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Donnerstag, 6. August 2015

"Müllkompetenzzentrum" Bernau -eine Aufarbeitung?

"Im Prozess um die illegale Lagerung von Plastikmüll auf einer Recyclinganlage in Bernau (Barnim) ist das erste Urteil ergangen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die Hauptangeklagte am Mittwoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Am Montag hatte Sylvia G., die frühere Geschäftsführerin der inzwischen insolventen Gesellschaft zur Abfallverwertung und Bodensanierung mbH (GEAB), ein Geständnis abgelegt. Darin räumte sie ein, jahrelang ohne Genehmigung große Mengen umweltschädlichen Plastikmülls gelagert zu haben. Auf diese Weise habe sie die Gewinne der Firma erhöhen wollen. Das Geständnis war Voraussetzung dafür, dass Sylvia G. mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. So sah es eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter vor." schreibt unsere Provinzzeitung gestern. 

Unser Umweltexperte Johannes Madeja schrieb über diesen Prozeß an nämliche Zeitung einen Leserbrief, der sogar abgedruckt wurde.
Gekürzter und damit verfälschter Leserbrief
Allerdings stark eingekürzt und es bleibt die Frage, ob es sich um eine sinnwahrende Kürzung handelt  oder doch eher um eine Verstümmelung und Meinungsunterdrückung - etwa mit der Absicht, Kritik am "System" Landesumweltamt und Landesregierung oder gar Justiz nicht zuzulassen. 


In dieser Weise praktizierte Pressefreiheit sieht nicht nur Herr Madeja als Problem. Glücklicherweise gibt es Blogs, wie wir erst in dieser Woche fröhlichen Herzens erfahren durften. Und über die Blogs stolpern sogar Generalbundesanwälte und - ich wage die Vorhersage - demnächst auch Bundesminister. 

Hier also die Originalzuschrift von Herrn Madeja an die "Märkische Oderzeitung":

Was ist im Koffer ? (Bernd Kasper  / pixelio.de)
"Natürlich handelt es sich bei dem Problem "GEAB" in Bernau um einen Müllskandal und um schwere Umweltdelikte. Fünf Jahre danach - warum so spät? - soll nun die "juristische Aufarbeitung" erfolgen. Angesichts der Tatsache, daß das Gericht den Delinquenten gleich zu Prozeßbeginn einen "Deal" angeboten hat, darf man wohl Zweifel haben, daß das Gericht an einer Aufarbeitung interessiert ist. Gegen ein paar Eingeständnisse und ein bißchen  Reue - so das Angebot - werden lächerlich geringe Strafen in Aussicht gestellt und gar noch zur Bewährung ausgesetzt! So arbeitet man nicht auf! Das ist kein Müllskandal sondern ein Justizskandal! Dabei wäre gründliche Untersuchung der Ursachen dringend nötig, besonders angesichts dutzender Mülldelikte landesweit. Dazu gehört auch, daß die Rolle der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden mit auf dem Prüfstand steht. Im Falle GEAB ist offenkundig, daß hier die Behörden, insbesondere das Landesumweltamt, eine verhängnisvolle Rolle gespielt haben. Bei gewissenhafter Wahrnehmung der ordnungsbehördlichen Pflichten und Durchsetzung der Auflagen hätte es nämlich so weit nicht kommen können. Deshalb gehören die verantwortlichen (treffender wohl verantwortunglosen) Behördenmitarbeiter hier auch auf die Anklagebank. Da sitzen sie aber nicht, obwohl sie für ihr Tun - besser wohl Nichtstun - persönlich verantwortlich und haftbar sind. Wer über, wie hier, Jahre seine Unfähigkeit (oder ist es vielleicht noch schlimmer?) bewiesen und sich mit strafbar gemacht hat, der gehört bestraft und - mindestens - aus der Behörde entfernt. Daß das nun schon fünf Jahre lang nicht passiert ist, das ist ein handfester Behördenskandal. Sind Landesbedienstete, für die Gesetze nur auf geduldigem Papier stehen, tabu? Der Bürger, der solche Leute bezahlen muß, darf sich das nicht bieten lassen. Eine Frau Tontschew ist aber zu wenig, um zu erzwingen, daß gleich drei Skandale aufgearbeitet werden. Deshalb dürfen die Angeklagten mit milden Urteilen rechnen und der Herr Bereichsleiter darf sogar seinen Fachkundenachweis behalten. Das verstehe wer kann! Aber vielleicht habe ich mich ja geirrt und es gibt die angemessen harte Bestrafung. Das wünsch' ich uns und bin nun ganz gespannt, wie es weiter geht und schließlich endet. "

Nun - ein hartes Urteil gab es gestern nicht. Vielleicht weiss die Dame einfach zuviel und man musste sie ruhig stellen? Daher auch aufgrund dieses Urteils meine letzte Frage: Wo bleibt eigentlich das Verfahren gegen die zumindest fahrlässig handelnden verantwortlichen Hauptverwaltungsbeamten, den ehemaligen Bernauer Bürgermeister Handke und den auch heute noch im Amt befindlichen Landrat Ihrke? Es wäre doch mal interessant, aufgrund welcher Zusagen der GEAB damals die Genehmigung an die Müllmafia zur Errichtung  die Deponie erteilt wurde... 

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...