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Dienstag, 16. Juli 2013

Vergessene Verträge, Teil 3

Heute: Der Einigungsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten vom 6. September 1990

Fast so vergessen wie das bundesdeutsche Grundgesetz ist der oben genannte Vertrag - jedenfalls bei den Politikern und Richtern in Brandenburg. Dabei ist er - wie das Grundgesetz - nach wie vor in Kraft. Rechtsnachfolger der DDR sind die 5 neuen Bundesländer plus Berlin. Der Einigungsvertrag wurde nicht gekündigt, gilt und ist anerkanntes und wirksames Völkerrecht.

knipseline  / pixelio.de
Und obwohl mit diesem Vertrag der Grundstein gelegt wurde für die größte Deindustrialiserungsaktion der deutschen Geschichte, Millionen Ostdeutscher plötzlich vor den Trümmern ihres Berufslebens standen und ihre Lebensleistung bis heute nicht anerkannt wird, lohnt sich ein Blick in diesen Vertrag. Gerade in Bezug auf die jüngsten Aktivitäten unserer Landesregierung und ihrer willigen, geldgierigen Vollstrecker

Sehen wir uns also mal die vereinbarten Regelungen im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau an. Diese Regelungen finden wir im Vertrag unter Kapitel XIV  Der Abschnitt II, Absatz 11 beschäftigt sich mit den in bundesdeutsches Recht übernommenen Paragraphen der Bauplanungs- und Zulassungsordnung der Deutschen Demokratischen Republik in puncto Erschließung. Und siehe da ! Es ist alles geregelt, sogar die Anrechnung von Eigenleistungen der Bürgerinnen und Bürger. Klar und deutlich wie im Zivilgesetzbuch der DDR - und deshalb für die überwiegend westdeutschen Juristen im Brandenburger Oberverwaltungsgericht wahrscheinlich völlig unverständlich- heißt es:

11. (Erschließung) Anstelle von § 124 ist § 54 der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. Für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt worden sind, kann nach diesem Gesetzbuch ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden. Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertiggestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen. Leistungen, die Beitragspflichtige für die Herstellung von Erschließungsanlagen oder Teilen von Erschließungsanlagen erbracht haben, sind auf den Erschließungsbeitrag anzurechnen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bei Bedarf Überleitungsregelungen durch Rechtsverordnung zu treffen.
Anzahlung (© lichtkunst.73  / pixelio.de)

Damit sind die zur Zeit wieder laufenden Bemühungen der Landesregierung, das Urteil des BVerfG zur Verjährung von Erschließungskosten und damit erneut die Rechtssicherheit für den Bürger auszuhebeln, endgültig gescheitert. Man braucht keine insgesamt 25 Jahre Verjährungsfristen für Zahlungsaufforderungen für Erschließungsleistungen vor dem 3. Oktober 1990 mehr. Alles Gequatsche von "Vorteilen" oder "Vorteilslagen" entpuppt sich als das, was es ist: Als das wortreiche, besoffen machende Blabla von Abzockern, von Betrügern und Schwindlern.

Man braucht keine windigen Konstruktionen einer 10-jährigen "Hemmung" einzuführen, durch die eine 15-jährige Verjährungsfrist erst am 03.10.2000 zu laufen beginnt und somit erst am 31.12.2015 endet. Nebulöse  zehnjährige  „Transformationsprozesse“ der Verwaltung  mit hunderten, meist unfähigen westdeutschen  Leihbeamten in allen Potsdamer Ministerien und dubiosen West-Beratern auf allen Ebenen waren in Brandenburg wenigstens auf dem Gebiet der Erschließungskosten gar nicht nötig, denn es gab und es gibt geltendes Recht. Diese Herrschaften können ihre Gehälter und die Buschzulagen zurück zahlen.

Völkerrecht bricht Landesrecht. Und dass damit sämtliche Forderungen irgendwelcher geldgieriger Wasser- und Abwasserzweckverbände mitsamt ihren unfähigen  Juristen und Politiker hinfällig sind, werden diese Herrschaften noch mühsam lernen. So wie beim Bodenreformland. Manche brauchen offenbar täglich auf die Schnauze.

Apropos auf die Schnauze: Im kommenden Jahr sind in Brandenburg Kommunalwahlen. Eine Umfrage des Innenministeriums hat ergeben, dass von den 97 im Land Brandenburg tätigen Zweckverbänden bzw. Aufgabenträgern 43 die Beitragserhebung noch nicht abgeschlossen haben. Das heißt andersherum, dass in 54 Verbandsgebieten die Bürger schon gezahlt haben oder sich noch wehren. Es ist zu hoffen, dass gerade diese Bürger sich am Wahltag die durch die Unrechts-Beiträge entstandene empfindliche Lücke auf ihren Sparkonto ansehen werden, bevor sie hoffentlich zur Wahl gehen.




Die Bürgerinitiative Wasser/Abwasser im Gebiet des WAV Panke/ Finow ruft zu einer Demonstration am heutigen Dienstag vor dem Bernauer Rathaus auf: 



Kommen Sie zur 
Dienstagsdemo 
auf den Bernauer Marktplatz
am 16. Juli 2013 um 17 Uhr.

Zeigen wir gemeinsam der Landesregierung und 
allen ihren Handlangern die  Rote Karte !

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...