der Einigungsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten sieht in seinem Kapitel XIV, Abschnitt II, Absatz 11.folgendes vor:
"11. (Erschließung) Anstelle von § 124 ist § 54 der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. Für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt worden sind, kann nach diesem Gesetzbuch ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden. Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertiggestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen. Leistungen, die Beitragspflichtige für die Herstellung von Erschließungsanlagen oder Teilen von Erschließungsanlagen erbracht haben, sind auf den Erschließungsbeitrag anzurechnen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bei Bedarf Überleitungsregelungen durch Rechtsverordnung zu treffen."
Dieser Passus ist insofern wichtig, da in Brandenburg - einem der Rechtsnachfolger im Vertrag und damit Vertragspartner der Bundesregierung - zur Zeit sogenannte Altanschließerbeiträge für Erschließungsleistungen vor dem 3.Oktober 1990 erhoben werden. Es ist abzusehen, dass diese Beiträge in Größenordnungen zu Privatinsolvenzen und Unternehmerpleiten und damit zu weiteren Arbeitsplatzverlusten im Osten führen werden.
Nun meine Fragen:
1. Sind der Einigungsvertrag und vor allem sein Kapitel XIV noch gültig?
2. Wenn ja, welche Möglichkeiten sehen Sie als Vertreter der Bundesregierung, die Brandenburger Landesregierung quasi zur Einhaltung des Vertrages zu "zwingen"?
3. Ist der Einigungsvertrag für den "Normalbürger" einklagbar?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Herzliche Grüße nach Berlin und natürlich in Ihre wunderschöne Heimat.
Dr. Frank Valentin, Bernau
Barnau, Marktplatz am 23.Juli 2013 (© fv 2013) |
der Ramsauer wird sich drehen und winden wie ein Aal, der durch Salz läuft.
AntwortenLöschenBarnimer
In jedem Fall wird es ein großes Erlebnis. Ich bin gespannt wie ein Flitzbogen.
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