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Mittwoch, 25. Januar 2017

Bürgermeister Stahl läutet postfaktisches Zeitalter in Bernau ein

von Péter Vida

Die neuesten Rechtfertigungen von Bürgermeister Stahl zum Inhalt des Bürgerentscheides „Stopp Rathaus-Neubau“ sind Zeugnis eines auch in Bernau Einzug haltenden postfaktischen Zeitalters. Anders kann man die mittlerweile unerträglichen Lügen alternativen Fakten nicht bezeichnen (siehe Stahls Äußerungen in der MOZ vom 24.01.2017).

Wie bekannt, wies Rechtsanwalt Hasso Lieber in seinem neuerlichen Gutachten nach, dass durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid der alte Kostenrahmen von 9,8 Millionen Euro auflebt. Seine Begründung in hier verkürzter Darstellung:

1. Der Bürgerentscheid hebt den Beschluss aus September 2016 hinsichtlich der Planung und des neuen Kostenrahmens wieder auf.

2. Damit leben wieder auf:
a) hinsichtlich der Planung der letzte Planungsbeschluss – dieser ist aus April 2015 und (weil im April 2015 keine Aussage zu den Kosten getroffen wurde)
b) hinsichtlich der Kosten der letzte Kostenbeschluss – dieser ist aus Januar 2014 i. H. v. 9,8 Mio

Stahls Erklärung, warum nicht der alte Kostenrahmen auflebe, ist abenteuerlich und rechtlich unhaltbar.

Stahl erklärt, dass deswegen der alte Kostenrahmen nicht wieder auflebe, weil im April 2015 keine Aussage zu den Kosten getroffen worden sei. Unfassbar! Gerade weil im April 2015 keine Aussage zu den Kosten getroffen wurde, lebt der letzte – kostenerwähnende – Beschluss wieder auf. Also: das, was Stahl als Grund für das Nicht-Aufleben der alten Kostenobergrenze benennt, ist just der konkrete Grund für ihr Wiederaufleben. Diese postfaktische Legendenbildung ist wirklich beispiellos.

Stahl versucht vielmehr allen Ernstes der Öffentlichkeit zu verkaufen, dass weil im April 2015 keine Aussage über Kosten getroffen wurde, praktisch ein freier Kostenrahmen gelte. Das ist politisch untragbar und juristisch abwegig.

Schließlich ist auch der gespielten „Verwunderung“ des Bürgermeisters, warum wir die alte Kostenobergrenze vorschlagen, entgegenzutreten. Während Stahl sich wundert, warum wir einen für 9,8 Millionen nicht stemmbaren Neubau fordern, lautet die Antwort, dass Die Unabhängigen dies gar nicht tun. Bevor der Bürgermeister darüber grübelt, was wir fordern, wäre es vielleicht angebracht, die Betreffenden zu fragen. Ziel des Bürgerentscheides ist die Wiederfestsetzung der alten Kostenobergrenze von maximal 9,8 Millionen. Wenn mit diesem Geld kein Neubau leistbar sein sollte (Warum weigert sich die Stadtverwaltung eigentlich Schadensersatzforderungen gegen den Architekten zu prüfen?), dann muss ein sparsamerer Umbau vorgenommen werden. Das immer wieder ins Feld geführte ASZ-Förderprogramm ist nicht auf Neubauten beschränkt, es richtet sich an Bauvorhaben aller Art, solange sie sich in Stadtkernen befinden. Nicht die Neuerrichtung ist Förderbedingung sondern die Lage des Projekts. Auch das wird im postfaktischen Gebaren des Bürgermeisters regelmäßig unter den Teppich gekehrt.


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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...