Im gemieteten Ferienhaus steht ein vorsintflutlicher Klapperatismus (erfunden in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts) - ein Fernsehapparat. Modernste Technik mit schlechten, abartigen Inhalten. Unseren letzten Vertreter seiner Art haben wir vor ca. 15 Jahren verschenkt, dürfen aber trotzdem für den Empfang ominöser Inhalte des öffentlich-rechtlichen Fernsehens blechen. Schnell stellen wir nach dem Einschalten fest: Es ist in den inzwischen vergangenen Jahren noch schlimmer geworden.
Auch ohne Genderhickserei und diversen versteckten Botschaften, den obligatorischen Schwulen, Lesben, Negern und sonstigen Minderheiten in der Werbung oder den ständigen Krimis von ARD und ZDF wird das Programm schnell nervig. Umerziehungsfernsehen. Selbst wenn man Minderheiten gegenüber aufgeschlossen ist - wobei: mir sind die Bettübungen, Hautfarben oder Weltanschauungen meiner Mitmenschen reichlich wurscht und Arschlöcher gibt es überall - merkt man schnell die Absicht und ist verstimmt. Beim Umschalten zum privaten Müll erkennt man dann umgehend, dass sich die Sender kaum noch voneinander unterscheiden.
Inzwischen sind sie uns noch teurer ... |
Bei soviel Enttäuschung in der Praxis kommt das aktuelle Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts zu den Fernseh- beiträgen gerade recht, um uns wieder auf staatlich verordnete Linie zu bringen: Das oberste Verfassungsgericht spricht in diesem Urteil von der „Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden“. Es betont die Aufgabe des ÖRRs, dem Bürger ein faktenbasiertes und ausgeglichenes Informationsangebot zu liefern.
Wie sagte schon Goethe damals im Faust? Grau, teurer Freund, ist alle Theorie, Und grün des Lebens goldner Baum. Oder - um beim öffentlich-rechtlichen Niveau a la "Fack ju Göte" zu bleiben - hätten die Herren und Damen Richter doch vor Urteilsfindung wenigstens ein einziges Mal in eine Programmzeitschrift gesehen ...
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