von Péter Vida
Die neuesten Rechtfertigungen von
Bürgermeister Stahl zum Inhalt des Bürgerentscheides „Stopp Rathaus-Neubau“
sind Zeugnis eines auch in Bernau Einzug haltenden postfaktischen Zeitalters.
Anders kann man die mittlerweile unerträglichen Lügen alternativen
Fakten nicht bezeichnen (siehe Stahls Äußerungen in der MOZ vom 24.01.2017).
Wie bekannt, wies Rechtsanwalt
Hasso Lieber in seinem neuerlichen Gutachten nach, dass durch einen
erfolgreichen Bürgerentscheid der alte Kostenrahmen von 9,8 Millionen Euro auflebt.
Seine Begründung in hier verkürzter Darstellung:
1. Der Bürgerentscheid hebt den Beschluss aus September 2016
hinsichtlich der Planung und des neuen Kostenrahmens wieder auf.
2. Damit leben wieder auf:
a) hinsichtlich der Planung der letzte Planungsbeschluss – dieser ist
aus April 2015 und (weil im April 2015 keine
Aussage zu den Kosten getroffen wurde)
b) hinsichtlich der Kosten der letzte Kostenbeschluss – dieser ist
aus Januar 2014 i. H. v. 9,8 Mio
Stahls Erklärung, warum nicht der
alte Kostenrahmen auflebe, ist abenteuerlich und rechtlich unhaltbar.
Stahl erklärt, dass deswegen der
alte Kostenrahmen nicht wieder auflebe, weil im April 2015 keine Aussage zu den
Kosten getroffen worden sei. Unfassbar! Gerade weil im April 2015 keine Aussage zu den Kosten getroffen
wurde, lebt der letzte – kostenerwähnende – Beschluss wieder auf. Also: das,
was Stahl als Grund für das Nicht-Aufleben der alten Kostenobergrenze benennt,
ist just der konkrete Grund für ihr Wiederaufleben. Diese postfaktische Legendenbildung
ist wirklich beispiellos.
Stahl versucht vielmehr allen
Ernstes der Öffentlichkeit zu verkaufen, dass weil im April 2015 keine Aussage
über Kosten getroffen wurde, praktisch ein freier Kostenrahmen gelte. Das ist
politisch untragbar und juristisch abwegig.
Schließlich ist auch der
gespielten „Verwunderung“ des Bürgermeisters, warum wir die alte
Kostenobergrenze vorschlagen, entgegenzutreten. Während Stahl sich wundert,
warum wir einen für 9,8 Millionen nicht stemmbaren Neubau fordern, lautet die
Antwort, dass Die Unabhängigen dies gar nicht tun. Bevor der Bürgermeister
darüber grübelt, was wir fordern, wäre es vielleicht angebracht, die Betreffenden
zu fragen. Ziel des Bürgerentscheides ist die Wiederfestsetzung der alten
Kostenobergrenze von maximal 9,8 Millionen. Wenn mit diesem Geld kein Neubau leistbar
sein sollte (Warum weigert sich die Stadtverwaltung eigentlich
Schadensersatzforderungen gegen den Architekten zu prüfen?), dann muss ein
sparsamerer Umbau vorgenommen werden. Das immer wieder ins Feld geführte ASZ-Förderprogramm
ist nicht auf Neubauten beschränkt, es richtet sich an Bauvorhaben aller Art,
solange sie sich in Stadtkernen befinden. Nicht die Neuerrichtung ist
Förderbedingung sondern die Lage des Projekts. Auch das wird im postfaktischen
Gebaren des Bürgermeisters regelmäßig unter den Teppich gekehrt.
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