Abhilfe? (Claudia Heck / pixelio.de) |
Aufruf zu Gewalt? Mitnichten! Denn wenn ein staatliches Organ oder auch ein Privater es unternimmt, die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung zu beseitigen - und etwas anderes machen diese Wasser- und Jauchestrolche in unserem Bundesland bei der geltenden Rechtslage ja nicht - sieht eben jener Artikel 20 Grundgesetz, Absatz 4 Widerstand vor. Wörtlich: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Es ist wohl inzwischen wirklich 5 Minuten vor Zwölf. Wir sind ja schon auf dem richtigen, allerdings nervigen Weg. Eine wichtige Erfahrung meiner 63 Lenze lautet, dass - wenn man einen dreckigen Schreibtischtäter endlich in die Wüste schicken kann - sofort der nächste den voll gefurzten Sessel übernimmt. Man wird sie nie los, auch und gerade nicht mit Gewalt. Man kann sie nur in ihrem Einfluss einschränken. Und genau DAS sollten wir weiterhin tun. Wenn dabei einige dieser Bande in die Wüste müssen, ist das eine Warnung für den Rest. Bernau hat mit der Abwahl des unseligen, unbelehrbaren Hubert H. ein sehr gutes Beispiel gegeben.
Deshalb ist eine mögliche Abhilfe gegen Gauner und Ganoven jeder politischen Coleur hier aufgezeigt. Behalten wir die Nerven!
Auf ein Neues. Alles Gute für 2016.
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