
Stahl ist als hauptamtlicher Bürgermeister auch Beamter und hat somit rein verfassungsrechtlich eine sogenannte Neutralitätspflicht. Das heißt, es ist ihm per Grundgesetz verboten, für die eine oder die andere Partei oder Gruppierung Partei zu ergreifen. Gegen dieses Gebot hat er verstoßen.
Man kann nun die AfD mögen oder auch nicht. Ich mag sie überhaupt nicht und ich darf das auch sagen, denn ich tue dies als Privatmann. (Ich mag übrigens auch die verlogene Linke und deren Schlägertrupps nicht, denn dieses Ding, was sie seit September 2017 bundesweit mit der AfD und ihren Mitgliedern abziehen, haben sie vor einiger Zeit auch mit den Freien Wählern in Bernau versucht)
Einem Bürgermeister steht eine derartige Stellungnahme jedenfalls nicht zu, denn er spaltet die Gesellschaft mit solchen Aktionen. Offensichtlich handelt dieser sehr von sich überzeugte Bürgermeister gegen einschlägige gesetzliche Vorgaben und getreu dem Motto von Erich Mielke "Der Zweck heiligt die Mittel" . Dass dem in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht so ist, wird er noch lernen müssen...
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