
"1. Es gibt Leistungseinkommen, welches Steuern generiert, mit denen staatliche Aufgaben und entsprechende Ausgaben finanziert werden. Leistungseinkommen entsteht durch die Herstellung von Werten, durch den Verkauf von produzierten Waren und Dienstleistungen.
Beispiel: Ein Stahlwerk produziert und verkauft Autostahl an einen ausländischen Abnehmer. Dieser zahlt für eine Charge 20 Mio €. Fünfzehn Mio. davon braucht das Stahlwerk für seine verschienenen Kosten. 5 Mio. sind der Bruttogewinn. Davon werden 20 %, also eine Millionen €. als Steuer an den Staat abgeführt. Der Staat nimmt also unmittelbar eine Mio. an Steuern aus Leistungseinkommen ein.
Die Arbeiter des Stahlwerks, die ihr Gehalt von insgesamt 5 Mio. aus den 15 Mio. Unkosten beziehen, erwerben im Inland Waren und Konsumgüter und zahlen dafür Steuern von rund 20%, also eine Mio. Der Staat nimmt mittelbar eine weitere Million € Steuern aus Leistungseinkommen ein.
2. Es gibt Übertragungseinkommen. Dieses wird vom Staat bezahlt aus den generierten Steuern des unter 1. beschriebenen Leistungseinkommens. Es geht an Bedienstete, welche der Staat benötigt, um seinen Aufgaben nachzukommen. Auch wenn diese nicht oder nur schlecht ihren Aufgaben nachkommen.
Beispiel: Der Staat leistet sich einige Minister, die dafür da sind, bestimmte staatliche Aufgaben zu organisieren. Diese bekommen die unter 1. generierten 2 Mio. € Leistungseinkommenssteuer. Davon zahlen sie 50 % Steuern, geben den Rest für Konsum aus und zahlen dafür nochmal 20 % Steuern.
Der Staat nimmt also an Steuern auf das Übertragungseinkommen 1,2 Millionen € ein?
Nein! Das tut er eben nicht! Er mindert nur indirekt seine Ausgaben. Er hat also nicht aus Leistungseinkommen unter 1. die Menge von 2 Mio € eingenommen und aus Übertragungseinkommen aus 2. die Menge von 1,2 Mio. €, also insgesamt 3,2 Mio. €, sondern er hat nur von den ausgegebenen 2 Mio. € die Summe von 1,2 Mio. € zurückgeholt. Ihm bleiben also zur Finanzierung weiterer Aufgaben nur die rückgeholten 1,2 Mio €.

Daraus folgt, das Leistungseinkommenserzeuger wie das sprichwörtliche „rohe Ei“ zu behandeln sind. Ohne sie funktioniert nämlich gar nichts.
Wenn der Staat jetzt versucht, durch dirigistische Eingriffe in diese Mechanik einzugreifen, um die „Maschine zu justieren“, ist das gefährlich. Denn „der Staat“ wird immer hintendran sein. Bis dieser industrielle Trends erkennt und schwerfällig versucht, nachzujustieren, ist das berühmte Kind meist schon in den Brunnen gefallen.
Da sind zum Beispiel die „Elektro-Autos“. Jeder Vernunftbegabte begreift, dass angesichts des zukünftig zu erwartenden verknappten und voraussichtlich volatilen (d.h. unbeständigen) Stromangebotes und der fehlenden Lade-Infrastruktur die Anschaffung eines E-Autos derzeit eine eher abenteuerliche Veranstaltung für Enthusiasten und Geldverbrenner ist. Keiner weiss bis jetzt, wie das für die Massenmotoriserung funktionieren soll. Also werden diese Autos nicht im erwarteten Maß gekauft, unabhängig von staatlichen Steuerungsversuchen durch Subventionen. Der staatlich verordnete Markt funktioniert nicht.
Beispiel aus dem Kleinklein des täglichen Leben eines kleinen Unternehmers, der vor allem sich selbst ausbeutet: Bauantrag für eine Kalthalle im Landkreis Barnim. Eingereicht im September 2017, Info vom Landratsamt: Man bitte von Nachfragen abzusehen. Im Februar bitterböser Brief des Landrats mit Drohung, die Bearbeitung abzubrechen, wenn Formular XYZ nicht eingereicht wird. Formblatt XYZ ist aber erst seit 2018 gültig, zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages in 2017 war Fbl. UVW gültig. Genehmigung des Bauantrages "schon" Mitte 2018, dadurch kann Hersteller der Halle erst im November, also im Winter liefern und montieren. Durch Winterwitterung müssen die Außenarbeiten auf März 2019 verschoben werden.
Trotzdem soll die Halle Ende Januar bezogen werden, da die übrigen Handwerker arbeiten konnten. Die Halle wurde dafür beheizt, was die Baukosten natürlich hochtreibt. Formlose Meldung der Inbetriebnahme an Landratsamt war falsch, dafür ist extra ein Formular aus dem Internet herunter zu laden. Weil man sonst außer auf Formularen im Landratsamt nicht lesen kann? Drei Tage später Drohung mit Bussgeld, weil angeblich die Entsorgung des Altbaus nicht nachgewiesen wurde. Nachweis liegt seit März 2018 in einer anderen Abteilung des Landratamtes. Man spricht unter fetten Ärschen nicht miteinander. Keinerlei Entschuldigung oder Kostenerstattung für die Schlampereien, immer gleich Drohung mit Zwangsmaßnahmen bei irgendwelchen herbei fantasierten Versäumnissen des Antragsstellers. (Nur nebenbei: Als ich 2010 für die Freien Wähler als Landratskandidat antrat, war Punkt 1 meines Wahlprogramms, die Kreisbehörde in Eberswalde mit ihren mehr als 700 Mitarbeitern, die von unserem Leistungseinkommen leben, zu einem Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln. Nichts hat sich getan!).

Wenn nun z.B. die sogenannte Kohlekommission beschließt, dass Deutschland bis 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen soll und statt der weggefallenen produktiven Arbeitsplätze (mit Leistungseinkommen) in der Lausitz einige tausend Verwaltungsjobs (mit Übertragungseinkommen) geschaffen werden sollen, ist das ein Schritt in genau diese Richtung: Irgendwann verwalten sich die
Sesselfurzer nur noch selbst und die Gerierung von Steuern aus Leistungseinkommen erfolgt als Perpetuum mobile. Und daß das funktioniert, glauben nur diejenigen, die ihren Strom im Netz oder in der Autobatterie speichern oder für die das Geld unbegrenzt aus dem Geldautomaten kommt...
(unter Verwendung eines Leserkommentars aus "Tichys Einblick")
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