Fassen wir die Ereignisse kurz zusammen. Irgend jemand entführt einen Geschäftsmann, die Polizei fasst einen verdächtigen Arbeitslosen, der in der Nähe des Tatortes zeltete. Man will ein schnelles Ergebnis. Schlampige, einseitige Ermittlungen sind die Folge. Die Polizei muss mit einer Sonderkommission auf Weisung der obersten Chefs - unter anderem des Polizeipräsidenten des Landes - andere Spuren vernachlässigen. Kritiker in den eigenen Reihen werden von ganz oben gemobbt, versetzt, mundtot gemacht und auf Linie gebracht. Zeugen, die den Angeklagten in der Nähes des Tatortes gesehen haben wollen, sind halbblind oder halbblöd. Diesen Wichtigtuern räumt man vor Gericht dann breiten Raum ein.
Die Staatsanwaltschaft schmiedet aus dieser Gemengelage eine Indizienpyramide zusammen, die unabhängige Prozeßbeobachter verzweifeln lässt. In den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird vor allem eines ganz deutlich: Die Brandenburger Justiz bewegt sich auf dünnem Eis. Schlechte Ermittlungen, wacklige Anklage, dürftige Indizien, fragwürdige Zeugen, keine Beweise, Fehlurteil: Lebenslang.
Der Verdächtige könnte der Maskenmann sein. Bewiesen ist es nicht. Im Zweifel für den Angeklagten? Selbst in der ansonsten obrigkeitsfreundlichen Brandenburger und Berliner Presse als auch im Volk herrscht lähmendes Entsetzen und absolutes Unverständnis. Ich stelle mir vor, meine Frau und ich würden auf einem Kanal in Brandenburg paddeln und ein paar Kilometer weiter weg würde jemand eine Bank ausrauben. Weil man den wahren Täter nicht findet, nimmt man uns beide mit, denn wir waren gerade in der Nähe und - wir haben keine Chance gegen den hier herrschenden Klüngel aus Polizei und Justiz! Es gruselt nicht nur mich.
In einem Leserbrief an den "Tagesspiegel" wird dann auch folgende vorsichtige Frage aufgeworfen:
"Die Verurteilung in einem Strafprozess erfordert laut Bundesgerichtshof „ein Maß an Gewissheit, das jedem vernünftigen Zweifel Schweigen gebietet“. Nach den prozessbegleitenden Berichten im Tagesspiegel stellt sich für Außenstehende die Frage, wie den sich daraus aufdrängenden Zweifeln in der noch zu erwartenden schriftlichen Urteilsbegründung das Schweigen geboten werden soll. An einem Vernunftdefizit der (Mehrheit in der) Kammer wird es doch wohl nicht gelegen haben?"
Diese Frage trifft die Brandenburger Justiz offenbar bis ins Mark, denn plötzlich fühlt sich sogar der Generalstaatsanwalt des Bundeslandes bemüßigt, auf einen Leserbrief zu antworten und sich über die Berichterstattung der Medien zum Prozess zu mokieren. Wie immer in Deutschland sind die Boten der schlechten Nachricht Schuld, nicht etwa die überforderte Justiz oder die vor ihren Chefs kuschende Polizei. Jedenfalls scheinen die Mächtigen in Brandenburg bei diesem Schauprozess ein sehr schlechtes Gewissen zu haben, so dass sich der Herr Rautenberg vor das Loch schieben muss. Fazit dieses Herrn ist dann auch ein einfaches "Weiter so!".
Festzuhalten ist, dass der in Argentinien geborene und in Westdeutschland aufgewachsene Prof. Dr. Erardo C. Rautenberg 1992 von einer Stelle als Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof in den Landesdienst nach Brandenburg abgeordnet worden ist. Wir wissen ja aus unserer traurigen Erfahrung, dass zu dieser Zeit nur die Besten der Besten der Besten Beamten von Westdeutschland in den Wilden Osten gegangen sind. Leute, die man im Westen brauchen konnte, wurden selten delegiert. Vermutlich haben damals in Karlsruhe ein paar Sektkorken geknallt.
Und so liegt die eigentliche Ursache auch dieses gewaltigen Justizskandals zum wiederholten Mal bei den unfähigen Leihbeamten, die 1990 das Land übernehmen durften. Der Bau von teuren, überdimensionierten Kläranlagen, die Altanschließerbeiträge und eindeutig dem Grundgesetz widersprechende OLG-Urteile dazu, der versuchte Betrug an den Erben von Bodenreformland, die millionenteure Förderung von gigantomanischen und letztlich in den Sand gesetzten Industrieanlagen oder eine völlig schwachsinnige, natürlich ebenfalls millionenteure Verlegung der Polizeischule des Landes genau neben ein ehemaliges Konzentrationslager der Nazis - der Beispiele gibt es viele. 25 Jahre sind genug. Es reicht! Wann ziehen diese "
..die ziehen nicht ab; es geht ihnen hier sehr gut.
AntwortenLöschenWelchen Sch.... sie bauen. merken sie nicht.
Amerikanische Verhältnisse - blos die Todesurteile (an Unschuldige) fehlen noch.