Wenn die Betriebsstätte allerdings „gottesdienstlichen Zwecken gewidmet“ ist, gehen ARD und ZDF leer aus. Warum wundert mich das jetzt nicht wirklich? Unser absolut säkularer Staat (Ironie aus!) hilft den armen Staatskirchen mit dem Artikel 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag,.Es könnte ja sonst sein, dass der Papst irgendwann den Petersdom verkaufen muss, wenn für allzu viele Kirchenbauten GEZahlt werden muss
"Nicht vorgeschrieben sind die Art der Religion oder die Gestaltung der Gottesdienste, darauf weist beispielsweise sogar der Bayerische Landtag ausdrücklich hin (Drucksache 16/7001, S.19): „Diese Bestimmung ist im Lichte von Artikel 3 des Grundgesetzes auszulegen und gilt nicht nur für christliche Kirchen.“ Allerdings sind zwei Dinge zu beachten: „Erforderlich ist ein religionstypischer Widmungsakt.“ und „Gelegentlich abgehaltene Gottesdienste begründen keine Ausnahme von einer im Übrigen bestehenden Beitragspflicht.“ schreibt der Humanistische Pressedienst auf seiner Webseite.
Die Frage ist nun, warum Handelsunternehmen wie Rossmann noch gegen die GEZ-Zwangsabgabe klagen? Gerade Super- oder Drogeriemärkte oder Kaufhäuser haben es doch mit Artikel 5 besonders leicht! Einfach den Markt zum "Konsumtempel" erklärt und Ruhe ist mit der Zahlungspflicht Die ehemalige GEZtapo sieht in die sprichwörtliche Röhre!
Ich denke, es lässt sich noch mehr machen. Man kann sicherlich auch seine Wohnung zur Kirche umwidmen. Und wenn man sich auf's Grundgesetz beruft, sind selbst Naturreligionen schützenswert. Heidenspass statt Höllenqual beim Betrachten des Girokontos, das damit geschont wird!
Auch die Regelung zu Gemeinschaftsunterkünften im neuen Rundfunkstaatsvertrag lässt eine Menge Raum für Kreativität. "Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Kasernen, Internate oder Unterkünfte für Asylbewerber) sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Im Gegensatz dazu zählen Studenten- und Schwesternwohnheime natürlich nicht als Gemeinschaftsunterkünfte, eine Beitragspflicht für die Bewohner besteht. Für die Abgrenzung ist maßgeblich, dass die jeweilige Raumeinheit nicht der dauerhaften Unterbringung der jeweiligen Personen dient. Ist dagegen ein unbefristetes Bewohnen der Raumeinheiten vorgesehen, wie etwa in Behinderten- oder Altenpflegeheimen, ist die Raumeinheit ebenfalls beitragspflichtig." informiert sachsen.de So weit, so schlecht, denn man trifft natürlich mit dieser Regelung wieder die Ärmsten der Gesellschaft. Für die Kirchen und die Kasernen wird dagegen wieder einmal eine Ausnahme gemacht. Wenn da nicht Methode dahinter steckt...
Aber auch hier gibt es die Möglichkeit des Sparens: So zahlen die finanziell leistungsfähigen Personen in Wohngemeinschaften den Rundfunkbeitrag gemeinschaftlich. Ist nur eine Person finanziell leistungsfähig (z.B. in einer WG mit Empfängern von Arbeitslosengeld II oder nicht volljährigen Personen) zahlt sie den Rundfunkbeitrag allein. Was hindert uns also, nur für diesen Zweck die alten DDR-Hausgemeinschaften wieder ins Leben zu rufen und unseren 18-Geschosser in Berlin-Marzahn einfach zur WG zu erklären? Pro Stockwerk je nach Typ des Hochhauses vielleicht 4 Wohnungen = 72, bedeutet 25 Cent pro Wohnung. Das lässt sich doch finanziell aushalten! Auch für Krankenhaus - Konzerne und Pflegeheime ergeben sich hier ungeahnte Möglichkeiten.
Ob die Kultusminister der Länder auf Dauer allerdings den Spaß mitmachen ist zweifelhaft. Politische Einflussnahme ist sicherer als jede Form von Kreativität im Umgang mit dem gierigen Moloch namens "öffentlich -rechtlicher Rundfunk".und seinen scheinheiligen Interessenvertretern in den Landesregierungen.. Deshalb sollte man lieber noch heute die Petition gegen die GEZ-Zwangsabgabe unterschreiben.
Foto. Aus der Reihe "Paläste des Öffentlich- Rechtlichen Rundfunks" - Das MDR-Hochhaus in Leipzig. ( Peter von Bechen / pixelio.de)
Thema Kirche.
AntwortenLöschenHabe gehört, dass die Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser die in Trägerschaft der Gottesdiener sind, von den Steuer-und Beitragszahler finanziert wird.
Trift auch für Lobetal zu.
Lese gerade ein Handbuch zur Kirchenfinanzierung durch den Staat. 90 % der Ausgaben für kirchliche Schulen, Kitas, Krankenhäuser werden vom Staat über unsere Steuern getragen.Da kann man sich dann wirklich in christlicher Nächstenliebe suhlen.
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