Neues aus dem Königreich Panketal
Sonnenkönig Rainer Fornell hat lt. heutiger “Märkischer Oderzeitung” seinen wenigen aufmüpfigen Vasallen in der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung gnädig erlaubt, sich bei der Kommunalaufsicht des Landkreises über seine von der Brandenburger SPD gestützten Wahlkampfmethoden zu beschweren. Die Demokratie triumphiert ! Wirklich ?
Die untere Kommunalaufsicht ist bei der Landkreisverwaltung angesiedelt und dort thront der zweite Sonnenkönig des Barnims, Bodo I. (SPD) Dreimal dürfen wir raten, was wohl bei dieser Beschwerde heraus kommt...
Zur Erinnerung: Es gibt eine Broschüre (schon deren Gestaltung ist zumindest zweifelhaft), in der auf Seite 3 als Adresse für Wahlkampfanregungen das Rathaus angegeben und die Bürgermeister-Email-Adresse benannt wird.
Weiterhin liess der amtierende Bürgermeister Flugblätter erstellen , auf denen die amtliche Email-Adresse sowie die Diensttelefonummer angegeben werden. Die Flugblätter sind unverkennbar Wahlwerbung. Hier sieht man die Vorderseite und hier die Rückseite in einer ersten Version.
Dieses Flugblatt wurde bereits in alle Haushalte verteilt und wird weiterhin verteilt. Es ist nicht hinnehmbar, dass von Amts wegen Wahlkampf für einen Bewerber betrieben wird. Dazu existiert ein eindeutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfGE 44, 125). Das Urteil wird mit dem Verstoß gegen Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes und den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen (Artikel 21 Absatz 1, 38 Absatz 1 des Grundgesetzes) begründet.
Nun mal unter uns: Wenn ich jetzt Kommunalaufsicht wäre und mein Gehalt von der SPD in Gestalt von Bodo Fortunatus Ihrke bekäme, würde ich einfach behaupten, dass Karlsruher Urteile nicht für uns im Barnim gelten und die alte DDR-Verfassung wieder heraus kramen. Da bekamen die Kandidaten der Nationalen Front unter Führung der SED (heute heißt das Barnimer Weg unter Führung der SPD) automatisch immer 99,9 Prozent aller Stimmen. Ergo: Wahlbeschwerde abgelehnt...
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Die untere Kommunalaufsicht ist bei der Landkreisverwaltung angesiedelt und dort thront der zweite Sonnenkönig des Barnims, Bodo I. (SPD) Dreimal dürfen wir raten, was wohl bei dieser Beschwerde heraus kommt...
Zur Erinnerung: Es gibt eine Broschüre (schon deren Gestaltung ist zumindest zweifelhaft), in der auf Seite 3 als Adresse für Wahlkampfanregungen das Rathaus angegeben und die Bürgermeister-Email-Adresse benannt wird.
Weiterhin liess der amtierende Bürgermeister Flugblätter erstellen , auf denen die amtliche Email-Adresse sowie die Diensttelefonummer angegeben werden. Die Flugblätter sind unverkennbar Wahlwerbung. Hier sieht man die Vorderseite und hier die Rückseite in einer ersten Version.
Dieses Flugblatt wurde bereits in alle Haushalte verteilt und wird weiterhin verteilt. Es ist nicht hinnehmbar, dass von Amts wegen Wahlkampf für einen Bewerber betrieben wird. Dazu existiert ein eindeutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfGE 44, 125). Das Urteil wird mit dem Verstoß gegen Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes und den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen (Artikel 21 Absatz 1, 38 Absatz 1 des Grundgesetzes) begründet.
Nun mal unter uns: Wenn ich jetzt Kommunalaufsicht wäre und mein Gehalt von der SPD in Gestalt von Bodo Fortunatus Ihrke bekäme, würde ich einfach behaupten, dass Karlsruher Urteile nicht für uns im Barnim gelten und die alte DDR-Verfassung wieder heraus kramen. Da bekamen die Kandidaten der Nationalen Front unter Führung der SED (heute heißt das Barnimer Weg unter Führung der SPD) automatisch immer 99,9 Prozent aller Stimmen. Ergo: Wahlbeschwerde abgelehnt...
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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