Der (freiwillige) Anschluß der DDR an die westdeutsche Bananenrepublik war ein schwerer Fehler und geschah unter Vortäuschung falscher Tatsachen durch die trizonalen Politiker.
Zur Erläuterung: Die Vortäuschung falscher Tatsachen ist eine bewusste Irreführung, um einen anderen zu einer Handlung (z.B. Vertragsabschluss, Zahlung) zu bewegen. Sie ist zentraler Bestandteil des Betrugs (§ 263 StGB) und kann als arglistige Täuschung (§ 123 BGB) zivilrechtliche Folgen wie Vertragsanfechtung haben. Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt, oft mit strafrechtlicher Verfolgung verbunden.
Leider gilt das wahrscheinlich nicht im Völkerrecht. Versprochen wurde den DDR-Bürgern persönliche und politische Freiheit, mögliche und grenzenlose Selbstverwirklichung und soziale Marktwirtschaft. Stattdessen bekamen sie Bananen, ALG I und II, den Islam, wahnsinnige Staatschulden, mickrige Renten, monatelnage Wartezeiten beim Facharzt, Rekord-Steuern, Abgaben und Beiträge und noch schlimmere Indoktrinierung als durch Karl Eduard von Schnitzler bei gleichzeitiger Abschaffung des West-Fernsehens. Dass sich jeder Kritiker des Politzirkusses inzwischen einen Bademantel kaufen muss, ist ein offenes Geheimnis.Von Gesetzen und Schulsystemen aus Olims Zeiten oder den Auswüchsen des Beamtenstaates lasst uns freundlich schweigen.
Vortäuschung falscher Tatsachen. Der 2+4-Vertrag gehört eigentlich gekündigt.
Schlußfolgerung: Wir hätten uns mit Österreich wieder vereinigen sollen. Das Problem eines tschechischen Korridors als Verbindung zwischen beiden Landesteilen wäre – verbunden mit gleichzeitiger konsequenter Abrüstung und befreit von Pistoliussens Fragebögen – durch friedliche Verhandlungen oder durch einen Tunnel lösbar.
Wie ich allerdings zur Beruhigung der Leser spätestens jetzt bemerken muss: Der Spaß ist leider vorbei.

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