Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer heutigen 14.00 Uhr - Sendung haben Sie eine Art Reportage von der 19. Dienstagsdemo auf dem Bernauer Marktplatz am 19.11.13 gebracht. Nun weiß ich, daß das ZDF nicht das ist, was es vorgibt zu sein: frei, unabhängig, objektiv.
Beweis:
Es ging um den brandenburgweiten Skandal der Forderung sog. Altanschließerbeiträge bei Wasser und Abwasser. Der Bürgermeister der Stadt Bernau und Verbandsvorsteher des örtlichen Zweckverbandes WAV durfte folgendes sagen - und das wurde auch gesendet:
(sinngemäß): Die Beiträge sind aus Sicht der Bürger zwar ärgerlich, der Zorn verständlich, aber es gäbe in Brandenburg nun mal eine Gesetzeslage und es hätte sich eine Rechtsprechung entwickelt, die von allen - also auch denjenigen, die schon vor 1990 einen Kanalanschluß hatten - fordert, daß sie sich an den Investitionen nach 1990 mit Beiträgen beteiligen.
Dazu haben sich auch die Redner auf dem Marktplatz geäußert. Sie haben nachgewiesen, daß die Forderungen nach Altanschließerbeiträgen nicht nur ungerecht und unsozial sind, sondern jeglicher Vernunft und gar Bundesrecht widersprechen und darüber hinaus längst verjährt sind. Diese Gegenargumente haben Sie nicht gesendet, sondern unterdrückt. Das hat mit journalistischer Sorgfalt und ausgewogener Berichterstattung nichts zu tun. Das ist der Versuch der Volksverdummung in Wahrnehmung fiskalischer Interessen der Administration. Das ZDF als Lakai der Adminstration - eine traurige Erfahrung!
Sie haben keinen einzigen Redner, obwohl brandenburgweit angereist, zu Wort kommen lassen. Tatsachen wie:
- durch einen Abwasseranschluß findet nicht zwangsläufig eine Werterhöhung für das Grundstück statt.(Urteil des Bundesfinanzhofs Az.:IX R 61/96)
- die Anschließer haben von dem Anschluß keinen Vorteil, der
durch den Beitrag auszugleichen wäre. Das ist aber
Grundbedingung für Beitragsforderungen!
- Viele Altanschließer haben ihre Abwasseranschlüsse selbst realisiert und bezahlt.
- auch die Altanschließer bezahlen mit ihren Gebühren seit mehr als 20 Jahren Abschreibungen für die Erneuerung, Ertüchtigung, Modernisierung der Anlagen. Nun sollen sie für diese Investitionen zum zweiten Mal, gar zum dritten Mal bezahlen?!
- es ist nicht Sache der Bürger, für überdimensionierte Anlagen als Folge von Fehlplanungen zu bezahlen.
- die Verjährungsfrist für Beitragsforderungen beginnt im Folgejahr nach Fertigstellung der Anlagen zu laufen und beträgt 4 Jahre. Das ist Bundesrecht - Abgabenordnung!
- die Verjährung läuft unabhängig davon, ob es eine Beitragssatzung gibt oder nicht.
- Beiträge können, natürlich!, nur auf der Grundlage einer rechtswirksamen Satzung erhoben werden, es sei denn, die Finanzierung des Aufgabenträgers erfolgt über ein reines Gebührenmodell - und das fordern die Bürger in Bernau und nicht nur in Bernau!
- im fünften Jahr ist Forderungsverjährung eingetreten, auch wenn es dann - selbst rückwirkend - eine Satzung geben sollte.
Das alles hält das ZDF für nicht erwähnenswert! Was soll das?
Hiermit fordere ich Sie auf, sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Zuschauern so etwas wie am heutigen 21.11.2013 nicht noch einmal zuzumuten. Kehren Sie zurück zu einer informativen, unabhängigen und ausgewogenen Berichterstattung!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Madeja
Kreistagsabgeordneter Barnim
Fraktion BVB/ Freie Wähler
umweltpolitischer Sprecher
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