Wohlbemerkt: Die Wut der Bürger auf seine menschenfeindliche Politik hat sich im eher betulichen Bernau noch in keinem Fall in Form von Gewaltekzessen entladen. Dieser Bürgermeister dreht also offensichtlich durch vor Angst.
Allerdings hindert ihn diese Angst nicht, auch weiterhin in alle Richtungen Giftpfeile zu verschießen. Besonders das Bürgerbegehren „Gerechter Straßenausbau in Bernau“ bringt ihn zu Höchstleistungen beim politischen Ränkeschmieden.
Seit nunmehr 7 Wochen werden im Rathaus die für das Bürgerbegehren vorliegenden Unterschriften geprüft, ohne dass es eine Information des Wahlleiters über den Stand oder das Ergebnis der Prüfung gegeben hätte. Ein Schreiben an den Wahlleiter vom 12.06.2013, in dem um Auskunft zum Stand der Prüfung gebeten wurde, blieb unbeantwortet. In einem Telefonat mit der Stellvertretenden Wahlleiterin offenbarte diese, dass der Wahlleiter im Urlaub sei und eine Übergabe an die Stellvertreterin nicht erfolgte, sodass sie keine genauen Auskünfte geben könne. Der Wahlleiter würde eventuell in rund 10 Tagen wieder im Dienst sein.
Im Übrigen empörte sie sich über die Pflicht zur Prüfung der Unterschriften und bezeichnete den damit verbundenen Aufwand als „Wahnsinn“. Gesetzlich festgelegt ist, dass die Prüfung der Unterschriften unverzüglich zu erfolgen hat. Schon die Prüfdauer von fast 2 Monaten ist kaum erklärlich, eine nicht erfolgte Übergabe der Prüfaufgaben trotz Urlaubs in jedem Falle eine Pflichtverletzung.
Inzwischen hat sich nun auch die Besorgnis der parteipolitischen Einflussnahme des Bürgermeisters auf das Ergebnis des Bürgerbegehrens verdichtet. So informierte Handke im Rahmen seiner amtlichen Sprechstunden darüber, dass der mit dem Bürgerbegehren durchgesetzte Bürgerentscheid zusätzliche Kosten aufgrund eines gesonderten Wahltermines verursachen würde. Dies lässt deutlich werden, dass der Bürgermeister aktiv auf die Verzögerung der Prüfung hinwirkt, um dadurch einen Abstimmungstermin nach der Bundestagswahl zu erzwingen.
Handke beim Hussitenfest (© J. Arnold) |
Der Prüfungsablauf befindet sich in einem Stadium, das unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 15 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 BbgKVerf i.V.m. § 81 Abs. 7 BbgKWahlG, wonach die Abstimmung binnen 2 Monaten nach Bekanntgabe der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stattzufinden hat, schon aus Kostenersparnisgründen einen Termin parallel zur Bundestagswahl nach sich zieht. Die gegenteilige Ankündigung des Bürgermeisters ist eine grobe Kompetenzüberschreitung.
In Verbindung mit den bereits geschilderten Benachteiligungen stellt sich die aktuelle Situation als ein inzwischen untragbarer Zustand der undemokratischen Behinderung des Bürgerbegehrens und eine Verletzung der Bürgerrechte der Einreicher und Unterzeichner dar.
Und wenn diese Intrigen, die Polizei, seine Bodyguards oder die Bundeswehr es nicht schaffen, die bösen Bürger in die Schranken zu weisen, dann wird er sich wohl bald um Waffenhilfe an den türkischen Sultan Erdogan wenden. Zum Lachen ist das
allerdings schon lange nicht mehr...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ich freue mich über alle Kommentare. Bitte halten Sie sich aber an die Netiquette - keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Äußerungen. Auch Militaristen haben hier ausdrücklich kein Forum. Falls Sie der Ansicht sind, ich wäre a. blöd b.hässlich oder c. beides, behalten Sie das bitte für sich. Es interessiert hier niemanden. Versuchen Sie, inhaltlich relevante Kommentare, die die Diskussion zum Thema voran bringen und das Thema erhellen, abzugeben. Ich behalte mir vor, Kommentare zu kürzen oder zu löschen und weise darauf hin, dass die in Kommentaren geäußerten Ansichten nicht unbedingt meinen eigenen entsprechen.