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Mittwoch, 3. Oktober 2012

Vergessene Verträge, Teil 1

Bevor wir uns den heutigen Feierlichkeiten total übergeben und den Rest unseres Gehirns bei Bier und Wurst der Deutschen Bank übereignen, sei hier an dieser Stelle auf ein völlig vergessenes Hauptwerk der deutschen "Einheit" hingewiesen: Den "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands" vom 6. September 1990.

Lassen wir außen vor, wie dieser Vertrag zustande kam und welche Aushilfskräfte von Kohls Gnaden  ihn auf DDR-Seite schließlich unterzeichnen durften. Es gibt zumindest zwei Artikel in diesem Vertrag, bei denen man mal nachfragen muss.

Logo der Hauptnachrichtensendung des DDR-Fernsehfunks
Zum Beispiel befasst sich der Artikel 25 mit dem Treuhandvermögen und der Absatz 6 dieses Artikels sagt wörtlich: " Nach Maßgabe des Artikels 10 Abs. 6 des Vertrags vom 18. Mai 1990 ( das war der Vertrag über die Währungsunion - der Blogger)  sind Möglichkeiten vorzusehen, dass den Sparern zu einem späteren Zeitpunkt für den bei der Umstellung 2 : 1 reduzierten Betrag ein verbrieftes Anteilrecht am volkseigenen Vermögen eingeräumt werden kann."

Nun wird mancher vor allem westdeutsche Stammtischnutzer sogar berechtigterweise sagen, dass ja ab 1993 nichts mehr da war vom Volkseigentum. Die meisten Betriebe waren für'n Appel und 'nen Ei verramscht, verspekuliert, kriminell geplündert, geschlossen, abgewickelt. Obwohl man anfangs unter Rohwedder davon ausging, dass etwa 80 Prozent der DDR-Industrie überleben würden, schloss die Treuhand ihre Wirtschaftsverbrechen wie nicht anders erwartet mit Verlust ab. Die Nachfolgerin des ermordeten ersten Treuhandchefs Rohwedder, Birgit Breuel,  ging dann sofort neuen Schandtaten entgegen und setzte zum Abschluss ihrer Laufbahn noch die EXPO 2000 in Hannover in den Sand. Als Fachkraft 'ne Pflaume, aber vielleicht als Pflaume 'ne Fachkraft?

Was man aber nicht abwickeln oder  billig verramschen konnte, waren die Immobilien der VEBs, der volkseigenen Gütern und des Staates DDR. Also, die Seen, Wälder; Äcker und Grundstücke. An der Vermarktung dieser Milliardenwerte arbeiten die Treuhandnachfolger noch heute.

Frei nach dem Motto: "Solange noch ein Ossi im Grundbuch steht, ist die Wiedervereinigung nicht abgeschlossen" zittern auch die Privateigentümer von Grund und Boden vor der schleichenden Enteignung, denn horrende Anschluß- oder sogenannte Altanschließergebühren für Wasser und Abwasser oder wahnsinnige Straßenbaubeiträge, Arbeitslosigkeit und Minirenten zehren an den Sparguthaben der eingeborenen Bevölkerung.

Da wäre doch ein kleiner Notgroschen von den Treuhandliegenschaftsgesellschaften für die an Wessis oder Holländer verkloppten Seen, Wälder, Felder, Grundstücke usw.  nicht schlecht, oder?

Also, warum hauen wir ihnen nicht diesen alten, vergessenen Vertag bei nächster Gelegenheit einfach mal um die Ohren? Und nicht erst dann, wenn sie das nächste Mal wieder mit vielen Milliarden den Euro retten oder die Bundeswehr zum Kriegsspiel in ein fremdes Land schicken...

3 Kommentare:

  1. wann wäre denn die nächste Gelegenheit?
    Ich haue mit!!!
    Barnimer

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  2. Na, es kommt ja noch eine Folge dieser posts zum Einigungsvertrag. Und dann machen wir gleich alles in einem Aufwasch!!!

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  3. Wenn ich mich recht erinnere, gab es auch einen Absatz, der davon sprach, dass die Bodenreform, die die Sowjetunion durchführte, nicht rückgängig gemacht werden darf. Meines Wissens betraf das vor allem ostelbische Junkergüter. Ich sehe oft im Fernsehen, wie der Herr Graf wieder zurückgekehrt ist.

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...