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Dienstag, 27. Dezember 2016

Stahls Schuss geht nach hinten los: Rechtsgutachten bestätigt Position der Unabhängigen: Bürgerbegehren „Stopp Rathaus-Neubau“ ist zulässig

von Péter Vida

Dieser Schuss ging nach hinten los: Auf Druck des SPD-Stadtverordneten Josef Keil ließ Bürgermeister André Stahl (Linke) ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um die Zulässigkeit des von den Unabhängigen initiierten Bürgerbegehrens „Stopp Rathaus-Neubau“ prüfen zu lassen. Im Vorfeld war klar: Ziel der Prüfung sollte sein, mit juristischen Spitzfindigkeiten eine Unzulässigkeit herbeizureden. Dies erklärten mehrere Stadtverordnete ausdrücklich.

Doch es kam anders: Das von Stahl in Auftrag gegebene Gutachten bei Rechtsanwaltskanzlei Dombert kam zu dem Schluss: Das Bürgerbegehren ist in jeder Hinsicht zulässig. In allen Prüfungspunkten bescheinigt Dombert den Unabhängigen, sachlich, korrekt und gesetzeskonform zu handeln. Das Gutachten weist sogar an mehreren Stellen darauf hin, dass Ziel des Bürgerbegehrens nicht die Verhinderung eines Baus oder eines Umbaus sondern lediglich eine Kostenbremse ist. Damit nimmt Stahls eigener Gutachter ihm den Wind aus den Segeln – erklärte der Bürgermeister doch in den vergangenen Wochen wiederholt wahrheitswidrig, dass mit dem Vorhaben ein Bau verhindert werden würde.

Das von Stahl in Auftrag gegebene Gutachten bei der renommierten Potsdamer Kanzlei kommt zu demselben Ergebnis wie das von den Unabhängigen initiierte Gutachten des ehemaligen Staatssekretärs und Mitautors der Brandenburger Landesverfassung Hasso Lieber. Auch dieser bescheinigt den Unabhängigen ein vollumfänglich zulässiges Bürgerbegehren. Die Unabhängigen haben dieses Gutachten aus eigenen Mitteln bezahlt, Stahl jenes aus der städtischen Kasse.

Die Unabhängigen fordern den Bürgermeister nunmehr auf, seinen Widerstand gegen die direktdemokratische Mitwirkung der Bernauer aufzugeben. Der immense Zuspruch der Menschen zu der von uns gestarteten Unterschriftensammlung steht fest auf dem Boden des Gesetzes. Es ist Zeit, dies anzuerkennen.

Zugleich möge der Bürgermeister endlich darlegen, wie viel das Gutachten gekostet hat. Seit mehreren Wochen verweigert die Stadtverwaltung trotz wiederholter Erinnerungen die Antwort auf diese simple Frage. Das Geld hätte besser darin investiert werden sollen, mögliche Schadensersatzforderungen gegen den Architekten des Neuen Rathauses zu prüfen, anstatt ein offensichtlich zulässiges und erfolgreiches Bürgerbegehren zu torpedieren. Die Unabhängigen fordern endlich Auskunft vom Bürgermeister, welche Kosten hier durch ihn verursacht worden sind. Angesichts der Kostensteigerung um mehrere Millionen Euro wäre das Geld in eine Regressprüfung wahrlich besser angelegt gewesen.

2 Kommentare:

  1. Die Fragestellung geht nach hinten los !!!

    Fühle mich „hintergangen“, werde deshalb nicht wählen gehen, denn der Neubau wird nicht verhintert.
    „Problematisch sei, so Bürgermeister André Stahl (Linke), dass der von den Initiatoren des Bürgerbegehrens gewählte Titel "Stopp Rathaus-Neubau" etwas anderes suggeriere als die Fragestellung hergebe. Bei der Abstimmung gehe es nicht um einen "Stopp" des Vorhabens, sondern letzten Endes lediglich um die Streichung der Aussichtsplattform. Dass der Titel des Bürgerbegehrens etwas anderes nahelege als die ausschlaggebende Fragestellung, werde nicht deutlich.“
    Hier muss ich Herrn Stahl leider recht geben !!! Fühle mich als Gegner dieses Projektes „Hintergangen“. Die Fragestellung ist nicht durchdacht auch angesichts der Tatsache, dass Herr Vida Rechtsanwalt ist.
    „Die Rechtsanwälte Matthias Dombert und Dominik Lück kommen in dem Gutachten zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren - vorausgesetzt das Quorum werde erreicht - zulässig ist. Allerdings weisen sie in ihrer Zusammenfassung darauf hin, dass durch die Abstimmungsfrage "die inhaltliche Reichweite begrenzt" sei. Bei einer Zustimmung zum noch ausstehenden Bürgerentscheid würde der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Oktober 2016 aufgehoben und damit nur die Ergänzung der Planung um eine Aussichtsplattform, nicht aber die grundsätzliche Entscheidung für den Rathausneubau. Die Vorplanung aus dem Jahr 2015 und die dort bereits angelegten Kosten würden durch den Bürgerentscheid nicht in Frage gestellt. Die Frist für ein Bürgerbegehren, das den früheren, grundsätzlichen Beschluss in Frage stellt, sei überschritten. Kostensteigerungen des Rathausneubaus, die auf Grundlage der beschlossenen Vorplanung entstehen, seien einem Bürgerentscheid nicht mehr zugänglich.“
    Quelle : http://www.moz.de/lokalredaktionen/barnim/bernau/artikel3/dg/0/1/1540484/

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  2. Eigentlich werden anonyme Kommentare nicht veröffentlicht. Deshalb nur soviel: Wenn Sie der MOZ vertrauen, ist die Saat der linken Roßtäuscher und Steuergeld-Verschwender schon aufgegangen.Die MOZ ist schon lange nicht mehr neutral, sie berichtet nicht, sie bezieht Stellung - im Zweifelsfall immer für die herrschende Kaste. Solange der heilige Josef im Verein mit dem gechasten Handke und der MOZ ihre Süppchen kochen, glaube ich kein Wort, was aus Richtung Rathaus kommt oder in der Zeitung steht. Sie, lieber anonymer Kommentator, haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Fragen und Unklarheiten direkt an das Büro der Unabhängigen in Bernau zu richten. Dort "werden Sie geholfen".

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...