politikbereich schreibt, die grundgesetzliche Kompetenzverteilung eigentlich bekannt sein (das lernt man im Fach " Politische Weltkunde" in der Schule, das ist kein juristisches Spezialwissen). Es ist verständlich, dass der Super-Chulz soetwas nicht kennt, denn der hat ja nur eine Ausbildung an der Flasche, aber im Artikel findet sich kein noch so kleiner Hinweis darauf.

2. Beispiel:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/wanna-cry-cyberattacke-legte-auch-ticketautomaten-der-berliner-s-bahn-lahm/19809094.html

Die Deutsche Bahn springt auf den "Wir sind gehackt worden-Zug" auf und behauptet, dass die Fahrkartenautomaten der Berliner S-Bahn von dem Wannacry-Wurm infiziert sind. Der Artikelschreiber (Journalist würde implizieren, dass der Schreiber etwas von Journalismus versteht) erwähnt nicht, ob das mit mangelnden Sicherheitsvorkehrungen der Bahn zu tun hat und, ob die Fahrkartenautomaten überhaupt Internetanschluss haben (Wozu? Fernwartung? Die Wartung wird regelmäßig durchgeführt, indem zwei Typen erscheinen und den Automaten aufschrauben).

Fazit: Der Artikel so unglaubhaft, dass er von hinten bis vorne Fake-News ist. Und das kann auch kein Versehen sein, denn man schreibt nicht einen ganzen Artikel aus Versehen.


Wegen solcher Dinge bin ich der Ansicht, dass die Frau R. von der Lokalredaktion der MOZ in Bernau  nicht begreifen wird, wovon der Blog-Post von gestern eigentlich handelt  Die denkt wahrscheinlich, dass der Bürgermeister von Bernau einen Esel hat, der Goldklumpen scheißt...

Mittwoch, 8. Februar 2017

Recht in Brandenburg ist offenbar immer Recht des Parteienklüngels

Der folgende Offene Brief beschreibt nur auf den ersten Blick einen Nachbarschaftsstreit.Viel mehr zeigt er uns, wie leicht man es in Deutschland, speziell aber diesem Bundesland und im Landkreis Barnim hat, wenn man selbst - oder in diesem Fall die Eltern - in der richtigen Partei ist. Dann kann man sich nämlich alles erlauben, man wird sogar von der vermeintlichen Partei-Konkurrenz  gedeckt, gehätschelt und getätschelt. Den Namen des begünstigten Politikersohnes nenne ich absichtlich nicht, die Herrschaften sind streitsüchtig.  

Die Autoren des Offenen Briefes wollen nicht anonym bleiben. Es ist daher auch einfach, über den Bernauer Stadtplan herauszufinden, wer der gewerbetreibene Nachbar der beiden ist. Und da Bernau eine Kleinstadt ist, ist es auch nicht Verschlusssache, wessen Sohn dieser Nachbar ist. Alles andere ist natürlich Mutmaßung, ohne dass die bösen Wörter "Vetternwirtschaft", "Klüngelei" (beide Wörter haben aufgrund ihre häufigen Verwendung in Deutschland und speziell in Brandenburg bereits ihren Bedeutungsgehalt verloren) oder "Nepotismus" verwendet werden müssen. 

Aber bilden Sie sich selber ein Urteil:   


Dieter und Angela Sauer
Konrad-Zuse-Straße 43
16321 Bernau
Tel 03338 768127
dieter.sauer-bernau@t-online.de

Offener Brief


An
den Landrat des Landkreises Barnim, Herrn Bodo Ihrke,
den Bürgermeister von Bernau bei Berlin, Herrn André Stahl,
die Kommunalaufsicht im Ministerium des Innern und Kommunales  Brandenburg,
die Oberste Bauaufsicht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

                                                                                                                                                                               
                                                                                                  Bernau, 31.01.2017

Betreff:   Gerichtliche Entscheidung zur Rechtswidrigkeit behördlichen Handelns
im Zusammenhang mit der Baugenehmigung von 2006 und nachfolgende Genehmigungen für die Baufirma Sebastian S. in 16321 Bernau, W-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 2009 führen wir die Auseinandersetzung um die im Betreff genannte Baufirma, die als störendes Gewerbe laut Festsetzungen im B-Plan am Standort nicht zulässig ist. Ihnen ist das Thema hinlänglich bekannt! Schließlich haben wir seit 2009 eindringlich auf die Unzulässigkeit der Baugenehmigung vom 07.09.2006 sowie nachfolgender Bestätigung widerrechtlicher Bauanzeigen hingewiesen.
 
Wir führten hierzu  langwierige Beschwerden und  Widerspruchsverfahren mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBAB) des Landkreises Barnim und  der Stadtverwaltung von Bernau bei Berlin.
Gemeinsam mit betroffenen Nachbarn eingereichte Petitionen an die SVV Bernau  und den Landtag wurden abgewiesen.
Ebenso wurde mit Beschwerden beim Ministerpräsidenten und Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden bei der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium verfahren.
Der Landrat hat sich 2010 persönlich in die Auseinandersetzungen eingeschaltet und die Entscheidungen seiner Behörde als rechtens bezeichnet und offen die Interessen des Bauunternehmers vertreten.
 
Auf unseren Druck hin wurde eine Nutzungsuntersagung wegen illegaler Bauten, die entgegen der bestehenden Baugenehmigung aber mit Billigung der Stadtverwaltung Bernau errichtet und genutzt wurden, erlassen. Diese wurde jedoch niemals vollstreckt und in einem späteren Verfahren am VWG  wegen formaler Fehler kassiert. Nachträgliche von der UBAB unterstützte Versuche die illegalen  Bauten durch eine neue Baugenehmigung zu legalisieren, mussten wegen des Widerspruchs der Nachbarn und des Landesumweltamtes abgelehnt werden. Mit Unterstützung der Obersten Bauaufsicht konnte nach einem Ortstermin der Erlass einer Beseitigungsanordnung erwirkt werden. 

Da die UBAB nicht bereit war, die offensichtlichen Fehler anzuerkennen und entsprechend unseren berechtigten Interessen als betroffene  Anwohner zu handeln, haben wir im Dezember 2011 eine Klage auf Rücknahme der Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso hat der Bauunternehmer  eine Klage gegen die Abweisung der nachträglichen Baugenehmigung sowie eine Klage gegen den Erlass der Beseitigungsanordnung eingereicht.
 
Nun hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einer mündlichen Verhandlung am 13.09.2016 folgende entscheidenden Feststellungen getroffen und im Protokoll fixiert:
Die am 07.09.2006 erteilte Baugenehmigung war von Anfang an rechtswidrig, da das Vorhaben in der seinerzeit genehmigten Form gegen die Festsetzungen des B-Planes verstoßen hat!
Die Baugenehmigung von 2006 ist im Jahre 2012 erloschen, denn das Bauvorhaben ist, so wie genehmigt, nicht abgeschlossen worden.

Die Ablehnung der vom Bauunternehmer begehrten Erteilung einer neuen Baugenehmigung ist rechtmäßig, da hier ebenfalls die Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes entgegenstehen.
Die Beseitigungsverfügung  für die nicht genehmigten Bauten ist rechtmäßig, weil es für diese Bauten keine Baugenehmigung  gibt und das Vorhaben gegen die Festsetzung des B-Planes verstößt!

 
Der Richter erklärte, dass  unsere Klagen auf Rücknahme der Baugenehmigung sowie auf Erlass einer Nutzungsuntersagung aus formalen Gründen unzulässig seien.
 
Der Richter empfahl eine außergerichtliche Klärung des Gesamtkomplexes zwischen den beteiligten Parteien. Hierzu fand am 04.10.2016 im Bauordnungsamt ein Gütetermin statt. Das Bauordnungsamt forderte angesichts des eingetretenen gesetzlosen Zustandes auf dem Grundstück die Einreichung zweier neuer Bauanträge, einer für das beklagte Grundstück und einer für ein zwischenzeitlich erworbenes Gewerbegrundstück, auf das die störenden Gewerbeteile ausgelagert werden sollten. Das Gespräch scheiterte jedoch an der starren Haltung des Bauunternehmers, der dies nicht akzeptierte.

Angesichts der oben angeführten Feststellungen des Richters, haben wir das Verfahren unsererseits mit einer Erledigungserklärung beendet und das Gericht aufgefordert die Verfahrenskosten dem beklagten Landkreis aufzuerlegen. Dem ist der Richter nicht gefolgt und hat uns die Verfahrenskosten auferlegt. Hierzu haben wir Widerspruch in Form einer Anhörungsrüge eingelegt.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht nach 5 Jahren Wartezeit auf das Verfahren feststellt, die Klage sei unzulässig, weil die Baugenehmigung in der Zwischenzeit bereits erloschen ist. Wir können nichts dafür, dass Verwaltung und Gerichte überlastet sind und Verfahren extrem in die Länge ziehen. Die Feststellungen des Richters im Protokoll der Verhandlung vom 13.09.2016 belegen eindeutig, dass alle unsere Beschwerden und Anträge rechtlich begründet waren.
 
Die Behörden haben zum Schaden aller betroffenen Anlieger, die auf die Festsetzungen des B-Planes vertrauten, rechtswidrig gehandelt! Wir sind nicht Verursacher sondern Opfer rechtswidrigen Handelns!
 
Die UBAB hat 2006 wissentlich eine rechtswidrige Baugenehmigung erlassen, obwohl sein damaliges Planungsamt nachweislich die Rechtswidrigkeit betont und sein Einverständnis zur Baugenehmigung verweigert hat. Ebenso handelte die Stadtverwaltung Bernau in Kenntnis der Festsetzungen des von ihr beschlossenen B-Planes und der Baugenehmigung von 2006 widerrechtlich in dem sie die von der Beseitigungsverfügung betroffenen Bauten über Bauanzeigen bestätigte.
 
Es klingt wie blanker Hohn, wenn der Versicherer KSA die von uns gegenüber dem Landkreis erhobene Schadensersatzforderung  ablehnt und erklärt, dass kein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Landkreises nachweisbar sei, da laut Feststellung des Gerichts die Baugenehmigung bereits 2012 erloschen sei und demzufolge Ansprüche aus Amtshaftung ohnehin verjährt seien.  Falsch ist auch die Behauptung der Bauherr hätte zu keinem Zeitpunkt von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, sie kann daher keine Schäden verursacht haben. Dies steht weder im Protokoll des Gerichts noch wären dann mit Billigung der UBAB Bauten entstanden und eine gewerbliche Nutzung erfolgt. Die UBAB beharrte im Gegensatz zum Gericht darauf, die Baugenehmigung von 2006 sei rechtens und hat dies noch 2012 mit Gestattung der vorzeitigen Innutzungnahme und im September 2013 den ordnungsgemäßen Ablauf der Baugenehmigung mit einer formellen Abnahme dokumentiert.
 
Die Festsetzung des B-Planes zur Ansiedlung ausschließlich nichtstörenden Gewerbes dienen allein dem Schutz der angrenzenden Wohnbebauung, auch wenn das vom Versicherer bestritten wird!

Man hat uns jahrelang hingehalten und immer wieder das Handeln der Behörden als rechtmäßig bezeichnet. Nun nach dem das Unrecht gerichtlich bescheinigt ist, verweigert man den Schadensersatz und hüllt sich ob des weiteren Vorgehens in Schweigen.
Somit ist es nicht verwunderlich, dass das Vertrauen in das Rechtssystem unseres Staates in der Bevölkerung verloren geht.

Wir erwarten, dass  entsprechend der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ein Vollzug der Maßnahmen laut Brandenburgischer Bauordnung und Baugesetzbuch erfolgt.
 
Angesichts der Tatsache, dass die Baugenehmigung sowie die nachträglich errichteten Bauten von Anfang an rechtswidrig waren und der Bauherr nicht willens ist, die Nutzung  an die Festsetzungen des B-Planes anzupassen, ist u.E. eine Beseitigung aller Bauten gemäß §74  BbgBO auf dem Grundstück angezeigt.
 
Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass die Behörden entgegen bestehender Gesetze und Verordnungen und einer gerichtlichen Entscheidung weiterhin nach eigenem Ermessen handeln.
 
Das ist nicht rechtskonform!

Ebenso bestehen wir auf Schadensersatz aus Amtshaftung für alle Aufwendungen, die uns bei der Klärung und Durchsetzung der rechtlichen Fragen im Hinblick auf die Festsetzung des B-Planes sowie der damit seit 8 Jahren andauernden außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen entstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen


Dieter Sauer                                                     Angela Sauer



Dienstag, 11. Oktober 2016

Bernauer Rathausneubau stoppen!

Meine Achtung für die Bernauer Politstatisten der Blockparteien hält sich seit jeher in engen Grenzen. Eine Stadtverordnetenversammlung samt Stadtverwaltung, die fast unisono die rechtswidrigen Altanschließerbeiträge zum Schaden der eigenen Bürger durchgepeitscht haben und jetzt um Unterstützung durch die Landesregierung wimmern oder eine einmalige alte Pappelallee nach einem ehemaligen Bundeskanzler umbenennen, dort aber nicht mal einen  Radweg, geschweige denn einen Winterdienst hin bekommen, muss überwiegend mit eitlen und dummen Wichtigtuern bestückt sein. Bei allem, was diese Leute anfassen, muss notwendigerweise aber auch alles schief gehen. 

So deutet sich auch beim geplanten Rathausneubau der nächste Streich der Bernauer Schildbürger an. Die Kosten für das neue Rathaus explodieren schon jetzt auf das 1,5 fache. Man will ungelogen das Geld für ca. 30 gehoben ausgestattete Eigenheime - nämlich rund 15 Millionen Euro - im märkischen Sand versenken. Für ein Verwaltungsgebäude, nicht für eine Oper. Es ist noch nicht ein Ziegel angefasst worden und es deutet sich schon jetzt der Wahnsinn  eines neuen BER an. 

Und wie immer gebährden sich ein größenwahnsinniger Bürgermeister ( statt diesem neuen von der Linken hätten wir auch den alten von der CDU behalten können - beide nehmen sich in ihrer Arroganz und ihrem Wahn nicht viel) und seine Kamarilla absolut beratungsresistent. 

Mit einer Vorlage sollen die Stadtverordneten nun am 13.10. (!) auf den Neubau - koste er, was er wolle - eingeschworen werden. Ein Leser der "Märkischen Oderzeitung" hat eine eindeutige Postion zu diesem unwürdigen Manöver und zu diesem Amoklauf der üblichen "großartigen" Provinzfürsten und Selbstdarsteller geschrieben. Die im Text genannten Namen von Leuten, die sich selbst seit Jahren für unfehlbar halten -meist von der SPD - sind dabei durchaus austauschbar, Bernau hat (wählt sich!) nichts besseres: 


Mit elf Zeilen werden die Bürger über die "Vorlage" zum Rathaus-Neubau - drei Tage vor der Beratung - informiert, mit der die Kostenüberschreitung von z.Zt. sechs Mill.EUR lt. Bürgermeister "legitimiert" werden soll:  Hier soll offenbar etwas durchgepeitscht werden, um von den Versäumnissen der Vorbereitung und bisherigen Planung abzulenken!  Hier muss beizeiten der Bürgerprotest einsetzen, um die Gefolgsleute des Rathauses zu bremsen !
Soeben hat der Bundespräsident in Erinnerung an die 89er Demos darauf hingewiesen:
 "Ohne Bürger, die sich einmischen, dünnt die Demokratie aus" .  Diese Tradition ist natürlich den LINKEN und denen, die 89 sich nicht rührten fremd und das allein ist schon eine Gefahr für die Werte der Demokratie!

Rathaus-Neubau stoppen

Es mag sein, dass die Stadtverwaltung zentralisiert werden sollte (nicht ideologisch, sondern räumlich); das möchte ich nicht beurteilen. Der Standort aber ist in jedem Falle falsch !
Sicher dürfte weiterhin eines sein: Grundlage der Beschlussfassungen früherer Jahre zum Rathausbau war ein letztliches Limit von 9,8 Mill EUR; Frau Keil (SPD) sagt : Beschluss ist Beschluss und es wurde alles richtig beraten!  Kaum glaubhaft!
Macht man sich die Mühe, die Kubatur des Neubau-Projektes mit den empirisch gesicherten Kenntnissen über Baukosten je cbm umbauten Raum und den Kosten zeitgemäßer Ausstattungen, wie „notwendigem“ Saal für den morgendlichen Fahnenappell der Mitarbeiter und dem mediterranem Dach-Cafè, zu berechnen, so war die Zahl von 9,8 Mill EUR einfach von Grund auf falsch. 

 Wie sagte Herr Althaus von der SPD am 15.09.2016 in der SVV: `das war eine politische Zahl` ! Das ist also die Grundlage ernsthafter Arbeit von Volksvertretern !? So weit so gut.
Es erstaunt nur (oder nicht?), dass die linke Stadtregierung mit Unterstützung von Herrn Keil (SPD) diesen Kurs der Bürgerverdummung weiter betreibt, um dieses Rathaus durchzudrücken - koste es was es wolle. Das müssen die Verantwortlichen mit ihrem Gewissen vereinbaren!
Nicht nur in Bernauer Politclan!
Was aber nicht geht, ist Folgendes:  Auf der Sitzung der SVV am 15.09.2016 wurde in der Einwohnerfragestunde darauf hingewiesen, dass von dem geplanten Bau an dieser Stelle - ca. 18 Meter vom Fuß der St.-Marien-Kirche, dem bedeutendsten Bauwerk der Stadt Bernau - der Abriss eines hochgradig befestigten ehemaligen Bankgebäudes erfolgen soll und dieses dann durch diesen überdimensionierten Koloss, in der Architektur zwischen Speer und Stalin angesiedelt, ersetzt werden soll - ein Verstoß gegen jeden städtebaulichen Geschmack.

 Dieser Bürgerhinweis wurde durch den Bürgermeister in seiner völlig unangemessenen und „schnoddrigen“ Art und Weise abgekanzelt, ohne dass eine Stellungnahme für nötig befunden wurde. Es hat mich nicht verwundert, war es doch der UN-Tag der Demokratie und der übliche proletarische Umgangston mit nicht hörigen Bürgern! 

 In der Beratung am 27.09.2016 wurden dann unbewiesen zwei Sätze diesem Kirchenbau gewidmet, die eher beweisen, dass man sich mit dieser Frage eher nicht beschäftigt hat.  Das Ganze kann man nur als eine hochgradig leichtfertige Arbeitsweise betrachten!
Als Beispiel was passieren kann, wurde auf die Fast-Zerstörung der Friedrichswerderschen Kirche am Berliner Werderschen Markt hingewiesen, die durch die nahe an die Gründungsbereiche der Schinkelkirche heranreichende „wilde Bauerei“ hinter der Staatsoper entstanden ist - eines der bedeutendsten Schinkelschen Bauwerke ist seitdem nicht mehr begehbar und die vorher aufgewendeten Sanierungsmillionen zur Behebung der Vernachlässigung aus der DDR-Ära wurden in den Sand gesetzt. Wenn alsbald der Abriss der alten Bank in Bernau erfolgt, kommen die Bauschäden vielleicht noch rechtzeitig zur 500-Jahr-Feier der Reformation.

Bernd Schuhmann

Donnerstag, 29. September 2016

Gegen überteuerten Rathaus-Neubau

Die Unabhängigen machen weiter Druck gegen das überteuerte und fehlplatzierte Rathaus. Die MOZ berichtet heute über die neuerliche „Info“-Veranstaltung der Stadtverwaltung

Nun merkt man bei der MOZ eine leichte Tendenz, den Rathaus-Neubau zu verteidigen. Da werden die 40 Aktivisten schnell mal zu 20 herunter gerechnet, und es wird suggeriert, dass alles OK sei. 

Tatsache ist: Nichts ist OK. Das Rathaus wird mindestens doppelt so teuer wie geplant und die Verkehrssituation der Innenstadt weiter belasten. Die Unabhängigen werden hierzu in den kommenden Wochen sichtbare Maßnahmen ergreifen.


Péter Vida

Freitag, 28. August 2015

Flüchtlingsfrage gelöst!

Danke an Micha für folgenden Leserbrief: 

Auf Telepolis gibt es heute einen Artikel zu den ganzen Rechten in Sachsen, der mal einen anderen Standpunkt darlegt:

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45823/1.html

Ich hatte gerade eine Epiphanie, wie die EU die Frage der Verteilung der ganzen Flüchtlinge ordnungsgemäß lösen kann

Einfach die Flüchtlinge danach verteilen, woher sie kommen:
  • Iraker an die Länder, die Truppen im letzten Irakkrieg hatten (Ich meine hierbei nicht die USA, denn die gehören nicht zur EU, sondern die US-Vasallen wie GB, Polen, Spanien aus der coalition of the willing),
  • dto. für Afghanen, da muss sich dann auch D beteiligen und solche NATO-Länder wie Norwegen, Dänemark oder die Balten-Staaten,
  • Menschen vom Balkan an alle Länder, die unbedingt im Kosovo einreiten mussten (Herr Josef Maria Fischer - beschönigend "Joschka" F. genannt - kann mindestens 10 Familien in seiner Villa unterbringen.),
  • Libyer gehen in die Länder, die so eifrig Gaddafi weggebomt haben,
  • Syrien, da fällt mir momentan kein Land ein. Die Flüchtlinge aus Syrien werden deshalb gleichmäßig auf alle Länder verteilt, und 
  • für Afrikaner habe ich die beigefügte, ganz brauchbare Karte entdeckt (Stand 1914).

Beste Grüße

Michael

Donnerstag, 9. Juli 2015

Pressemitteilung der Bürgerinitiative " Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat"

Bundesverwaltungsgericht terminiert die mündliche Verhandlung der Klage des NABU-Brandenburg u. a. gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen auf den 16.9.2015


Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 2008 kämpft die Bürgerinitiative "Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat" gegen die von einstmals Vattenfall, jetzt von 50Hertz geplante 380kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, bedeutende Vogelschutzgebiete und die Städte Angermünde und Eberswalde.

Ende des letzen Sommers wurde der Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht und auf Anregung der BI vom NABU-Brandenburg und anderen Betroffenen dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20.9.2014 Klage erhoben.

Auf Grund des von unserem Anwalt beantragten Rechtsschutzersuchens verfügte das BVerwG einen einstweiligen Baustopp, bis über das Rechtsschutzersuchen entschieden sei. Der Baustopp greift bis heute und wird bis zum 16.9. 2015 greifen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat unserem Anwalt mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung der Klage für den 16.9.2015 um 10.00 terminiert ist.

Das Gericht wird also nicht erst über das Rechtsschutzersuchen befinden, sondern gleich über die Klage verhandeln. Die Klage  stützt sich auf die Gutachten von drei Sachverständigen, die die Notwendigkeit der Leitung und ihre Ausführung als Freileitung in Zweifel ziehen und vor allem natur- und  landschaftsschutzfachliche Gesichtspunkte gegen den ergangenen Planfeststellungsbeschluss ins Feld führen. Alle unsere Gutachter, das konnte im Vorfeld geklärt werden, werden an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.

Die Bürgerinitiative "Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat" appelliert an alle Betroffenen, sowie sie es ermöglichen können, die Verhandlung am 16.9. 2015 im Bundesverwaltungsgericht zu verfolgen.

Dazu hat die BI ein Informationsblatt erstellt, auf dem die Modalitäten der Anmeldung erklärt werden.

Die BI sieht der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Zuversicht entgegen. Die Klage ist gut begründet, unsere Expertise ist auf dem neuesten Stand und wir hoffen, dass damit der Konflikt, der uns nun schon im siebten Jahr beschäftigt einem guten Ende zugeführt wird.


BI-Sprecher Hartmut Lindner, Choriner Ende 5, 16230 Chorin OT Senftehütte
Tel.: 033364 70164
Mail: Hart.Lindner@gmx.de

Mittwoch, 21. Mai 2014

Stellungnahme der Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat! zum Netzentwicklungsplan Strom 2014 der Übertragungsnetzbetreiber

1. Unzureichende Bürgerbeteiligung bei der Netzplanung

Der Netzentwicklungsplan greift nach seiner Verabschiedung durch das Parlament als Bundesbedarfsplan ganz erheblich in das Infrastrukturgeschehen der einzelnen Kommunen ein. Die zunehmende Kompetenzverlagerung von der Landes- auf die Bundes- und schließlich auf die EU-Ebene (TYNDP) macht die lokale Bürgerbeteiligung mehr und mehr zur Farce, zumal neuere gesetzliche Regelungen (ENLAG und NABEG) und die Beschneidung des Rechtswegs die Mitwirkung der Bürger nicht etwa einfacher machen, sondern sie eher erschweren.

Die Bürgerinitiative "Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat!" hält folgende Bedingungen für effektive Bürgerbeteiligung für unverzichtbar:

-Transparenz auf allen Stufen der Planungsprozesse
- von den Netzbetreibern und Energiekonzernen unabhängige Recherche und
- wissenschaftliche Beratung im Interesse der Bürger
- detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der energiepolitischen und übertragungstechnischen Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen
.
Diese Bedingungen sind mit der Vorlage des von den Übertragungsnetzbetreibern ÜNB) verfassten Netzentwicklungsplans Strom 2014 (NEP 2014) nicht gegeben. Die Bürgerinitiative betrachtet das im EnWG vorgesehene Konsultationsverfahren in der gegenwärtigen Form nicht als ein geeignetes Instrument, um den Bürgerwillen beim Netzausbau effektiv zur Geltung zu bringen. Sie sieht darin wie bereits im Jahr 2012 bei der Konsultation des NEP 2012 eher ein Verfahren, den von den Netzbetreibern geplanten und in der Öffentlichkeit umstrittenen Netzausbau abzusichern und zu “legitimieren”. Es handelt sich nach unserer Einschätzung nur um eine Scheinbeteiligung der Öffentlichkeit, nicht um echte Beteiligung, denn die grundsätzlichen Fragen, ob und wie ein dezentrales Energieversorgungssystem aufgebaut werden und was es leisten könnte, stehen nicht zur Debatte. Im „Ilmenauer Signal“ (www.zubila.de/ilmenauer-Signal.html) des „Netzgipfels von unten“ (Dez. 2012) wird die Konzeption eines dezentralen Energieversorgungssystems mit erneuerbarer Energie näher erläutert.

Die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen wird im NEP 2014 nicht nachvollziehbar dargestellt, sondern nur durch sehr allgemein gehaltene qualitative Aussagen „begründet“. So wird z.B. im „Steckbrief“ zur „Uckermarkleitung“ geschrieben, das „netztechnische Ziel der Maßnahme“ sei es, die „horizontale Übertragungskapazität im Netz von 50 Hertz und regelzonenüberschreitend bzw. länderübergreifend zum benachbarten polnischen Übertragungsnetzbeteiber PSE zu erhöhen.“(NEP 2014, S.128)
Diese allgemeine Darstellung ist nicht geeignet, eine Steigerung der Übertragungskapazität um das 4,5 fache gegenüber der Übertragungskapazität der bestehenden 220kV-Freileitung zu begründen. Sie kann z. B. auch nicht die eklatanten Eingriffe in das Biosphärenreservat Schorfheide - Chorin und zwei europäische Vogelschutzgebiete und den Naturpark Barnim rechtfertigen, die bei Realisierung der Planung unvermeidlich wären.

Die Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat!” kann daher im  Konsultationsverfahren 2014 nur kritische Anmerkungen machen, eine Zustimmung zu den  Netzausbauplänen kann aus dieser Beteiligung nicht abgeleitet werden.

2. Konzeptionelle Verengung auf zentralistische Strukturen 

Es zeigt sich, dass der Netzentwicklungsplan 2014 nicht, wie in der öffentlichen Diskussion häufig behauptet, in erster Linie der inländischen Versorgung mit erneuerbaren Energien und somit der Energiewende dient, sondern vielmehr den großen Energieunternehmen zur von der EU gewollten und von den Verbrauchern zu finanzierenden Infrastrukturabsicherung für den europäischen Stromhandel (NEP 2014, S. 31, S. 37, S. 39) vor allem auch mit Kohlestrom nützt. Die gestiegenen Kohlestromexporte und der hohe CO2-Ausstoß im Jahr 2013 belegen diese Einschätzung sehr deutlich (vgl. Tagesspiegel, 15.5.2014).

Der von den ÜNB vorgelegte NEP 2014 ist als modifizierte Fortschreibung der Vorgänger auf zentralistische Strukturen der Stromerzeugung und – verteilung fixiert. Mit dem gegenwärtigen Nord-Südgefälle der Stromerzeugung wird der Aus- und Neubau von Tausenden von Kilometern Höchstspannungsfreileitungen begründet. Die Konzepte und Maßnahmen der bereits realisierten dezentralen Stromerzeugung und Stromversorgung werden im NEP 2014 nicht angemessen berücksichtigt. Der NEP 2014 ignoriert die Möglichkeiten, die die erneuerbaren Energien für die Neustrukturierung des Energiesystems zu einem mehr dezentralen System bieten.

Wesentliches Element des dezentralen Ausbaus der erneuerbaren Energien ist es, Strom dort zu erzeugen, wo er benötigt wird. Große Distanzen zwischen dem Ort der Erzeugung und dem Ort des Verbrauchs werden so vermieden und die erforderliche Länge neuer Stromtrassen deutlich reduziert (Peter Droege, Präsident von EUROSOLAR). Durch Dezentralisierung lässt sich folglich der Netzausbau begrenzen.
Hierzu finden sich im NEP 2014 keinerlei Überlegungen.


3. Die Trassenplanung des NEP 2014 ist überdimensioniert, daher unwirtschaftlich und deshalb nicht genehmigungsfähig

Wenn man die im NEP 2014 empfohlenen Netzausbaumaßnahmen mit den Ausführungen in der DENA-Netzstudie II vergleicht, muss man feststellen,dass die in der DENA-Netzstudie II als zu kostspielig verworfenen Varianten des Netzausbaus in etwas modifizierter Form im NEP 2014 als "Grundlage für einen bedarfsgerechten Netzausbau" (NEP 2014, S. 18) präsentiert werden. Die Dena-Netzstudie II favorisiert den Neubau von 3.600 km neuen 380kV - Trassen, deren Kosten mit ca. 9, 7 Mrd. Euro etwas mehr als die Hälfte der von der Dena verworfenen Varianten (17Mrd. Euro) betragen würden.

Szenario B des NEP 2014 sieht eine Neubeseilung und einen Neubau von Leitungen in bestehenden Trassen von 5.200 km, einen Trassenneubau von 380-kV-Freileitungen von 1.300 km sowie 2.100 km HGÜ-Trassen vor.

Durch den Einsatz von vier HGÜ-Systemen sollte eigentlich eine deutliche Entlastung des Drehstromnetzes erfolgen, so dass der forcierte Ausbau des Drehstromnetzes in der genannten Größenordnung auch aus diesem Grunde nicht nachvollziehbar ist. Ein überdimensionierter Netzausbau ist wirtschaftlich nicht vertretbar und damit nicht genehmigungsfähig.


Durch den Einsatz von vier HGÜ-Systemen sollte eigentlich eine deutliche Entlastung des Drehstromnetzes erfolgen, so dass der forcierte Ausbau des Drehstromnetzes in der genannten Größenordnung auch aus diesem Grunde nicht nachvollziehbar ist. Ein überdimensionierter Netzausbau ist wirtschaftlich nicht vertretbar und damit nicht genehmigungsfähig.


4. Massive Umweltbelastung

Der Begriff "Umweltverträglichkeit" kommt in dem von den ÜNB vorgelegten Dokument nicht ein einziges Mal vor! Der Aufrüstung bestehender Freileitungen auf einer Länge von 5.200km und dem Neubau von mehr als 3.400km neuer Freileitungstrassen (AC/DC) kann nicht ohne eine eingehende Prüfung der Umweltverträglichkeit der jeweiligen Trassierung zugestimmt werden. Es ist befremdlich, dass sich hierzu im NEP 2014 nicht ein Wort findet. Ist der Gesamtplan erst einmal genehmigt, steht zu befürchten, dass mit dem "Argument" der Dringlichkeit des Netzausbaus Umwelt- und Naturschutz ausgehebelt werden.

Die Bürgerinitiative betont die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Umwelt- und Naturschutzes und der Natur- und Großschutzgebiete, deren Integrität bei jeder Netzplanung respektiert werden muss.


5. Mangelnde Bereitschaft zur Implementierung und Anregung von Innovationen in der Netz- und Übertragungstechnologie

Der NEP ignoriert die Notwendigkeit der Entwicklung und Implementation neuer leistungsfähiger und umweltverträglicher Übertragungssysteme.Möglichkeiten der teilweisen Erdverkabelung werden (außerhalb der vierEnLAG-Pilotprojekte) nicht erwogen. Der Plan bietet, abgesehen von dem Versuch der Integration der HGÜ, keine Perspektive für innovative Entwicklungen in der Übertragungstechnik und Netztechnologie – insbesondere in Hinblick auf die Erdverkabelung und die Speichertechnologie - und behindert damit die Erforschung und Entwicklung innovativer Technologien auf diesem Gebiet.

6. Der geplante Netzausbau ist inflexibel und nicht zukunftsfähig

Der NEP enthält eine Fülle von Einzelmaßnahmen, die auf den umstrittenen Netzstudien der Deutschen Netzagentur basieren. Er beinhaltet auch eine Fortschreibung der EnLAG-Projekte (Startnetz), die vor Ort hoch umstritten sind.Die Formulierung des Zielnetzes führt zu einem geschlossenen Planungssystem,
in dem viele Entscheidungen bereits präjudiziert sind, so dass neuere Entwicklungen in der Stromerzeugungsstruktur (Regionalisierung, stärkeres Wachstum erneuerbarer Energien im Süden und Südwesten) nicht mehr angemessen berücksichtigt werden können, ja möglicherweise sogar dadurch verhindert werden könnten.

Gefragt ist ein offenes Planungssystem, das innovations- und damit zukunftsfähig ist und dem Charakter der erneuerbaren Energien gerecht wird.

7. Schlussfolgerungen

1. Die von den ÜNB vorgelegte Planung des Netzausbaus ist seit Anfang an durch die konzeptionelle Verengung der Netzplanung auf die Konservierung zentralistischer Strukturen geprägt. Folglich ist die Ausblendung des den erneuerbaren Energien eigenen Potentials zum dezentralen Strukturwandel die zentrale Schwäche des NEP 2014.

2. Der von den Übertragungsnetzbetreibern 2014 vorgelegte Netzentwicklungsplan besteht wie seine Vorgänger aus Elementen, die in der von den Netzbetreibern selbst vor vier Jahren veröffentlichten DENA-Netzstudie II als zu kostspielig verworfen worden sind. Während in der Dena - Netzsstudie II die Kosten des Netzausbau mit 9,7 Mrd. Euro beziffert werden, legen die ÜNB jetzt eine Planung vor, die diese Kosten um mehr als das Doppelte übersteigt.

3. Das Startnetz setzt die Realisierung aktuell höchst umstrittener Freileitungsprojekte ( z.B. „Uckermarkleitung“) voraus und ignoriert die Kritik an diesen Planungen.

4. Der Einsatz von vier Hochspannungsgleichstromübertragungssystemen sollte dazu führen, dass der Netzausbaubedarf im 380-kV- Drehstromsystem vermindert werden kann. Dies ist im NEP 2014 nicht vorgesehen.

5. Statt dessen präsentieren die ÜNB ein Konzept eines überdimensionierten Netzausbaus, dessen Auswirkungen auf die Umwelt nicht thematisiert werden. Umweltverträglichkeit von großen Infrastrukturprojekten ist immer zweifelhaft. Sie ist im Interesse der Allgemeinheit stets nachzuweisen.

6. Ein mittelfristig angelegter Netzentwicklungsplan sollte auch Impulse für innovative technische Lösungen vermitteln und für neue Lösungen offen und damit zukunftsfähig sein. Davon kann auch beim NEP 2014 keine Rede sein.


Die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat!“ hält deshalb an ihrer mit Blick auf den NEP 2012 formulierten Kritik an der Netzplanung fest, denn der NEP 2014 ist trotz einiger Modifikationen in seinen Grundzügen nur die Fortschreibung seiner Vorgänger. Dieser überdimensionierte Netzausbau ist weder wirtschaftlich vertretbar, noch umweltverträglich und verstößt damit gegen zwei wichtige Prinzipien, die erfüllt sein müssen, wenn ein Leitungsbau genehmigungsfähig sein soll.

Die Bürgerinitiative lehnt daher den NEP 2014 in seiner Gesamtheit ab. Sie kann der Bundesnetzagentur nur empfehlen, den NEP 2014 zu verwerfen und damit dem Gesetzgeber die Chance zu geben, die Konstruktion eines zukunftsfähigen Bundesnetzplanes in unabhängige Hände zu legen.


Chorin, 19.5.2014

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat!

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...