
Von der Bedeutungslosigkeit Anfang der 90er ist Windenergie inzwischen zu einem wichtigen Bestandteil der Energieversorgung in Brandenburg geworden. Die Nennleistung entspricht inzwischen mehr als 4.400 MW. Der Ausbau soll laut Planung der Landesregierung auch weiter voranschreiten.
Doch inzwischen mehrt sich der Widerstand. Immer mehr Gemeinden fühlen sich von immer zahlreicheren Windparks mit immer höheren Windkraftanlagen zugebaut. Waren Mitte der 90er neu errichtete Türme selten höher als 60 Meter, sind heute 120 Meter Nabenhöhe keine Seltenheit. Während andere Bundesländer hierauf längst reagiert haben und höhere Mindestabstände zu Siedlungen festgelegt haben (1), wird in Brandenburg ohne Rücksicht auf die Anwohner in der Nähe von Wohnsiedlungen weiter gebaut. Zumal hier der geltende Mindestabstand von 1.000 Metern kaum mehr als eine „Empfehlung“ ist und in der Vergangenheit bereits oft unterschritten wurde. Abstände zu kleineren Streusiedlungen wurden oft vollständig ignoriert.
Nun soll die Windkraft noch weiter ausgebaut werden. Die installierte Leistung soll von 3.000 auf 7.500 MW gesteigert werden. Hierfür soll die als Windeignungsgebiet ausgewiesene Fläche von derzeit 370 km² um 185 km² auf 555 km² ausgeweitet werden. Als Grund für dieses rücksichtslose Vorgehen gab die Regierung „klimapolitische Ziele“ an. (2)
Trotz derzeitiger Übertreibungen in der Klimadebatte ist die Umstellung auf Erneuerbare Energien wünschenswert und wird auch von BVB / Freie Wähler unterstützt. Jedoch lehnen wir es entschieden ab, durch eine verfehlte Standortwahl Lebens- und Wohnqualität der Bevölkerung Brandenburgs sinnlos zu zerstören. Brandenburg ist eines der am dünnsten besiedelten Bundesländer Deutschlands. Es sind ausreichend abgelegene Standorte für Windräder vorhanden. Sie müssen lediglich erschlossen werden. Haupthindernis für solch abgelegene Standorte ist vor allem bei ehemaligen Truppenübungsplätzen die unzureichende Räumung der Altlasten und der Mangel an Leitungen. Beim Neubau von Windparks macht dies je nach Entfernung zum nächsten Anschlusspunkt zwischen 5 und 30% der Baukosten aus.(3) Ab einer bestimmten Distanz lohnt es sich für Investoren nicht mehr, den Standort zu erschließen. Aus diesem Grund werden bevorzugt siedlungsnahe Standorte erschlossen, da hier der Abstand zum Anschlusspunkt durch den bestehenden Anschluss der Siedlung relativ gering ist.
Auf den ersten Blick sind siedlungsnahe Windparks folglich eine ökonomisch sinnvolle Entscheidung. Jedoch berücksichtigt diese Betrachtung nicht die externen Kosten der Windparks: Die Reduktion der Wohn- und Lebensqualität der Anwohner, den Wertverlust der örtlichen Wohngebäude. Die Vorteile der Siedlungsnähe wirken für die Investoren, die externen Kosten wie Geräuschbelästigung und die Verbauung der Wohnumgebung werden hingegen auf die örtliche Bevölkerung abgewälzt. Eine solche Politik ist keinesfalls im Interesse der Bevölkerung Brandenburgs.
Beispiel Truppenübungsplätze
Die Truppenübungsplätze in Brandenburg liegen zumeist in Waldgebieten. Diese bremsen durch ihre Oberflächenrauheit den Wind. Dieser Effekt macht sich auch noch im Umfeld der Wälder bemerkbar und ist vor allem für WKA mit geringer Nabenhöhe nachteilig.(4)
Durch höhere Windkraftanlagen können jedoch auch solche Standorte erschlossen werden. Die Gesamtfläche der ehemaligen militärisch genutzten Flächen in Brandenburg beträgt rund 2.000 km². Hiervon wurden 552 km² zu Naturschutzgebieten erklärt.5 Es verbleiben also rund 1.400 km². Unter der vorsichtigen Annahme, dass hiervon unter Berücksichtigung von nahegelegenen Siedlungen und Erwägungen des Naturschutzes lediglich 20% nutzbar sind, verbleibt dennoch eine nutzbare Fläche von 300 km². Bei der Bestückung dieser Fläche mit 600 Anlagen E-126 ergibt sich bereits eine Nennleistung von 4.500 MW.
Beispiel Tagebaufolgelandschaft
Abgesehen von Truppenübungsplätzen bieten in Brandenburg rekultivierte Tagebauflächen das größte Potential an abgelegenen Standorten für Windparks. In der mit 1,6 benoteten bschlussarbeit beschäftigte ich mich daher mit der Frage, wie groß die Kapazität der rekultivierten Tagebaue in der Lausitz wäre, wenn diese in rücksichtsvoller Weise als Standort für Windkraftanlagen verwendet würden.
Standortfaktoren
Der Standort in den ehemaligen Tagebauflächen der Lausitz hätte neben des großen Abstands zu Siedlungen noch weitere Vorteile. Durch die nahegelegenen Braunkohlekraftwerke existieren vor Ort bereits hohe Fernleitungskapazitäten. Ein Neubau von Fernleitungen wäre für dieses Vorhaben folglich nicht nötig. Die nahegelegene OPAL-Erdgaspipeline würde die Einspeisung von elektrolytisch erzeugtem Wasserstoff ins Erdgasnetz ermöglichen. Somit könnte auch überschüssige Energie an windreichen Tagen genutzt werden. Die Pipeline ermöglicht auch den Bau von Gaskraftwerken als Reserve für windarme Wetterlagen. Somit würde es auch keine Schwankungen in der Energieversorgung geben. Die Lausitz bliebe wie bisher ein verlässlicher Lieferant von Elektroenergie, und zwar jeden Tag und rund um die Uhr. Der größte Nachteil des Standorts sind die Bodenverhältnisse. Bei der gewählten Beispielanlage E-126 werden die Mehrkosten zur Vorbereitung des Baugrunds auf etwa 200.000 € je Anlage geschätzt. Dies macht jedoch nur 2% der Gesamtkosten dieses Anlagentyps aus.(6)
Potential
Für die Berechnung des Potentials ist neben der Windgeschwindigkeit und dem Typ der Windkraftanlage vor allem die verfügbare Fläche wichtig. Im Lausitzer Braunkohlerevier wurden bisher 533 km² Fläche rekultiviert. Hiervon wurden 301 km² als Wald rekultiviert, 76 km² sind nun Gewässerflächen und 60 km² sonstige Flächen, wie etwa Verkehrswege. Diese Flächen sind aus offenkundigen Gründen als Standort für Windkraftanlagen ungeeignet. Doch es wurden auch rund 96 km² (18%) als landwirtschaftliche Fläche rekultiviert. Diese Acker- und Weideflächen wären potentiell als Standort für Windparks geeignet. Die landwirtschaftlichen Flächen sind größtenteils weitab von Siedlungen gelegen, lediglich am Rand der Tagebaue sind einige Siedlungen zu finden. Rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen sind mehr als 1.500 m von der nächsten Siedlung entfernt, wobei hierfür selbst kleinste Streusiedlungen berücksichtigt wurden. Die Nennleistung auf diesen bereits bestehenden Flächen beträgt bei der Aufstellung von 95 Anlagen des Typs E-126 etwas mehr als 700 MW. Rund 20% des bis 2020 geplanten Zubaus an Windkraftkapazität könnte also allein auf den bereits rekultivierten Tagebauflächen der Lausitz entstehen.
Nach der Rekultivierungen der derzeitigen Tagebaue werden in den kommenden 30 Jahren weitere 307 km² rekultivierter Fläche hinzukommen. Bleibt der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen konstant und verhält sich deren Abstand zu den Siedlungen ähnlich wie bisher, stehen somit insgesamt rund 75 km² Fläche für Windparks zur Verfügung. Dies erlaubt die Aufstellung von insgesamt 150 Anlagen des Typs E-126 mit einer eine Nennleistung von über 1.100 MW.
Insgesamt entspricht die für Windparks vorgesehene Fläche nur etwa 9% der rekultivierten Tagebaufläche. Der größte zusammenhängende potentielle Standort in den bereits rekultivierten Flächen ist hierbei 6 km² groß und böte Platz für 12 Windkraftanlagen. Es entsteht also kein einzelner gigantischer Windpark, sondern zahlreiche Windparks, die sich in weitem Abstand von den Siedlungen über die rekultivierte Fläche verteilen.
Bereits jetzt sind in den rekultivierten Tagebauen der Lausitz Windparks mit über 230 MW Nennleistung entstanden. Hiervon liegen jedoch nur 52 MW weiter als 1.500 m von der nächsten Siedlung entfernt. Das Land müsste nur etwas Schützenhilfe leisten, etwa durch die Ausweisung entsprechender Windeignungsgebiete und die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für die notwendigen Tiefgründungen. Da Flächen für Windparks gefragt sind, würden sich mit Sicherheit Investoren finden, die diese Flächen erschließen und die geringfügigen Mehrkosten in Kauf nehmen.
Es stehen genug Flächen weitab der Siedlungen bereit. Wir fordern die Landesregierung daher auf, zum Wohle der Bevölkerung die Ausweisung von Windeignungsgebieten in der direkten Umgebung von Wohnsiedlungen einzustellen. Der Mindestabstand neuer Windeignungsgebieten zu Wohnsiedlungen ist auf 1.500 m zu erhöhen. Die Erschließung abgelegener Standorte, insbesondere stillgelegter Truppenübungsplätze und ehemalige Tagebaue ist durch Ausweisung von Windeignungsgebieten zu fördern. Bezüglich der Lausitzer Tagebaue sollte hierzu mit dem Freistaat Sachsen ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.bvb-fw.de.
(1) Schleswig-Holstein: Zehnfaches der Gesamtanlagenhöhe
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz: 1.500 Meter
(2) Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 2009: Erlass zum Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung in Kraft – 1000 Meter Mindestabstand, http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.165028.de
(3) Kaltschmitt, Martin; Streicher, Wolfgang; Wiese, Andreas 2006: Erneuerbare Energien: Systemtechnik, Wirtschaftlichkeit, Umweltaspekte, hg. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg 2006, S. 326 ff
(4) Kaltschmitt et al. 2006, S. 66 ff
(5) Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 2011: Vom Truppenübungsplatz zum Schutzgebiet http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.182582.de
(6) Soyka, Robert 2011: Erneuerbare Energie in Tagebaufolgelandschaften - Potential des Lausitzer Braunkohlereviers, S. 22ff
Foto: Günter Hommes / pixelio.de
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