Erneute Hinweise über den Wahlkampfeingriff der Stadtverwaltung Bernau zugunsten der Linken und zum Nachteil von BVB / FREIE WÄHLER unter entsprechender Missachtung der Neutralitätspflicht:
1. Werbung für die Linken in den amtlichen Bekanntmachungsschaukästen der Stadt Bernau
In mehreren amtlichen Bekanntmachungskästen der Stadt Bernau wurde Wahlwerbung der Linken gehängt. Die Unzulässigkeit dieses Vorgehens liegt auf der Hand.
2. Stadtverwaltung wirbt für Wahlkampfaccount von André Stahl
Weiterhin verlinkt die Stadtverwaltung auf ihrem amtlichen Instragram-Account den persönlichen Wahlkampfaccount von André Stahl. Damit lenkt die Stadt von Amts wegen Traffic auf seinen Account. Auf dem Account finden sich sodann Einträge mit erheblichem Wahlkampfinhalt. So zum Beispiel eine das Sachlichkeitsgebot mit Sicherheit überschreitende Persiflage des BVB-FW-Kandidaten Vida.
https://www.instagram.com/p/C6oTt-3IzQ3/
Von der Urheberrechtsverletzung mal abgesehen, stellt sich die Frage, inwiefern hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Während der Bürgermeister von Werneuchen, Kulicke, von der Kommunalaufsicht Barnim zu einem Gespräch zitiert wurde, weil er einen Bürgerbrief privat geschrieben, privat finanziert, privat verteilt hat (und man ihm vorwarf, bereits dadurch seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben), wird bei André Stahl so etwas geduldet.
3. Weiterhin „Infotermine“ in unmittelbarer Wahlnähe
Weiterhin führt der Bürgermeister seine „Infotour“ durch. Inhalt dieser sind ausschließlich die im Wahlkampf zentral diskutierten Themen. Insbesondere der „Infotermin“ am 21.05., mithin zweieinhalb Wochen vor der Wahl, sticht hier ins Auge.
https://www.bernau.de/de/rathaus-service/aktuelles/stadtnachrichten/artikel-bernau-im-dialog-einladung-zu-stadtteilgespraechen.html
Diese Hinweise von mir an das Brandenburger Innenministerium zu einer die rechtsstaatlichen, demokratischen Wahlgrundsätze negierenden Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungspraxis der Stadtverwaltung Bernau vom 17. Mai diesen Jahres wurden natürlich an die Landkreisverwaltung verwiesen und tatsächlich schon am 9. September 2024 (ca. 2 Wochen vor der Landtagswahl am 22.9.2024) wie folgt beantwortet:
" Sehr geehrter Herr Dr. Valentin,
die von Ihnen eingelegten Beschwerden wurden abschließend geprüft. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Sie erst heute über das Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Prüfung informiere.
Die Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten (Kommunalaufsicht) hat im öffentlichen Interesse sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt. Sie ist Rechtsaufsicht (§ 109 BbgKVerf). Der Aufsicht steht bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen sie ergreift, ein Entschließungs- und ein Auswahlermessen zu. Das ihr zustehende Ermessen hat sie pflichtgemäß auszuüben (Potsdamer Kommentar, Kommunalrecht und Kommunales Finanzrecht in Brandenburg, § 108 BbgKVerf, Rn. 54ff.).
Der im Rahmen des Ermessens zu beachtende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltet auch das Übermaßverbot. Vor jedwedem Vorgehen gegen ein rechtswidriges Tun oder Unterlassen muss die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde der Kommune daher die Möglichkeit der Selbstkorrektur einräumen (Potsdamer Kommentar, Kommunalrecht und Kommunales Finanzrecht in Brandenburg, § 108 BbgKVerf, Rn. 22). So wurde in der vorliegenden Angelegenheit verfahren.
Die Veranstaltungsreihe „Bernau im Dialog“, die Sie auch als „Infotour“ bezeichnet haben, stufe ich als unzulässige Wahlwerbung und damit als unzulässige Öffentlichkeitsarbeit ein, soweit Veranstaltungen in der Vorwahlzeit durchgeführt wurden oder in der Vorwahlzeit vorgesehen waren. Ihre Beschwerde wurde zum Anlass genommen, die Stadt Bernau bei Berlin aufzufordern, das Stadtteilgespräch am 21. Mai 2024 abzusagen. Der Bürgermeister der Stadt Bernau bei Berlin sagte die Veranstaltung darauf hin kurzfristig ab und sicherte zu, dass es auch innerhalb der „heißen Phase“ der Landtagswahl keine derartigen Veranstaltungen geben wird.
Soweit Sie den Vorwurf erheben, die Stadt Bernau bei Berlin würde massiv die Wahlplakatierung behindern, wurde der Verwaltungsrechtsweg beschritten. Soweit uns mitgeteilt wurde, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) das Verfahren eingestellt beziehungsweise den Antrag abgelehnt. Ungeachtet dessen lagen insgesamt keine Anhaltspunkte vor, die ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden im öffentlichen Interesse erforderlich gemacht hätten.
Eine auf dem Instagram-Account „bernaubeiberlin“ vorhandene Verlinkung (möglicherweise über eine Markierung) auf den Account „bürgermeister.andre.stahl“ wurde inzwischen gelöscht oder zurückgenommen. Durch organisatorische Maßnahmen wird der Bürgermeister dafür Sorge tragen, dass es nicht mehr zu der Markierung seines Namens und damit zur Verlinkung auf seinen privaten Instagram-Account kommen kann.
Soweit Sie vortragen, dass in amtlichen Bekanntmachungskästen der Stadt Bernau bei Berlin Wahlwerbung der Partei DIE LINKE ausgehängt wurde, hat die Stadt Bernau bei Berlin die kommunalaufsichtliche Aufforderung zur Stellungnahme zum Anlass genommen, sämtliche Bekanntmachungskästen zu kontrollieren. Im Zeitpunkt der Kontrolle war keine Wahlwerbung (mehr) ausgehängt. Der Bürgermeister der Stadt Bernau bei Berlin teilte dazu weiter mit, dass für die Bekanntmachungskästen vorgesehene Aushänge von der Stadtverwaltung an die Ortsvorsteher übergegeben werden und der Aushang von diesen vorgenommen wird. Rein vorsorglich wird er den neu gewählten Ortsvorstehern Informationen zum Umgang mit den Bekanntmachungskästen geben, so dass der Nutzungsumfang vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl eindeutig und nachvollziehbar ist.
Darüber hinaus war ein weiteres Tätigwerden weder angezeigt noch rechtlich zulässig. Ich danke Ihnen für Ihre Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Oliver Speer
Amtsleiter Rechtsamt Landkreis Barnim
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