Nachdem sich nicht erst heute heraus gestellt hat, dass das Brandenburger Kommunalabgabengesetz in wesentlichen Teilen unwirksam ist und sogar dem Einigungsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten widerspricht, die Richter des Oberverwaltungsgerichtes, auf deren Urteil im wesentlichen die ganze Betrugskampagne der Landesregierung zu den Altanschließerbeiträgen aufbaut, entweder unfähig, gekauft oder nur unwissend waren, könnten die Betroffenen sich eigentlich beruhigt zurück lehnen.
Dieter Schütz / pixelio.de |
Zusätzlich wird solange mit den Satzungen des Wasser- und Abwasserverbandes Panke/Finow herumgetrickst, bis es auch für Neuanschließer passt und der Nebelvorhang infolge ständiger Verjährungsfristverlängerungen so dicht ist, dass die gebeutelten Bürger endlich aufgeben.
Und so muss jeder Alt- oder Neuanschließer mit Beitragsforderungen von mehreren tausend Euro rechnen. Widerspruch gegen die Bescheide reicht nicht! Verwaltungsgerichte brauchen lange, inzwischen sind die betroffenen Bürger vielleicht schon bankrott! Auch diese Fakten werden von den Abzockern gezielt zur Abschreckung der betroffenen Bürgers eingesetzt.
Erinnern wir uns deshalb an 1989! Stehen wir zusammen und setzen unsere Forderungen durch:
- Nein zu Altanschließerabgaben
- Nein zur nachträglichen Abzocke der Neuanschließer
- Gerechtigkeit und nachvollziehbare Gebühren für Trinkwasser und Abwasser
- Achtung des Bürgerwillens durch den Bernauer Bürgermeister und die Stadtverordneten.
© fv 2013 |
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Dienstagsdemo
auf den Bernauer Marktplatz
am 16. Juli 2013 um 17 Uhr.
Zeigen wir gemeinsam der Landesregierung und
allen ihren Handlangern die Rote Karte...
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