Der heutige Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, an dem vor 67 Jahren das KZ Auschwitz befreit wurde, erinnert an alle Opfer eines verbrecherischen Regimes
während der Zeit des deutschen Faschismus. Juden, Christen, Sinti und
Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, politisch Andersdenkende
sowie Männer und Frauen des Widerstandes, Wissenschaftler, Künstler,
Journalisten, Kriegsgefangene und Deserteure, Greise und Kinder, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und Millionen
Menschen, die man unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
entrechtet hatte, wurden durch die Nazis und ihre Helfershelfer verfolgt, gequält und ermordet.

Die Kranzniederlegung der Bürger, Wählervereinigungen und der demokratischen Parteien unserer Stadt Bernau bei Berlin anläßlich dieses Gedenktages fand auch in diesem Jahr vor dem Schönower Denkmal statt.
Der erste Satz des
Grundgesetzes lautet "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Er stand im Zentrum einer kurzen Gedenkrede, bevor Bürgermeister Hubert
Handke den Kranz der Bernauer am Denkmal niederlegte.
Zuerst wird den Opfern immer die Würde genommen. Es ist daher nicht nur
Aufgabe aller staatlichen Gewalt, diese Würde zu schützen. Wir alle sind
dazu aufgefordert, uns einzubringen, für diese Würde zu kämpfen und sie
uns damit jeden Tag aufs Neue zu bewahren. Dieser Satz des Grundgesetzes ist auch ein Aufruf an uns alle für mehr Toleranz, mehr gegenseitige Achtung und ein friedvolles Miteinander, auch von politisch Andersdenkenden.
Auschwitz, Dachau, Buchenwald, Treblinka, Ravensbrück, Theresienstadt, Maidanek und alle anderen Vernichtungsstätten der Nazis dürfen niemals vergessen werden.