
"Die Vertreter des französischen Volkes, als Nationalversammlung konstituiert, haben unter der Berücksichtigung, dass die Unkenntnis, die Achtlosigkeit oder die Verachtung der Menschenrechte die einzigen Ursachen der öffentlichen Missstände und der Verderbtheit der Regierungen sind, beschlossen, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen ist und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnert; damit die Handlungen von der Legislative und die der Exekutive in jedem Augenblick mit dem Ziel jeder politischen Einrichtung verglichen werden können und dadurch mehr respektiert werden; damit die Ansprüche der Bürger, fortan auf einfache und unbestreitbare Grundsätze begründet, sich immer auf die Erhaltung der Verfassung und das Allgemeinwohl richten mögen."
Mit diesen Sätzen beginnt die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen), die am 26. August 1789 - also heute vor genau 220 Jahren - von der Französischen Nationalversammlung verkündet wurde. Diese Erklärung ist einer der Grundtexte, mit denen in der Anfangsphase der Französischen bürgerlichen Revolution die Demokratie und Freiheit in Frankreich begründet wurden und die in der Folgezeit als Vorbild für eine Reihe weiterer ähnlicher Menschen- und Grundrechtskataloge sowie als Bestandteil moderner Verfassungen diente. Ihr erster und wichtigster Grundsatz lautet: „Die Menschen sind und bleiben von Geburt an frei und gleich an Rechten.”
Oft verfälscht, noch öfter verhöhnt und heute scheinbar ganz vergessen: Liest man sich die Präambel und die 17 Artikel dieser Erklärung durch, merkt man schnell, dass es auch heute ausgerechnet bürgerliche Politiker sind, die diese Grundrechte allzu gern zur Disposition stellen oder sie zu einer "Road to Nowhere" machen wollen...
Foto: Daniel Pfeiffenberger (www.pixelio.de)
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