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Freitag, 18. Dezember 2015

Reporterstuss

Dienstagsdemo gegen die Altanschließerbeiträge (© fv 2013)
Die Verwurstung des gestrigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in den Medien und durch unsere überforderte Landes-und Kommunalpolitik  ist in vollem Gange. Obwohl jeder Mensch mit ein wenig Verstand und vor allem einem vorhandenen Unrechtsbewusstsein nach dem Urteil eben jenes Gerichtes in einem ähnlich gelagerten Fall aus Bayern schon 2013 wissen konnte, wohin der Hase in Karlsruhe läuft, haben die Brandenburger Superdödel von SPD und Linken mit ihrer Verlängerung der Verjährungsfristen bis Ende 2015 noch einen an Blödheit draufgesetzt und - sind folgerichtig auf die Nase gefallen. Ungefähr 800 Millionen Euro an Altanschließerbeiträgen sollen die Wasser- und Abwasserverbände unrechtmäßig von ihren Kunden kassiert haben. Beim Bernauer Verband sind es wohl 33 Millionen, die nun laut Bürgermeister Stahl lediglich an diejenigen Bürger zurückgezahlt werden sollen, die gegen ihren Altanschließerbeitrag rechtzeitig Einspruch eingelegt hatten. Anstatt Konsequenzen zu ziehen, den sinnlosen Verband (Bernau hat funktionierende Stadtwerke)  und damit eine unnötige Leitungs- (und Kosten-) ebene endlich aufzulösen, wird das Unrecht schon wieder zementiert. Es wird also weitere Klagen gegen die Willkür unserer Stadt- und Landesfürsten geben müssen.

Zusätzlich strickt man weiter fleißig an Legenden: In einer gestrigen Sendung des rbb zum Thema stellte der rbb-Quizmaster dem Anwalt der Cottbuser Kläger eine so dämliche Frage, dass es mir fast die Schuhe ausgezogen hat. Er hätte wohl jemanden anrufen oder den 50:50-Joker nehmen sollen. Zum einen faselte er auch nach über zweijährigem bürgerschaftlichen Kampf ständig von Gebühren (es sind Beiträge!). Dann ging es darum, dass es nun angeblich ungerecht ist, dass die "Neuanschließer" die Erweiterungen der Klärwerke und Modernisierungen allein bezahlen müssen. Entweder, der Mann ist der lügenhaften "Argumentation" der Landesregierung auf den Leim gegangen oder er ist wirklich so blöd - was wohl im Endeffekt auf dasselbe hinausläuft. 

Auf folgende Tatsachen ist dringend hinzuweisen:

1. Für die Altanschließer gab es ausreichend Klärwerkskapazität. Einige Klärwerke hatten nach Abzug der GUS-Truppen gar erhebliche Überkapazitäten. In Eberswalde z.B. gab es plötzlich 50 000 Menschen weniger, die duschen wollten und am Spülkasten gezogen haben! Die zu DDR-Zeiten errichteten Klärwerke waren durchaus leistungsfähig! 


Die neuen und vergrößerten Klärwerke haben nachweislich nichts zur Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer beigetragen. Wenn sich was verbessert hat, dann infolge des Industriekahlschlags! 


2. Die Altanschließer haben von Anfang an mit ihren Gebühren, d. h. den darin enthaltenen Abschreibungen, für Erneuerungen und Modernisierungen bezahlt - also wesentlich länger (und damit mehr) als diejenigen, die erst später angeschlossen wurden. Zudem haben viele ihre Anschlüsse selbst gebuddelt und bezahlt! 


3. Erweiterungen oder gar Klärwerksneubauten waren ausschließlich für die Neuanschließer erforderlich. Es ist also nur recht und billig, dass - wenn überhaupt! - die Erweiterungen von den Neuanschließern finanziert werden - natürlich abzüglich der verlorenen Zuschüsse aus div. Fördertöpfen für die  "blühenden Landschaften". 


Für Überdimensionierungen als Folge von Fehlplanungen und Profitsucht müssen diejenigen zur Verantwortung (und zur Kasse!) gebeten werden, die an diesem Unsinn überdimensional verdient haben und die diesen Unsinn - wider besseres Wissen - nicht verhindert haben. Es kann nicht sein, jetzt die Altanschließer als Zahlmeister zu rekrutieren.
 

Wie gesagt, man strickt schon wieder an neuen Legenden, um das alte Unrecht weiter zu zementieren. 

Und noch etwas zur Richtigstellung: Es kann nicht Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit sein, daß man erst in drei Instanzen unterlegen sein muß, um überhaupt bei der höchsten Instanz vorgelassen und angenommen zu werden und dann erst zu seinem Recht kommt. Unter Rechtsstaat verstehe ich ein Gemeinwesen, dass sich bereits in der ersten Instanz ausschließlich auf dem Boden geltender Grundrechte bewegt und in dem Gesetze, die auf Landesebene erlassen werden, nicht höherem Recht widersprechen. Davon sind wir zumindest in Brandenburg - einem Bundesland, in dem ein Rechtsanwalt, der die Zweckverbände beraten hat und wahrscheinlich noch immer berät, Richter am Oberlandesgericht werden kann und dann auch noch in entsprechenden Verfahren mitentsscheidet - noch Lichtjahre entfernt ... 




(danke an Johannes Madeja für die Überschrift und den überwiegenden Teil der Fakten) 

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...