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Freitag, 24. Februar 2017

Wussten Sie schon....

... dass zwei Drittel aller Deutschen Probleme mit dem Verständnis der Prozentrechnung
haben? Laut ARD und ZDF sind das umgerechnet 72,4 Prozent ! Deshalb wurden bei der  nebenstehenden Telefonumfrage vorsichtshalber 130 Prozent befragt.Immerhin kommt bei der Umfrage wieder einmal das heraus, was heraus kommen muss...


Mittwoch, 22. Februar 2017

Wahlwerbung. Heute: Die AfD

Die hier ursprünglich platzierte Wahlwerbung der Partei Alternative für Deutschland wurde vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium für Jugend, Körperkultur, Volksaufklärung, Frauen und Gedöns in Zusammenarbeit mit  Correctiv sowie der Staatssicherheit Amadeu-Antonio-Stiftung durch das Poster oben rechts ersetzt. Begründung: Sind eh alles Böse, Nazis, Rechts, Rassisten usw.. So wie Trump, Putin, LePen und die Queen (weil England Europa die EU verraten hat).

Außerdem ist schon der Name dieser Partei ein Fake: Es gibt für Deutschland bekanntlich keine Alternative außer Angela Merkel. Merkelt Euch das endlich!

Aus dem aufgeführten ernsten Gründen - wir sind schließlich für den Frieden -  bringen wir jetzt lieber eine Wahlwerbung der Christlich-Demokratischen Union (CDU) Deutschlands. Guten Appetit!


Soweit zum Plan - vor der Wahl. Nun zur Realisierung in der kommenden Legislaturperiode: 






 

Montag, 20. Februar 2017

Wahlwerbung. Heute: Die SPD



Was will uns dieser ungepflegte Blender mit seinem ständigen Blabla eigentlich sagen? Vielleicht das hier?



Oder gar das hier? 

 



Es zeigt sich auch jeden Tag, dass Martini-Schulz voll durchblickt: 

 




Bei allem Spott über den Reichen aus Würselen darf EINES nicht ungesagt bleiben: 
 



Es muss nicht mal ein Gespräch sein. Zuhören oder Zeitung aufschlagen reicht schon...


Mittwoch, 15. Februar 2017

Aktuelle Weltnachrichten: Heute aus Bernau bei Berlin

Die Bernauer Grünen lassen gerade unter dem Titel "Krawall schadet, informieren hilft!" eine Postkarte an die Haushalte verteilen, die zum "Nein" beim Bürgerentscheid zum Neuien Rathaus aufruft. Ich kann allerdings bezüglich Krawall nur irgendwelche dunkle Gestalten ausmachen, die des Nachts die Wahlplakate der Unabhängigen zerstören. Auch  sind die übrigen Parolen auf der Postkarte offenbar aus der Beamtenperspektive und mit der heißen Nadel zusammen gestrickt.

Allein dadurch, dass die grünen Strategen die demokratische Mitbestimmung und den Bürgerentscheid als Krawall bezeichnen, haben sie sich wieder einmal als zutiefst undemokratische Besserwessis geoutet, die nur ihre eigenen politischen Intrigen spinnen und sich so auf Teufel komm' raus den Sozen und Linken als Partner andienen wollen. Berlin und R2G lassen grüßen! Es lohnt sich deshalb kaum, auf den Quatsch einzugehen, zumal die einzelnen Krawallparolen bereits alle mehrmals widerlegt wurden.

Sei es drum: Wenn mit den 9,8 Millionen Euro ( diese Summe entspricht nebenbei bemerkt in etwa der Bausumme für 20 luxuriös ausgestattete Eigenheime inklusive Grundstück - was will man in diesen simplen Bürokasten denn alles einbauen?) kein Neubau leistbar sein sollte, dann muss ein sparsamerer Umbau des vorhandenen Gebäudes vorgenommen werden. Das immer wieder ins Feld geführte Förderprogramm ist nicht auf Neubauten beschränkt, es richtet sich an Bauvorhaben aller Art, solange sie sich in Stadtkernen befinden. Nicht die Neuerrichtung ist Förderbedingung, sondern die Lage des Projekts. Und solange in der Breitscheidstraße von vier durch die Stadtverwaltung angemieteten Etagen nur eine genutzt wird, haben auch alle Mitarbeiter unseres Großen Führers Stahlins wenigstens einen warmen Schreibtischstuhl und den dazugehörigen Arbeitsplatz.  

Man beachte: Die Packung ist grün und die Schrift ist rot!
Seit dem Beschluss der Bernauer Stadtverordnetenversammlung zum Rathausneubau und der Festlegung des Kostenrahmens von 9,8 Millionen Euro sind rund 3 Jahre vergangen. In diesen drei Jahren sind - ohne dass überhaupt ein Spatenstich getätigt wurde - die veranschlagten Kosten bereits um 60 Prozent gestiegen. Man (SPD, Linke und Grüne) argumentiert heute damit, die 9,8 Millionen wären ein "politischer Preis  " für den Neubau gewesen, sprich: der Bürger sollte von Anfang an betrogen werden.

Der Bürgermeister schließt nicht aus, dass es auch 20 Millionen werden können. Das wären dann 40 Eigenheime auf der Fläche des ehemaligen Staatsbankgebäudes und eine Steigerung der Kosten um über 100 Prozent. Ich nehme Wetten an, dass das Ganze ein neuer BER(nau) wird und wir letztendlich bei mehr als 30 Millionen ankommen werden. Und wenn dann - wie von Fachleuten befürchtet - der Turm der Marienkirche einstürzt oder auch nur Risse aufweist, wird es noch teurer.

Wer sich nicht zu blöde ist, diesen hässlichen Entwurf  für einen rein funktionellen Neubau von der Sorte 08-15, wie er mittlerweile in jeder größeren Stadt steht, dann auch noch als als "Publikumsmagneten" zu bezeichnen, der "zur Belebung der Innenstadt" (Originalzitat von der grünen Postkarte) führen wird, ist einfach nur ein Demagoge, der politisch nicht mehr ernst zu nehmen ist. Mit tun nur wieder die armen Bäume leid, die für diesen grünen Sondermüll sterben mussten. Aber um die Umwelt kümmern sich die Grünen ja schon lange nicht mehr...   

Jeden Tag Valentinstag

Jeden Tag Valentinstag. Gar nicht so einfach mit so einem Namen! Wie hält man das durch? In Wirklichkeit ist es ganz einfach: Jeden Tag daran arbeiten, dass es so bleibt.

Eine wesentliche Voraussetzung nennt die französische Sängerin Françoise Hardy in ihrem Chanson von 1966 "Dann bist Du verliebt" : 

Wenn der rote Mohn für dich im November blüht,
Wenn durch graue Wolken man goldene Sterne sieht,
Wenn das Glück dir mit dem Lächeln auch die Tränen gibt:
Dann bist du, ja glaub mir, dann bist du verliebt
Bist du so verliebt.

Wenn du traurig bist und du solltest glücklich sein,
Wenn du Freunde triffst und fühlst dich doch so allein,
Und wenn das Alleinsein dir schöne Träume gibt:
Dann bist du, ja glaub mir, dann bist du verliebt
Bist du so verliebt

Kommt die Liebe, stell keine Fragen!
Was draus wird kann niemand dir sagen.
Und wirst du sie einmal erleben,
Wird es keine Fragen mehr geben.

Wenn du Sehnsucht hast und weißt nicht einmal wonach,
Wenn du müde bist und liegst viele Stunden wach,
Wenn es für das Ziel der Wünsche einen Namen gibt:
Dann bist du, ja glaub mir, dann bist du verliebt
Bist du so verliebt.

Wenn es für das Ziel der Wünsche einen Namen gibt,
Dann bist du, ja glaub mir, dann bist du verliebt.
Bist du so verliebt.



Seit 42 Jahren gibt es für das Ziel der Wünsche einen Namen und deshalb jeden Tag Valentinstag. Und wenn ich auch den uns mit diesem Tag verordneten Konsumzwang partout nicht leiden kann, gab es gestern als Geschenk für meine liebe M. eine CD mit den frühen Liedern eben jener unnachahmlichen Françoise Hardy...

Sonntag, 12. Februar 2017

Herzlichen Glückwunsch!


Übrigens: Eine Wahl, deren Ergebnis vorher ausgekungelt wurde, ist keine Wahl und hat mit Demokratie NICHTS zu tun. 

ABER AUCH GAR NICHTS!

Wahlwerbung. Heute: Die CDU/CSU


Richtig, zum Teufel mit dieser Person! Und wer noch Zweifel hat, kann sich ja mal ein paar ihrer Dumm-Taten in das Gedächtnis rufen. Als da sind: Atomaustieg aus dem Atomaustieg (den wir alle mit unserer Stromrechnung bezahlen) , Bankenrettung und Griechenland-Rettung (die wir alle mit unseren Steuern bezahlen), NSA-Affäre, hirnlose Grenzöffnung und folgendes Flüchtlingschaos, diverse Attentate ihrer  "Aluhut hackbart" keifenden Gäste,  die Toten vom Breitscheidplatz und  in München, Stuttgart, Ansbach, die vergewaltigten Frauen in Köln und die betatschten Kinder in den Schwimmbädern, verslumte Innenstädte und unser verlorenes Sicherheitsgefühl, Lehrerinnen mit Kopftuch in einem vermeintlich säkularen Staat, sinnlos verpulverte  Milliarden für eine wie auch immer geartete "Integration" und so weiter und so fort.


Danke auch für die fast unglaubliche Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Hartz IV, liebe Angela. Da kann der Pöbel aber wieder prassen: 


Talentiert und begabt: Deshalb kann die Parole auch im September 2017 nur lauten: 


Mittwoch, 8. Februar 2017

Recht in Brandenburg ist offenbar immer Recht des Parteienklüngels

Der folgende Offene Brief beschreibt nur auf den ersten Blick einen Nachbarschaftsstreit.Viel mehr zeigt er uns, wie leicht man es in Deutschland, speziell aber diesem Bundesland und im Landkreis Barnim hat, wenn man selbst - oder in diesem Fall die Eltern - in der richtigen Partei ist. Dann kann man sich nämlich alles erlauben, man wird sogar von der vermeintlichen Partei-Konkurrenz  gedeckt, gehätschelt und getätschelt. Den Namen des begünstigten Politikersohnes nenne ich absichtlich nicht, die Herrschaften sind streitsüchtig.  

Die Autoren des Offenen Briefes wollen nicht anonym bleiben. Es ist daher auch einfach, über den Bernauer Stadtplan herauszufinden, wer der gewerbetreibene Nachbar der beiden ist. Und da Bernau eine Kleinstadt ist, ist es auch nicht Verschlusssache, wessen Sohn dieser Nachbar ist. Alles andere ist natürlich Mutmaßung, ohne dass die bösen Wörter "Vetternwirtschaft", "Klüngelei" (beide Wörter haben aufgrund ihre häufigen Verwendung in Deutschland und speziell in Brandenburg bereits ihren Bedeutungsgehalt verloren) oder "Nepotismus" verwendet werden müssen. 

Aber bilden Sie sich selber ein Urteil:   


Dieter und Angela Sauer
Konrad-Zuse-Straße 43
16321 Bernau
Tel 03338 768127
dieter.sauer-bernau@t-online.de

Offener Brief


An
den Landrat des Landkreises Barnim, Herrn Bodo Ihrke,
den Bürgermeister von Bernau bei Berlin, Herrn André Stahl,
die Kommunalaufsicht im Ministerium des Innern und Kommunales  Brandenburg,
die Oberste Bauaufsicht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

                                                                                                                                                                               
                                                                                                  Bernau, 31.01.2017

Betreff:   Gerichtliche Entscheidung zur Rechtswidrigkeit behördlichen Handelns
im Zusammenhang mit der Baugenehmigung von 2006 und nachfolgende Genehmigungen für die Baufirma Sebastian S. in 16321 Bernau, W-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 2009 führen wir die Auseinandersetzung um die im Betreff genannte Baufirma, die als störendes Gewerbe laut Festsetzungen im B-Plan am Standort nicht zulässig ist. Ihnen ist das Thema hinlänglich bekannt! Schließlich haben wir seit 2009 eindringlich auf die Unzulässigkeit der Baugenehmigung vom 07.09.2006 sowie nachfolgender Bestätigung widerrechtlicher Bauanzeigen hingewiesen.
 
Wir führten hierzu  langwierige Beschwerden und  Widerspruchsverfahren mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBAB) des Landkreises Barnim und  der Stadtverwaltung von Bernau bei Berlin.
Gemeinsam mit betroffenen Nachbarn eingereichte Petitionen an die SVV Bernau  und den Landtag wurden abgewiesen.
Ebenso wurde mit Beschwerden beim Ministerpräsidenten und Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden bei der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium verfahren.
Der Landrat hat sich 2010 persönlich in die Auseinandersetzungen eingeschaltet und die Entscheidungen seiner Behörde als rechtens bezeichnet und offen die Interessen des Bauunternehmers vertreten.
 
Auf unseren Druck hin wurde eine Nutzungsuntersagung wegen illegaler Bauten, die entgegen der bestehenden Baugenehmigung aber mit Billigung der Stadtverwaltung Bernau errichtet und genutzt wurden, erlassen. Diese wurde jedoch niemals vollstreckt und in einem späteren Verfahren am VWG  wegen formaler Fehler kassiert. Nachträgliche von der UBAB unterstützte Versuche die illegalen  Bauten durch eine neue Baugenehmigung zu legalisieren, mussten wegen des Widerspruchs der Nachbarn und des Landesumweltamtes abgelehnt werden. Mit Unterstützung der Obersten Bauaufsicht konnte nach einem Ortstermin der Erlass einer Beseitigungsanordnung erwirkt werden. 

Da die UBAB nicht bereit war, die offensichtlichen Fehler anzuerkennen und entsprechend unseren berechtigten Interessen als betroffene  Anwohner zu handeln, haben wir im Dezember 2011 eine Klage auf Rücknahme der Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht eingereicht. Ebenso hat der Bauunternehmer  eine Klage gegen die Abweisung der nachträglichen Baugenehmigung sowie eine Klage gegen den Erlass der Beseitigungsanordnung eingereicht.
 
Nun hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einer mündlichen Verhandlung am 13.09.2016 folgende entscheidenden Feststellungen getroffen und im Protokoll fixiert:
Die am 07.09.2006 erteilte Baugenehmigung war von Anfang an rechtswidrig, da das Vorhaben in der seinerzeit genehmigten Form gegen die Festsetzungen des B-Planes verstoßen hat!
Die Baugenehmigung von 2006 ist im Jahre 2012 erloschen, denn das Bauvorhaben ist, so wie genehmigt, nicht abgeschlossen worden.

Die Ablehnung der vom Bauunternehmer begehrten Erteilung einer neuen Baugenehmigung ist rechtmäßig, da hier ebenfalls die Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes entgegenstehen.
Die Beseitigungsverfügung  für die nicht genehmigten Bauten ist rechtmäßig, weil es für diese Bauten keine Baugenehmigung  gibt und das Vorhaben gegen die Festsetzung des B-Planes verstößt!

 
Der Richter erklärte, dass  unsere Klagen auf Rücknahme der Baugenehmigung sowie auf Erlass einer Nutzungsuntersagung aus formalen Gründen unzulässig seien.
 
Der Richter empfahl eine außergerichtliche Klärung des Gesamtkomplexes zwischen den beteiligten Parteien. Hierzu fand am 04.10.2016 im Bauordnungsamt ein Gütetermin statt. Das Bauordnungsamt forderte angesichts des eingetretenen gesetzlosen Zustandes auf dem Grundstück die Einreichung zweier neuer Bauanträge, einer für das beklagte Grundstück und einer für ein zwischenzeitlich erworbenes Gewerbegrundstück, auf das die störenden Gewerbeteile ausgelagert werden sollten. Das Gespräch scheiterte jedoch an der starren Haltung des Bauunternehmers, der dies nicht akzeptierte.

Angesichts der oben angeführten Feststellungen des Richters, haben wir das Verfahren unsererseits mit einer Erledigungserklärung beendet und das Gericht aufgefordert die Verfahrenskosten dem beklagten Landkreis aufzuerlegen. Dem ist der Richter nicht gefolgt und hat uns die Verfahrenskosten auferlegt. Hierzu haben wir Widerspruch in Form einer Anhörungsrüge eingelegt.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht nach 5 Jahren Wartezeit auf das Verfahren feststellt, die Klage sei unzulässig, weil die Baugenehmigung in der Zwischenzeit bereits erloschen ist. Wir können nichts dafür, dass Verwaltung und Gerichte überlastet sind und Verfahren extrem in die Länge ziehen. Die Feststellungen des Richters im Protokoll der Verhandlung vom 13.09.2016 belegen eindeutig, dass alle unsere Beschwerden und Anträge rechtlich begründet waren.
 
Die Behörden haben zum Schaden aller betroffenen Anlieger, die auf die Festsetzungen des B-Planes vertrauten, rechtswidrig gehandelt! Wir sind nicht Verursacher sondern Opfer rechtswidrigen Handelns!
 
Die UBAB hat 2006 wissentlich eine rechtswidrige Baugenehmigung erlassen, obwohl sein damaliges Planungsamt nachweislich die Rechtswidrigkeit betont und sein Einverständnis zur Baugenehmigung verweigert hat. Ebenso handelte die Stadtverwaltung Bernau in Kenntnis der Festsetzungen des von ihr beschlossenen B-Planes und der Baugenehmigung von 2006 widerrechtlich in dem sie die von der Beseitigungsverfügung betroffenen Bauten über Bauanzeigen bestätigte.
 
Es klingt wie blanker Hohn, wenn der Versicherer KSA die von uns gegenüber dem Landkreis erhobene Schadensersatzforderung  ablehnt und erklärt, dass kein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Landkreises nachweisbar sei, da laut Feststellung des Gerichts die Baugenehmigung bereits 2012 erloschen sei und demzufolge Ansprüche aus Amtshaftung ohnehin verjährt seien.  Falsch ist auch die Behauptung der Bauherr hätte zu keinem Zeitpunkt von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, sie kann daher keine Schäden verursacht haben. Dies steht weder im Protokoll des Gerichts noch wären dann mit Billigung der UBAB Bauten entstanden und eine gewerbliche Nutzung erfolgt. Die UBAB beharrte im Gegensatz zum Gericht darauf, die Baugenehmigung von 2006 sei rechtens und hat dies noch 2012 mit Gestattung der vorzeitigen Innutzungnahme und im September 2013 den ordnungsgemäßen Ablauf der Baugenehmigung mit einer formellen Abnahme dokumentiert.
 
Die Festsetzung des B-Planes zur Ansiedlung ausschließlich nichtstörenden Gewerbes dienen allein dem Schutz der angrenzenden Wohnbebauung, auch wenn das vom Versicherer bestritten wird!

Man hat uns jahrelang hingehalten und immer wieder das Handeln der Behörden als rechtmäßig bezeichnet. Nun nach dem das Unrecht gerichtlich bescheinigt ist, verweigert man den Schadensersatz und hüllt sich ob des weiteren Vorgehens in Schweigen.
Somit ist es nicht verwunderlich, dass das Vertrauen in das Rechtssystem unseres Staates in der Bevölkerung verloren geht.

Wir erwarten, dass  entsprechend der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ein Vollzug der Maßnahmen laut Brandenburgischer Bauordnung und Baugesetzbuch erfolgt.
 
Angesichts der Tatsache, dass die Baugenehmigung sowie die nachträglich errichteten Bauten von Anfang an rechtswidrig waren und der Bauherr nicht willens ist, die Nutzung  an die Festsetzungen des B-Planes anzupassen, ist u.E. eine Beseitigung aller Bauten gemäß §74  BbgBO auf dem Grundstück angezeigt.
 
Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass die Behörden entgegen bestehender Gesetze und Verordnungen und einer gerichtlichen Entscheidung weiterhin nach eigenem Ermessen handeln.
 
Das ist nicht rechtskonform!

Ebenso bestehen wir auf Schadensersatz aus Amtshaftung für alle Aufwendungen, die uns bei der Klärung und Durchsetzung der rechtlichen Fragen im Hinblick auf die Festsetzung des B-Planes sowie der damit seit 8 Jahren andauernden außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen entstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen


Dieter Sauer                                                     Angela Sauer



Dienstag, 7. Februar 2017

Wer Merkel will, muss Schulz wählen

Gute Frage
"Die SPD hat die Union bei Insa-Umfrage überholt. CDU und CSU kommen auf 30, die Sozialdemokraten auf 31 Prozent." melden unsere gesteuerten Medien. Die Meldung ist verbunden mit einer Welle von Sympathiekundgebungen für den Kandidaten der Arbeiterverräter Wie viel Abscheu müssen selbst die Arschkriecher in den Redaktionen unserer Medien vor dem Mürkcel empfinden, dass sie den Martini-Schulz dermaßen hoch schreiben?

Sei's drum. Wählt ruhig diesen Tiefflieger! Egal, wie die Regierung  mit oder ohne Merkel oder ihrem Zwillingsbruder im Geiste, dem EU-Bonzen Schulz, dann aussehen wird: Weitere vier Jahre mit ungebremster Masseneinwanderung, EU-Alimentierung, Hass auf Russland, Großbritannien, die USA und vielleicht auch bald auf Frankreich, der damit einhergehenden Entwertung unserer Lebensstandards inklusive Renten, Sozialversicherungen, Sparguthaben usw. wird diese Regierung nicht durchhalten. Auch dieses Land hält so etwas nicht mehr lange durch. Irgendwann  wacht auch der verschlafene Michel auf, frühestens wenn es ihm nach der BTW im September weiter und noch ungebremster an das Portemonnaie  geht.

Alles vergessen?
 Vom ollen Bismarck, einem stinkreaktionären Knochen, der die Kranken- und Rentenversicherung eingeführt hat, die seine sozialdemokratischen Widersacher gemeinsam mit den "Christlichen" seit Jahren mit voller Kraft abbauen, ist folgender Satz überliefert: " L' excès du mal devient le remède." Das heißt auf gut deutsch: "Der Überfluss des Bösen bringt die Heilung" oder - frei übersetzt- "Es muss erst mal richtig in die Sch...gehen, damit es besser werden kann" .

Pest oder Cholera? Wer Merkel oder zumindest den verbrecherischen Unsinn, den sie für Politik hält, weiter haben will, muss Schulz wählen. In diesem Sinne verbieten sich alle weiteren Worte über die Knallchargen, die man uns von Seiten der Blockparteien als Kanzlerkandidaten serviert....

Montag, 6. Februar 2017

Bürgerentscheid Stopp Rathaus-Neubau in Bernau

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürger,

am 5. März findet der Bürgerentscheid Stopp Rathaus-Neubau statt. Wir freuen uns, dass mehrere Tausend Bernauer ihre Unterschrift gegeben haben, um dies möglich zu machen. Die Menschen unserer Stadt wollen bei wichtigen Entscheidungen mitreden.

Wie Sie wissen, plant die Stadtverwaltung den Neubau eines Rathauses. Hierzu soll das bestehende Gebäude abgerissen werden. Vor der letzten Wahl wurde den Bürgern versprochen, dass die Kosten bei 9,8 Millionen Euro liegen. Doch nun stellt sich heraus: Der Preis beläuft sich auf 16 Millionen. Hinzu kommt der Kaufpreis für das abzureissende Gebäude. Zusammen mit weiteren möglichen Kostensteigerungen können es 20 Millionen werden.

Die Vertreter der Parteien meinen, dass das Thema zu kompliziert für die Bürger sei. Das sehen wir anders. Wir glauben, dass die Menschen das Recht bekommen sollten, sich bei einer derartigen Preissteigerung eine Meinung zu bilden. Angesichts der dringend nötigen Investitionen in Schulen, Kitas und eine Ortsumgehungsstraße sollten wir nicht so viel Geld für einen Verwaltungsbau ausgeben.

Am 5. März können Sie mit Ihrer JA-Stimme dafür sorgen, dass die alte Kostenobergrenze wieder gilt und ein unnötig teurer Bau verhindert wird. Bitte beachten Sie: Der Bürgerentscheid wird nur Erfolg haben, wenn viele Menschen teilnehmen und mit JA stimmen. Sprechen Sie daher Freunde und Bekannte an und helfen Sie mit, dass Sparsamkeit, Mitbestimmung und Kostentransparenz auch in Bernau gelten. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl für Ihre JA-Stimme.

Mit freundlichen Grüßen

Péter Vida 



Am 5. MÄRZ
STOPP RATHAUS-NEUBAU
Ja zur Sparsamkeit. 
Ja zur Mitbestimmung. 
Ja zur Kostentransparenz.



www.stopp-rathaus-neubau.de Tel: 03338-7509645 ♦ Funk: 0170-4890034 ♦ E-Mail: info@stopp-rathaus-neubau.de

Freitag, 3. Februar 2017

Der Messias ist da!

Erfolg für Schulz: Wenigstens 57 % wollen die SPD - nicht
Endlich ! Ein Held der Arbeiterklasse ist auferstanden! Martin Schulz. der würselnde Kanzlerkandidat der Spezialdemokratischen Partei, hat  innerhalb von drei Tagen das Beliebtheitsniveau der regierenden Kandisbunzlerin um 126 % übertroffen. Geschätzte 107 Prozent aller Wähler wollen den Knuddel-Martin als Bundeskanzler, der ist immer so lustig und sind wir nicht alle ein wenig bluna?


Es gibt nichts, was der SPD-Spitzenkandidat nicht kann: Todkranke heilen, über das Wasser gehen, Angelas Flüchtlinge integrieren, unser aller Steuersatz senken, die multinationalen Konzerne in ihre Schranken weisen, den Bundestag verkleinern, Martini und anderen Alkohol in Urin verwandeln, bei Specki  Gabriel eine Magenoperation vornehmen und Trump vernichten. Der neue Obama ist da!  Glauben Sie nicht? Dann schlagen Sie mal heute die Tageszeitung ihres Vertrauens auf!

Putin und Trump bei "den Deutschen" gleich verhasst ?

 Ein Gutes hat die ganze Euphorie und Lügerei: Der pöse Putin mit seinen schurkischen Streichen ist neben unserem knuddeligen Heiland, der bereits so schön in Brüssel entsorgt war,  und dem bösen,bösen Antichristen Trump fast ganz aus dem Blick unsere Qualitätsmedien gerückt. Aber eben nur fast. 


 Aber ob die gigantische Kaugummiblase um Martini-Schulz (gerührt, nicht geschüttelt!) tatsächlich solange durchhält, bis wir das Mürkcül los sind? Ob der Martin und seine Zäpfchen auch den Knall hören, wenn diese Blase platzt? Und ist ein trockener Alkoholiker wirklich besser als eine vertrocknete Pfarrerstochter ?

Fragen über Fragen...


© Grafik 1 und 3: ARD-Tagesthemen

Impressum und V.i.S.d.P.

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Dr. F. Valentin
Waldstr. 70
16321 Bernau
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Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung zu den besprochenen Themen wieder.Das Recht auf eigene Meinung ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Um meine Beiträge ohne längere Erklärungen verständlich machen zu können, sind manchmal Zitate aus Büchern, Filmen, Zeitschriften, Fernsehsendungen, Liedtexten oder auch von Internetseiten nötig. Diese Zitate ( auch Bilder, Karikaturen, Grafiken, Tabellen, Diagramme oder Zeichnungen) dienen lediglich als sogenannte "Aufhänger", um Meinungen oder gesellschaftliche Tendenzen besser und gegebenenfalls komprimierter darstellen und herausarbeiten zu können. Zitate sind somit ein weltweit erlaubtes Mittel der Publizistik. Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht (UrhG) geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste. Paragraph 51 UrhG in Deutschland besagt dazu: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...