Politik - vor allem, aber nicht nur, wenn sie von SPD, Linken und Grünen verbrochen wird - und kleines oder mittelständisches Unternehmertum schließen sich gegenseitig aus. Die Richtigkeit dieser These zeigt sich nicht nur in der Steuerschraube, die immer dann angezogen wird, wenn die Regierenden mal wieder politische Wohltaten in aller Welt oder an die Großkonzerne verteilen wollen. Ein wesentlicher Beleg dafür ist zum Beispiel auch die Höhe der übrigen Abgaben und hier besonders der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Die
meisten hauptberuflich Selbstständigen haben sich, oft wegen der
Mitversicherung von Frau und Kindern, für die gesetzliche
Krankenversicherung entschieden.Von den rund 4,16 Millionen Selbstständigen in Deutschland (Zahl für 2015) sind das etwa 2,16 Millionen. Viele von ihnen gehören zur Gruppe der Solo-Selbstständigen, also der Selbstständigen, die keine Arbeitnehmer beschäftigen und daher auch meist keinen so hohen Gewinn erzielen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern gibt es bei Selbstständigen allerdings keinen
Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernehmen könnte. Und hier taucht bei der Berechnung des
einkommensabhängigen Beitrags ein weiteres Problem auf: Während sich beim Arbeitnehmer der Beitrag am tatsächlichen Einkommen
bemisst, ist das bei Selbstständigen nicht immer so. Grundsätzlich ist
zwar als Bemessungsgrundlage der steuerliche Gewinn laut
Einkommensteuerbescheid maßgeblich. Doch wenn dieser Gewinn niedrig ist,
wird für die Berechnung des Beitrags ein ziemlich hohes
Mindesteinkommen unterstellt - egal, wie niedrig der tatsächliche Gewinn
ist. Um den Mindestbeitrag
zur Krankenkasse zu ermitteln, gehen die gesetzlichen Krankenkassen kühn von einem Mindesteinkommen in Höhe von 2231,25 Euro aus. Egal, ob das erzielt wird oder nicht. Nimmt man Krankengeldanspruch und
Pflegeversicherung noch dazu, bedeutet das für einen
Mindestbeitragszahler eine monatliche Belastung von im Schnitt 407 Euro.
Ganz schön viel Geld!

Nebenbei bemerkt: Die letzte, die sich an der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige verging, war übrigens die SPD- Bundesministerin Ulla Schmidt. Sie ließ kurzerhand den Krankengeldanspruch, der bis dato mitversichert war, streichen. Sozial ist die SPD ja - nur nicht für Arbeitnehmer (Hartz IV ! ) oder kleine und mittelständische Unternehmer.
Der gesetzliche Krankenkassenbeitrag ist jedenfalls eine enorme Belastung. Wie soll jemand 407 Euro pro Monat zahlen, wenn er monatlich nur 787 Euro verdient? Und dieser Jemand ist kein Einzelfall! Fast ein Drittel der gesetzlich versicherten Selbstständigen, das sind 600 000 von insgesamt 2,16 Millionen, erreicht nur ein Einkommen genau in Höhe dieser 787 Euro. Das aber bedeutet, dass sie monatlich mehr als die Hälfte ihrer Einkünfte allein für die gesetzliche Krankenkasse aufwenden müssen. Und von diesen Niedrigverdienern sind wiederum 82% Solo-Selbstständige.
Klar, dass hier einige ihre Beitragsschulden nicht zahlen können. Die Beitragsschulden, die bei den gesetzlichen Krankenkassen anstehen, sind auch deshalb im letzten Jahr um 30% auf 6 Milliarden Euro gestiegen.
Zwar haben die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Thüringen in einer Bundesratsinitiative die Bundesregierung aufgefordert, die Mindestbemessungsgrundlage für Solo-Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung zu senken und den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz für Solo-Selbstständige insgesamt zu stärken.
Allerdings befinden wir uns schon seit geraumer Zeit im Wahlkampf. Und da passiert gar nichts mehr. Im Gegenteil: Frau Merkel reist in der Weltgeschichte herum und verteilt ansonsten teure Wohltaten an ihre Klientel. Während sich fleißige Arbeitnehmer und ebensolche kleine und mittelständische Unternehmer bei Strafe des eigenen Untergangs jeden Tag bis auf das Äußerste selbst ausbeuten bzw. sich ausbeuten lassen, damit die Karre namens Deutschland (" Uns geht es doch gut!") irgendwie weiter läuft...
(Quellen: Statistisches Bundesamt und Akademische Arbeitsgemeinschaft)