"Umstritten war das Mietendeckel-Gesetz in Berlin von Anfang an. Seit dem 23. Februar vergangenen Jahres war es mit staatlich festgelegten Mietobergrenzen in Kraft. Am Donnerstag (also heute - der Blogger) kippten die Karlsruher Verfassungsrichter das Gesetz und erklärten es für nichtig, es verstoße gegen das Grundgesetz, so die Richter." schreibt die Berliner Mottenpost heute.
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Ich hätte mich jedenfalls als Berliner Mieter dagegen gewehrt, von einer SED-Schranze wie Lompscher zum Bruch des Grundgesetzes verleitet zu werden.
Aber tröstet Euch, Leute, wer für Berlin als Politiker zu blöd ist, geht nach Brandenburg. Hier hat die Landesregierung es sogar fertig gebracht, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Altanschließerbeiträgen durch das eigene (?) Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Die Richter von Potsdams Gnaden kamen dann zu einer völlig anderen Meinung als die OberOberRichter in Karlsruhe, haben sich dann allerdings doch der höheren Macht gebeugt. Was im Nachhinein seltsam anmutet. Denn an Selbstbewußtsein mangelt es Brandenburger Hofschranzen der Macht nicht, nur an Verstand. Die Roten sind aber nicht notwendig blöd, sie haben nur meist Pech beim Denken. (frei nach Alfred Tetzlaff)
Merke, Politik muss - wenn man sie schon nicht abgewählt bekommt - ab und zu auf die Fresse kriegen, sonst macht sie immer weiter bis zum Untergang, notfalls auch der kleinen DDR namens Berlin oder Brandenburg ...
Eine Mietpreisdeckel in Berlin hatte schon Adolf Hitler verfügt.„Erfinder der Preisbremse“ seien „aber nicht die Sozialdemokraten, sondern die Grünen“. Das ist falsch. Es waren die Braunen. „Preisstopverordnung“ hieß das damals. Sie wurde am 20. April 1936, dem Geburtstag des Führers, erlassen.
AntwortenLöschenHeinrich Lampe, den der Reichskommissar für sozialen Wohnungsbau, Robert Ley, später zum Leiter der Abteilung Bau- und Bodenrecht ernannte, erklärte, mit der Preisstopverordnung sei „ein Gedanke zum Durchbruch gekommen, dessen Anfänge bereits ein Menschenalter vor der Machtergreifung liegen, nämlich der Gedanke, dass eine Erhöhung der Mieten und Grundstückspreise, der keine gleichwertige Gegenleistung des Eigentümers gegenübersteht, unmoralisch ist und deshalb vom Staat nicht geduldet werden dürfe. Die Preisstopverordnung bedeutet also das Ende der Bodenspekulation in jeder Form und damit auch eine Maßnahme zur Verwirklichung von Punkt 17 des Parteiprogramms“. Darin nämlich verlangten die Nationalsozialisten die „Abschaffung des Bodenzinses und Verhinderung jeder Bodenspekulation“.