Das Amtsblatt hat eigentlich politisch neutral zu sein. Es dient als offizielles, städtisches Bekanntmachungsmittel und darf nicht zur persönlichen, offensichtlich wahlkampfgerichteten Darstellung Einzelner genutzt werden. Das Amtsblatt wird aus Steuergeldern der Bürger der Stadt Bernau finanziert und muss sich hinsichtlich der Wahlentscheidungen neutral verhalten.
Das
Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung BVerfGE
44, 125, dessen Geltung seitdem unbestritten ist, unmissverständlich
festgestellt, dass es „Staatsorganen von Verfassungs wegen
versagt [ist], sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit […]
Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher
Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die
Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“
Um einem Missbrauch durch Tarnung der Wahlkampfinhalte als scheinbare, angebliche Information vorzubeugen, hat das Bundesverfassungsgericht in derselben Entscheidung ebenfalls als Leitsatz festgestellt, dass hieraus „für die Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung [folgt] und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von sogenannten Arbeitsberichten, Leistungsberichten und Erfolgsberichten.“ Genau hiergegen verstößt der Bürgermeister, wenn er scheinbare Arbeitsergebnisse mit klarem Bezug zum Abwahltermin in völlig undifferenzierter Weise und aus dem zeitlichen Zusammenhang gerissen präsentiert.
Damit
nutzt Handke zum wiederholten Male das Amtsblatt zu Werbezwecken.
Bereits beim Bürgerentscheid "Gerechter Straßenausbau" im Oktober 2013
versuchte er durch ein fingiertes, mit sich selbst geführtes, mehrere Seiten
langes Interview das Anliegen des Bürgerentscheides zu diskreditieren.
Beim aktuellen Amtsblatt geht Handke sogar noch weiter. Er verunglimpft
die demokratischen Demonstranten und behauptet wahrheitswidrig, dass
Anlass für die Abwahl die Altanschließerbeiträge seien. Dies ist
unzutreffend. Wahr ist vielmehr, dass rund drei Viertel aller
Unterzeichner des Abwahlbegehrens Mieter und somit gar keine Empfänger
von Altanschließerbescheiden sind. Es ist vielmehr so, dass ein breites
gesellschaftliches Bündnis von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt über
Parteigrenzen hinweg die Abwahl herbeisehnt.
Die Bernauerinnen und Bernauer wollen nach
22 Jahren einen demokratischen Wechsel. Sie wünschen sich vor allem die überfällige Stärkung der Bürgerrechte. Die unsozialen, ungerechten und ungesetzlichen Altanschließerbeiträge und Handkes starrsinniges Beharren auf diesem Unrecht sind letztlich nur der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat... (wird fortgesetzt)
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