Im Planfeststellungsverfahren haben die Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange (Kommunen und anerkannte Umweltverbände) das Recht während der Planauslegungsfrist Einsicht in die Planung zu nehmen und gegen das Planvorhaben Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen eteiligungsverfahren).
Bereits im Herbst 2010 sind die Freileitungspläne sechs Wochen lang ausgelegt gewesen und haben eine Vielzahl von begründeten Einwendungen provoziert, so dass sich 50 Hertz Transmission veranlaßt gesehen hat, umfangreiche Umplanungen vorzunehmen (Vgl. bbp, Mai 2012, Neuplanung mit altem Konzept). Durch die Neutrassierung ist eine Neuauflage des Beteiligungsverfahrens notwendig. Die Auslegungs- und Einwendungsfrist beginnt am 4.6.2012 und endet am 16.7.2012. Die umfangreichen Planungsunterlagen liegen während der Bürozeiten in der Stadtverwaltung aus und es ist offenkundig, dass nur sehr wenige Bürger überhaupt die Möglichkeit haben, ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Deshalb bietet die Bürgerinitiative durch die Bürgerinformation eine Argumentations- und Formulierungshilfe an. Mitglieder der Bürgerinitiative wurde bereits vor Beginn der Auslegungsfrist der Zugang zu den Planungsunterlagen ermöglicht, so dass die für die Einwohner kritischen Punkte identifiziert werden konnten. Die Bürgerinitiative appelliert an alle Einwohner, ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen und ihre Einwendungen vorzubringen.
Die Einwendungen sind an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, 03046 Cottbus, Inselstr.26 zu adressieren.
Folgende Punkte können vorgebracht werden:
"In Wahrnehmung meiner Beteiligungsrechte im Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen (Umplanung Eberswalde) erhebe ich als persönlich Betroffener folgende Einwendungen gegen die Realisierung der beantragten 380-kV-Freileitung.
Als Einwohner /Grundstücks- und Hausbesitzer /in Eberswalde, lehne ich die Errichtung der beantragten 380-kV-Freileitung ab, da sie mich in meinen Rechten verletzt..."
- Fehlerhaft durchgeführtes Raumordnungsverfahren Im Raumordnungsverfahren wurden keine alternativen
Trassierungen geprüft, denn alle untersuchten Trassenvarianten sahen die Querung des Eberswalder Stadtgebiets, des Naturparks Barnim und des Biosphärereservats Schorfheide-Chorin vor.
- Kein konkreter Nachweis der Erforderlichkeit der beantragten 380-kV- Freileitung mit einer Übertragungskapazität von 3600MVA, dem 4.5-fachen der bestehenden 220-kV-Freileitung
Der aktualisierte Erläuterungsbericht leistet auf den S. 9-42 nur eine allgemeine Begründung des Netzausbaus für die Einspeisung von Erneuerbaren Energien, für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung, für die Herstellung des europäischen Strommarktes, bleibt aber den konkreten Nachweis der Notwendigkeit dieser Leitung mit der 4.5 fachen Kapazität der bestehenden 220-kV-Freileitung schuldig.Die Leitung ist überdimensioniert und damit weder notwendig, noch wirtschaftlich vertretbar.
- Technische Alternativen: Als technische Alternativen zur nicht hinnehmbaren Freileitung bieten sich
im Raum Eberswalde die Erdverkabelung und auf anderen Teilen der Leitung der Einsatz von Hochtemperaturseilen an, durch die eine Kapazitätsausweitung um 100 % zum Bruchteil der Kosten des Neubaus der Leitung möglich würde. Um die Kosten für die Erdverkabelung gering zu halten, sollte die Bündelung mit der planfestgestellten Ferngasleitung 304 geprüft werden. Bei einer Abstimmung der Erdarbeiten ergeben sich Kostenersparnisse.
- Die Erdverkabelung ist die stadtverträglichste Lösung.Durch die Ausführung der Leitung als ERdkabel würde das Ortsbild nicht beeinträchtigt, die Belastung der unmittelbaren Wohnbebauung mit magnetsichen Wechselfeldern entfallen, die Geräuschbelästigung der Anwohner bei feuchten Wetterlagen durch Koronaentladungen entfallen und der Immobilienbestand wirtschaftlich geschont.
- Entwertung des Immobilien- und Grundeigentums: Wenn Sie Grundstückseigentümer in unmittelbarer Nähe der Trasse sind, müssen Sie mit einer erheblichen Entwertung Ihres Immobilienbesitzes rechnen, die nicht durch den Verursacher entschädigt wird.
- Visuelle Beeinträchtigung durch technische Überwältigung: Wenn Sie Anwohner der Trasse sind (z.B. Kopernikusring, Ringstr., Zum Schwärzesee) sollten Sie die Beeinträchtigung Ihres Wohlbefindens durch
die visuelle Überwältigung durch die technische Überformung des Ortsbildes geltend machen. Sie werden die ca. 50 m hohen Zwei- Ebenenmasten tagtäglich vor Augen haben. Gerade am Kopernikusring, Ring Str. und Zum Schwärzesee ist der Abstand zur Freileitung zwischen 90 und ca. 300m. Eine Untersuchung von Prof. Peters hat ergeben, dass Freileitungsmasten, die weniger als 700 m entfernt stehen, die Wahrnehmung des Landschaftsbildes stark beeinträchtigen.
- gesundheitliche Risiken
Den Planungsunterlagen ist ein technisches Gutachten beigefügt, das belegt, dass die magnetische Flussdichte, der einzelne Gebäudeteile an der Trasse ausgesetzt sind, zwischen 0,37 und 0,88 Mikrotesla betragen. Diese Werte liegen zwar erheblich unter den Grenzwerten der 26.Bundesimmissionsschutz-verordnung (100 Mikrotesla), aber diese magnetische Feldstärke ist gesundheitlich nicht unbedenklich, denn epidemiologische Studien belegen, dass bei einer magnetischen Flußdichte ab 0,3 Mikrotesla das Risiko für Kinder an Leukämie zu erkranken deutlich steigt. Dr. Oberfeld, der im Auftrag der Stadt Eberswalde und anderer Kommunen und des Vereins "Wir in der Biosphäre" e.V. ein umweltmedizinisches Gutachten zur geplanten 380-kV-Freilietung vorgelegt hat, kritisiert den Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutz-verordnung als wissenschaftlich überholt und unhaltbar. Elektrische und magnetische Felder von Freileitungen bergen noch andere gesundheitliche Risiken: Konzentrationsstörungen, Alzheimer und Demenz bei älteren Menschen können ausgelöst oder verstärkt werden. (Vgl. BUND, Hintergrund: Schutz vor niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern bei Hochspannungsfreileitungen und Erdkabel. Tabelle S.9)
Nicht über unsere Köpfe!
Keine Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete
( v.i.S.d.P. : H.Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat!)
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