Das Bernauer Rathaus wird nicht müde, sich täglich zu blamieren. So führte unser Bürgermeister Hubert Handke neulich im Bernauer Amtsblatt ein Interview mit sich selbst. Thema war die demokratische Mitwirkung der Anwohner beim Straßenausbau. Fazit des Interviews: Es ist alles in Butter, liebe Bürgerinnen und Bürger! Der Große Weise Vater im Rathaus plant und denkt für Euch. Lehnt Euch beruhigt zurück!
Nicht nur die amerikanischen Ureinwohner haben oft genug solchen Sprüchen ihres selbsternannten großen weißen Vaters in Washington vertraut und wachten eines Tages in öden, trostlosen Reservaten auf. Damit das Vertrauen der Bernauer nicht geradewegs ins Armenhaus führt - was bei 90-prozentiger Kostenübernahme durch die Anwohner beim Straßenausbau schneller geht, als mancher denkt - haben die Unabhängigen ein Bürgerbegehren gestartet und müssen sich seitdem mit den vielfältigsten und einfältigsten Behinderungen herum schlagen. Eine Auswahl der Schikanen ist in folgendem Brief an die Kommunalaufsicht des Landkreises aufgelistet:
>> Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich aufgrund der fortwährenden, willkürlichen Behinderungen des von mir als Vertrauensperson initiierten Bürgerbegehrens „Gerechter Straßenausbau in Bernau“ durch die Bernauer Stadtverwaltung an Sie. Es besteht die begründete Sorge, dass die Abwicklung des Bürgerbegehrens und eines möglichen Bürgerentscheides rechtsstaatswidrig beeinträchtigt wird.
Schon eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass es hierbei nicht um parteipolitische Befindlichkeiten und eventuelle Gegensätze geht. Nachdrücklich betone ich, dass ernsthafte Bedenken hinsichtlich der nicht neutralen Einflussnahme und schikanösen Behandlung der Einreicher bestehen. Es handelt sich um ein grundlegendes kommunalrechtliches Problem im Umgang der Bernauer Stadtverwaltung und ich bitte Sie dringend, im Rahmen Ihrer Prüfung die gebotene parteipolitische Neutralität walten zu lassen.
Wie Ihnen bekannt ist, trat ich bereits im September 2012 mit Ihnen und der Bernauer Stadtverwaltung in Verbindung, um die rechtlichen Unwägbarkeiten einer bürgerentscheidkompatiblen Fragestellung zu erörtern. Nach monatelangen Verzögerungsversuchen durch das Bernauer Rathaus konnte eine Fragestellung gefunden werden, die rechtlich präzise und zugleich für einen Bürgerentscheid sprachlich tauglich ist.
Kurz hiernach begann die Unterschriftensammlung. Seitdem sehen wir uns der schikanösen Behandlung durch die Bernauer Stadtverwaltung ausgesetzt. Das Vorgehen ist dabei dermaßen schwerwiegend, dass von Zufällen nicht ausgegangen werden kann, sondern der Verdacht naheliegt, dass dies systematisch geschieht.
H.D.Volz / pixelio.de |
Es kam sogar soweit, dass der Wirtschaftsamtsleiter der Stadt Bernau, der zugleich Mitglied der Linken ist, einen Sammelstand für unser Bürgerbegehren auf dem Bernauer Marktplatz unterbinden wollte. Am Samstag, dem 20.04.2013 sammelten ich und ein weiterer Unterstützer Unterschriften auf dem Marktplatz. Der Wirtschaftsamtsleiter, der nicht im Dienst war, eilte aus seinem Wohnhaus heraus und sprach Bescheide zum Verlassen des Platzes und zur Beendigung der Unterschriftensammlung aus. Als dies auf unseren Widerspruch traf, verdeutlichte er durch entsprechende Anspielungen, dass er mein „Verhalten“ parteipolitisch und öffentlichkeitswirksam zu nutzen wissen werde. Beim Bürgerbegehren der Linken hingegen konnte man über Tage und Wochen beobachten, wie zahlreiche Unterstützer an verschiedenen Stellen des öffentlichen Raumes in Bernau Unterschriften sammelten und hierbei (selbstverständlich) nicht von Verwaltungsmitarbeitern behindert worden sind.
Es ist Ausdruck staatlicher Willkür, wenn im Falle des Bürgerbegehrens einer bestimmten Partei sogar die Amtsräume zur Verfügung gestellt werden und somit von Amts wegen mitgesammelt wird und im Falle einer anderen Wählergruppe selbst die Sammlung im öffentlichen Straßenraum verhindert wird und die Sammler von Amts wegen mit Beleidigungen bedacht werden.
Ich habe den Bürgermeister der Stadt Bernau mit diesen Zuständen bereits vor über einem Monat konfrontiert und um Beendigung der Behinderungen gebeten. Auf mein dahingehendes Schreiben hin sind weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erfolgt.
Trotz dieser massiven Behinderungen konnten am 07.05.2013 beim Wahlleiter der Stadt Bernau 4.518 Unterschriften eingereicht werden. Kurz hiernach gebrauchte der Bürgermeister der Stadt Bernau unter Nutzung städtischer Mittel das an sich parteipolitisch neutral zu seiende Amtsblatt, um erkennbar gegen das bereits eingereichte Bürgerbegehren öffentlich Stellung zu beziehen. In der Ausgabe 7/2013 behauptete er in der Rubrik „Bürger fragen, die Verwaltung antwortet“ wahrheitswidrig, dass nachfolgend auf häufig gestellte Bürgerfragen geantwortet werden würde. Tatsächlich stellen sich die beiden Seiten als ein de facto selbstgeführtes Interview dar, in dem unverkennbar gegen das Ansinnen des Bürgerbegehrens gerichtete scheinbare „Bürger“fragen aneinandergereiht werden. Niemals zuvor hatte es im Amtsblatt der Stadt Bernau eine derartige Ausbreitung und pseudo-fragend erörterte Themenbehandlung gegeben. Ich weise darauf hin, dass die Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung schon dann verletzt ist, wenn sie durch ihre einseitigen Positionierungen klar zu Gunsten einer Seite oder zu Ungunsten einer anderen Stellung bezieht, auch wenn dies unter dem Deckmantel angeblicher Informationspolitik erfolgt. Gerade bei einem laufenden Bürgerbegehren ist die Neutralitätspflicht zu wahren. Dies gilt umso mehr, wenn diese öffentliche Stellungnahme nicht nur mit dem Mantel der Amtlichkeit versehen erfolgt, sondern dies auch unter Nutzung städtischer Mittel (Druckkosten, Verteilung) geschieht. Diese werbemäßige Verbreitungsmöglichkeit steht den Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht zur Verfügung.
Es ist erkennbar, dass eine systematische Behinderung des Bürgerbegehrens erfolgt. Es besteht mithin die begründete Sorge der Initiatoren, dass eine ohne politische Einflussnahme der Stadtverwaltung erfolgende Prüfung der eingereichten Unterschriften durch den Wahlleiter der Stadt Bernau nicht sichergestellt werden kann.
Ich bitte Sie im Interesse der Wahrung unserer sich aus § 15 BbgKVerf ergebenden Rechte um die Anwendung geeigneter Maßnahmen. Dies ist zur Herstellung gleichberechtigter, demokratischer Zustände und zur Sicherstellung bürgerschaftlicher Grundrechte dringend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Péter Vida
Vertrauensperson des Bürgerbegehrens „Gerechter Straßenausbau in Bernau“
Vorsitzender der Unabhängigen Fraktion in der SVV-Bernau"<<
Im Gegensatz zum völlig unkonkreten Bürgerbegehren der Linken besteht hier erstmals die reale Gefahr für den Bürgermeister, direkte Macht an die Bernauer Bürgerinnen und Bürger abgegeben zu müssen. Denn Straßenbau und besonders die alleinige Hoheit darüber bedeutet vor allem Macht Macht über Gelder aus dem Stadthaushalt und Fördermittel des Landes, Macht bei der Planungs - und der Bauvergabe, Macht besonders über die betroffenen Bürger. Und Machtverlust für den Bürgermeister und seine willigen Vollstrecker - das darf natürlich überhaupt nicht sein...
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