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Mittwoch, 6. Juni 2012

Weibliche Gelehrsamkeit ohne Frauenquote

"Es ist zweierlei, Verstand empfangen haben,
und den Verstand, den man empfangen hat,
auch anzuwenden gelernt haben."

meinte Dorothea Christiane Erxleben, geborene Leporin ( geb. 13. Novmber 1715 in Quedlinburg, gest. 13. Juni 1762 ebenda). Sie war die erste promovierte deutsche Ärztin überhaupt..

Dorothea Leporin war ein begabtes Mädchen.  Ihr Vater - Arzt in Aschersleben und später Stadtsyndikus in Quedlinburg - unterwies sie in Naturwissenschaften und theoretischer sowie praktischer Medizin . Wie ihre  Brüder sollte Dorothea Medizin studieren. Im November 1740 richtete man ein  Gesuch an den preußischen König Friedrich II.  - Quedlinburg und weite Teile Sachsen-Anhalts gehörten damals zu Preußen -  das dieser auch bewilligte.

Infolge des Siebenjährigen Krieges sollten ihre Brüder eingezogen werden. Sie flüchteten in die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Auch der Vater tauchte vorübergehend unter, so dass an ein Studium für Dorothea - allein mit Mutter und der jüngeren Schwester - nicht zu denken war. Trotz ihres breiten medizinischen Wissens blieb ihr damit der Zugang zur Universität zunächst verwehrt.

Im Mai 1741 wandte sich Dorotheas  Vater mit einem erneuten Bittgesuch an Friedich II. von Preußen, seiner Tochter die Promotion zu genehmigen. Friedrich  wies daraufhin im selben Jahr die Universität in Halle (Saale) an, Dorothea Leporin zur Promotion zuzulassen. Dorothea hatte inzwischen geheiratet und musste erst  die vier Kinder ihres Mannes aus erster Ehe und später noch vier eigene einigermaßen groß ziehen. Sie konnte das königliche Privileg also zunächst nicht in Anspruch nehmen.

 Neben ihrer hausfraulichen Arbeit fing sie an zu praktizieren, übernahm 1747 die Praxis ihres verstorbenen Vaters und wurde folgerichtig für die damalige Zeit von den anderen Ärzten ihrer Heimatstadt angezeigt, da sie keine formelle, universitäre Ausbildung zur Ärztin hatte. Mit 39 Jahren, kurz nach der Geburt ihres vierten Kindes, reichte Dorothea Christiane Erxleben im Januar 1754 ihre Dissertation mit dem Titel "Quod nimis cita ac quounde curare saepius fiat causa minus tutae curationis", (1755 auf Deutsch: "Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten"), ein.

Am 6. Mai 1754 promovierte sie in Halle mit großem Erfolg. Sie war damit die erste Frau in Deutschland, die Doktor der Medizin wurde. Anschließend betrieb sie ihre Praxis in Quedlinburg weiter, kümmerte sich um die Kinder und den Ehemann und  führte den Haushalt. Insofern unterschied sich ihr Leben vor 250 Jahren nicht von dem heutiger berufstätiger Frauen.

Wikipedia verrät uns außerdem, dass erst "am 20. April 1899 (...) Frauen im Deutschen Reich erstmals offiziell zu den Staatsprüfungen der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zugelassen (siehe auch Artikel Frauenstudium) (wurden) . An den Universitäten von Preußen wurden Medizinstudentinnen erstmals im Wintersemester 1908/1909 zugelassen."  Und: "Von 1960 bis zu ihrer Schließung 1991 trug die Medizinische Schule bzw. Medizinische Fachschule Quedlinburg den Namen „Dorothea Christiane Erxleben“. An dieser für die DDR  einmaligen Einrichtung wurde medizinisches Personal aus sechzig Staaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas ausgebildet bzw. qualifiziert."  Heute trägt noch das Quedlinburger Klinkum den Namen dieser außerordentlichen Frau

Und eine ganz andere, leider völlig ungeklärte Frage ist - nur mal so nebenbei bemerkt - der Zugang zu den Universitäten und Hochschulen für Frauen und Mädchen aus ärmeren, sogenannten "bildungsfernen"  Schichten oder mit  Migrationshintergrund  ...

Quellen: Wikipedia und "Brandenburger Blätter", Nr. 224 vom 1. Juni 2012, einer Beilage der "Märkischen Oderzeitung", deren Autoren ich die Anregung verdanke, sich anlässlich ihres 250. Todestages etwas näher mit dem Leben dieser Pionierin der Gleichberechtigung und Emanzipation der Frauen  zu beschäftigen.


Abbildung: Briefmarke der Deutschen Bundespost mit dem Konterfei von Dorothea Christiane Erxleben.
( Abb. nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.)

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...