BVB / FREIE WÄHLER fordert eine 180-Grad-Wende bei der Verwaltung der Barnimer Kreisfinanzen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist ein Finanzaufseher durch das Land zu bestellen, der den gravierenden, durch das Rechnungsprüfungsamt aufgedeckten Mittelverschwendungen nachgeht. Die Situation hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das diesen ungewöhnlichen Schritt erfordert.
In der jüngsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ist deutlich geworden, dass keinerlei Einsicht oder Reformwille im SPD-geführten Landratsamt besteht. Eine Mittelverschwendung nach der anderen kommt zum Vorschein, doch Konsequenzen gibt es keine. Stattdessen wird vernebelt, verschleiert und verharmlost.
Deswegen fordert BVB / FREIE WÄHLER einen externen Aufseher bzw. Auditor, der in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt die Kontrolle über die Barnimer Finanzen so lange übernimmt, bis die Mittelverwaltung rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht und die Bürger des Landkreises sichergehen können, dass keine weitere Verschwendung erfolgt. „Die Sache drängt, wir können nicht weiter zuschauen. Wir müssen das Geld der Barnimer Steuerzahler vor dem SPD-Landrat schützen. Was hier nach der Landratswahl alles zu Tage tritt, ist mit einer ordentlichen Haushaltsführung nicht mehr zu vereinbaren“, so Fraktionsvorsitzender Péter Vida.
Noch schwerer wiegt die nicht zu rechtfertige Bonuszahlung zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus des Barnim-Gymnasiums. Obwohl ein Totalunternehmer-Auftrag erteilt wurde, konnte das Unternehmen diverse Nachträge geltend machen, die nahezu allesamt vom Landkreis gezahlt wurden. Trotz wiederholter Nachfragen im zuständigen Ausschuss gab es keine Antwort vom Finanzdezernenten und vom Rechtsamtsleiter, nach welchem Prüfvorgang die Bonuszahlung für die termingerechte Fertigstellung (!) berechnet und ob überhaupt überprüft wurde, ob mehr Bauarbeiter zum Einsatz kamen. Die Behauptung, es hätte sich um für den Unternehmer nicht kalkulierbare Risiken gehandelt, hat das Rechnungsprüfungsamt präzise widerlegt. Insgesamt sind so gut 1 Million Euro zu viel aus dem Kreishaushalt geflossen.
Die Notwendigkeit eines Finanzaufsehers ergibt sich dabei nicht einfach aus dem Umstand der Mittelverschwendung. Es ist zudem keinerlei Fehlerkultur oder Einsicht erkennbar. Auch in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde jede haushaltsbezogene Kritik als politisch abgetan. Eine Bereitschaft, Dinge zu verändern oder Fehler einzugestehen, gibt es nicht. Dies begründet erhebliche Sorgen im Hinblick auf den zukünftigen Willen, sparsam mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen.
Auch im Fall des Eberswalder Hauses am Stadtsee gibt es neue Erkenntnisse. So hat der Landrat in unzulässiger Weise die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes behindert. Ganz offensichtlich und in eklatantem Widerspruch zur gesetzlichen Regelung wurde die Einsicht in E-Mails verwehrt und somit Zeit bis nach der Landratswahl geschunden. Erst wenige Tage vor der Stichwahl teilte das Innenministerium dem Landrat mit, dass er selbstverständlich Auskunft geben müsse. Wichtig ist dabei, den Nebelkerzen des Landrates klar entgegenzutreten. Die Prüfrechte des Rechnungsprüfungsamtes waren nie streitig, es gab keine „unterschiedlichen Rechtsauffassungen“, sondern eine rechtsstaatswidrige Prüfungsbehinderung. Auch die Aussage, es habe keine persönliche Vorteilsnahme gegeben, ist nichts weiter als ein politisches Ablenkungsmanöver. Denn diesen Vorwurf hat nie jemand erhoben, es geht schlichtweg um Steuergeldverschwendung – und die kann es auch ohne eine persönliche Bereicherung geben.
Es ist dringlich und wichtig, die sich aus § 117 i.V.m. § 131 BbgKVerf ergebenden Möglichkeiten im Hinblick auf eine externe Mittelverwaltung zu prüfen und umzusetzen.
„Dass die Bürger des Barnim zur Landratswahl massiv getäuscht wurden und Vieles verschwiegen worden ist, steht schon lange fest. Wenigstens das Geld der Bürger sollten wir aber durch schnelle und geeignete Maßnahmen schützen“, so Thomas Strese abschließend.

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