
F. Valentin und Familie
Na, schon alle Weihnachtsgeschenke durchgespielt ? Auch schon was zum Umtauschen gefunden? Wenn ja, empfehle ich heute mal eine Doppel-CD, die man eventuell gegen das doppelte Paar Socken oder den unschönen Schlips eintauschen kann: Volker Pispers, "Live 2009". Pispers gibt hier die totalrote Socke aus Paderborn, was an und für sich schon ein Wunder ist. Er liefert Politkabarett vom Feinsten und lässt dabei die letzten vergangenen drei Jahre unserer Bundesrepublik Deutschland Revue passieren. Die "Süddeutsche Zeitung schrieb: " Nach einem Abend mit Volker Pispers kann keiner mehr sagen, er hätte nichts gewußt".
Wenn sich Pispers bei seinen Sottisen überwiegend den Ackermännern, Zumwinkeln, Hartzer Käses und ähnlichen Schmarotzern sowie den Feinden der Demokratie - also im Prinzip den Politikern - in diesem Land widmet, irritiert mich eigentlich nur das eingeblendete Lachen des Publikums. Das muss von der Konserve stammen. Kein Mensch kann sich meiner Meinung nach bei P.s Auftritten so einfach unbeschwert der Heiterkeit hingeben ! Ich jedenfalls wollte schon nach der Hälfte der ersten CD die inzwischen zwanzig Jahre alten Plakate wieder herausholen. "Wir sind das Volk" müsste man eigentlich einigen Leute in diesem Staat wenigstens wieder einmal vor die Nase halten...
Diese Leser-Mail möchte ich Euch nicht vorenthalten:
Und wer Lust hat, lese bitte auch die Kommentare. Wobei es durchaus nicht in Ordnung ist, hier nur auf einer unserer etablierten Parteien herum zu hacken. Es gibt ja auch noch mehr, über die man so schöne Lieder schreiben könnte...
P.S.: Mehr zum Interpreten findet man hier.
Wie jetzt aus zuverlässiger geheimer Quelle sickerte, sind zur Jahreswende Neuerungen in der Hartz4-Gesetzgebung vorgesehen, die wesentlich die Effizienz der rund 6,7 Millionen ALG II Empfänger/innen steigern und sogar noch massenweise Arbeitsplätze schaffen werden.
Leistungsbezieher/innen, die Haustiere insbesondere Katzen halten, sind verpflichtet dieses dem Job-Center unverzüglich zu melden. Denn die Katze zählt zu den erheblichen Einkommensquellen.
Abs.666a
Jede Katze bringt aus Zuneigung ihrem Halter besonders in den Frühlings- und Sommermonaten erlegte Mäuse, Vögel oder andere kleiner Säugetiere als Geschenk. Diese Geschenke sind dankbar anzunehmen und in den Mahlzeitenplan einzubeziehen.
Abs.666b
Eine durchschnittlich jagende Katze bringt 2-4 Mäuse pro Woche als Geschenk. Dies bedeutet ein bis zwei Fleischmahlzeiten pro Woche bei Alleinlebenden mit einer Katze pro Bedarfsgemeinschaft.
Dieser erfreuliche kätzische Zuneigungsbeweis ist wie schon erwähnt als Einkommen anzugeben.
Abs.666c
Falls die Katze verstirbt, ist sie beim Job-Center einzureichen damit ihre Todesursache festgestellt werden kann, denn ALG II – Bezieher/innen obliegt die Beweispflicht, dass sie ihre Katze nicht aus sozialschmarotzenden Gründen zu Tode gebracht haben.
Abs.666d
Der/die Leistungsempfänger/in hat nachzuweisen, das mit dem Tod der Katze keine unberechtigte Vernichtung der Einkommensquelle vorliegt.
Abs.666e
Die Katze selbst kommt auf keinen Fall in den Suppentopf, in die Pfanne, auf den Spieß oder Grill, auch ist es nicht erlaubt aus der Katze in kalten Wintermonaten wärmende Handschuhe herzustellen.
Abs.666f
Diese Taten gelten als mutwillige Vernichtung einer Einkommensquelle. Diese wird bei ALG II – Leistungsbezieher/innen mit mindesten soviel Jahren Haft bestraft, wie eine Katze im Durchschnitt lebt, also ca. 10 Jahre.
Neue Arbeitsplätze
Ab sofort werden neue Arbeitsmöglichkeiten in Teilzeit- und Vollbeschäftigung nicht nur für ALG II Bezieher/innen vergeben. Diese Arbeitsmöglichkeiten können auch von rüstigen Rentner/innen mit Bezug der Grundsicherung und Kindern von ALG II - Bezieher/innen ab einem Alter von 10 Jahren verrichtet werden. Selbstverständlich können sich auch Nichtarbeitslose oder Arbeitslose mit ALG I Bezug bewerben.
Es werden dringend Sozialfahnder/innen gebraucht.
Immer mehr ALG II – Empfänger/innen schnorren sich ihre Malzeiten in der Familie, bei Freunden und auf Partys zusammen und organisieren sich so ein nicht zu unterschätzendes Einkommen, welches nach § 11 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html auf die Leistung anzurechnen ist. Daher werden ab 1. Januar 2010 flächendeckend Sozialfahnder/innen eingesetzt und ca. 2.000.000 Arbeitsplätze geschaffen.
Besonderes Augenmerk sollen die Fahnder/rinnen auf Partys und Ausstellungseröffnungen und Kirchenfeste legen.
Gerade auf Partys von ALG II Bezieher/innen ist es üblich, dass Partygäste etwas zum Büfett beitragen, Salate, Brot, Käse, Aufstriche, Kuchen, Obst, Getränke…
Da alle großzügig rechnen, werden meist nicht alle Speisen aufgegessen und so bleiben länger verwertbare Reste. Diese Reste sind selbstverständlich als Einkommen anzugeben und von der Leistung abzuziehen.
Sozialfahnder/innen mischen sich unter die Partygäste, notieren unauffällig die Namen der Gäste und die Art und Menge der übriggebliebenen Speisen und Nahrungsmittel.
Hochwertige Getränke wie Champagner, Rohmilchkäse und Bio-Produkte werden mit einem höheren Einkommenserschleichungsberechnungswert beziffert als Normal- und Billigprodukte.
Auch bei Geburtstagen in der Familie rekrutieren ALG II Bezieher/innen ein beträchtliches Einkommen. Zu den Familiengeburtstagen zählen der Geburtstag des/der ALG II- Bezieher/in, der Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten und Onkels so wie der Cousin/en und angeheirateten Familienmitglieder. Je nach Größe der Familie ergibt sich im laufe eines Jahres ein beachtlichen Einkommen in Geldeswert, welche selbstverständlich auf die Leistung angerechnet wird.
Sollten Sozialfahnder/innen keinen Eintritt erlangen können, so stehen den Sozialfahnder/innen nach § 00190 Abs. 112 die technischen Mittel der Stasi, den Sozialfahnder/innen nach § 00190 Abs. 112a1 die technischen Mittel des BKA und den Sozialfahnder/innen nach § 00190 Abs. 112ab die technischen Mittel des CIA zur Verfügung.
Entlohnung von Sozialfahnder/innen
Sozialfahnder/innen, Kinder mit ALG II Bezug, Rentner/innen mit Grundsicherung:
Bei erfolgreichen Fahndungen werden Zusatzgutscheine für einen Einkauf bei einer entsprechenden “Tafel” ausgegeben. Diese Gutscheine werden nicht als Einkommen angerechnet.
Sozialfahnder/innen mit ALG I Bezug:
Bei erfolgreichen Fahndungen werden Bildungsgutscheine vergeben, die der Weiterbildung dienen, um auf dem ersten Arbeitsmarkt bessere Möglichkeiten der Wiedererlangung einer Vollbeschäftigung zu erreichen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Vergabe von Gutscheinen, die in jedem Supermarkt eingelöst werden können.
Sozialfahnder/innen in Erwerbsarbeit:
Bei erfolgreichen und nicht erfolgreichen Fahndungen wird den Fahndenden der Stundensatz ausgezahlt den sie in ihrem derzeitigen Erwerbsberuf erzielen.
Ab einer Einkommensgrenze von 3000,- € netto monatlich werden auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld und Provisionen in die Berechnung des Stundensatzes einbezogen.
Selbstständige und Künstler/innen, sowie Freiberufler/innen steht die Tätigkeit der Sozialfahndung nicht zur Verfügung.
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünscht
Sophia V. Eriss
Die erste inoffiziell verbeamtete Sozialfahnderin
Grafik: Sigurd Scholl, www.pixelio.de
Im folgenden gebe ich die Pressemitteilung 21/09 von Bündnis 90/Die Grünen Barnim wieder:
03. Dezember 2009
"Landratswahl: Barnimer Bündnisgrüne laden ein zur Kandidatenrunde
In Vorbereitung der Landratswahl im Barnim im Januar 2010 laden Bündnis 90/Die
Grünen zu einer öffentlichen Kandidatenvorstellung nach Bernau ein. Die
Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 9. Dezember, um 18.00 Uhr in der Bernauer
Stadthalle statt. Alle bisher bekannten Kandidaten - der amtierende Landrat Bodo
Ihrke (SPD), Margitta Mächtig (Die Linke) und Dr. Frank Valentin (Brandenburger
Vereinigte Bürgerbewegung) - haben ihr Kommen zugesagt. Moderiert wird die Runde von
Thomas Dyhr, stellvertretender Kreissprecher der Barnimer Grünen.
Bündnis 90/Die Grünen werden zur Landratswahl keinen eigenen Kandidaten stellen. Im
Vorfeld der Wahlen sollen daher für die Grünen wichtige Fragen und Themen zur
weiteren Entwicklung des Landkreises mit den Kandidaten erörtert werden. Noch im
Dezember wird der Kreisverband entscheiden, ob ein Kandidat von den Bündnisgrünen
unterstützt werden soll. Am 9. Dezember sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich
eingeladen, mit ihren Fragen und Beiträgen zu einer spannenden Diskussion
beizutragen.
Karl-Dietrich Laffin
Sprecher des Kreisverbandes"
Und besonders dem letzten Satz von Herrn Laffin schließe ich mich eindringlich an...