Aus Protest gegen die rechtsstaatswidrige Wahlbehinderung durch die Brandenburger Wahlbehörde ziehen die Listenvereinigung aus BVB / FREIE WÄHLER und die Partei für soziale Gerechtigkeit und Arbeit in Deutschland (PSGAD) ihren Wahlvorschlag für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Brandenburg an der Havel zurück.
Die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler hatten zusammen mit der gerade in der kreisfreien Stadt Brandenburg besonders aktiven Partei für soziale Gerechtigkeit und Arbeit in Deutschland (PSGAD) vor 4 Wochen den Landesbeamten Hartmut Kühne als Bewerber für Wahl des Oberbürgermeisters nominiert. Diesem oblag die Pflicht, 92 Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Dabei sind diese durch die unterstützenden Bürger im Rathaus vor Ort zu leisten.
Leider kam es in den vergangenen Wochen zu derart massiven Wahlbehinderungen durch die zuständige Behörde, dass ein weiterer demokratischer Ablauf der Wahl nicht mehr möglich erscheint. Entgegen der klaren Gesetzeslage weigerte sich die Wahlbehörde, Unterstützungs-unterschriften außerhalb der Sprechzeiten des Meldeamtes entgegen zu nehmen. Obwohl sogar das Innenministerium darauf hingewiesen hatte, dass Unterschriften während der gesamten Anwesenheitszeiten von Mitarbeitern möglich sein müssen, stellte und stellt sich die Behörde der Stadt Brandenburg auf den Standpunkt, die Zeiten begrenzen zu können. So wurde dem Wahlvorschlagsträger schriftlich mitgeteilt, dass Unterschriftsleistungen nur zu den verkürzten Sprechstunden (etwa montags bis 15 Uhr, freitags bis 12 Uhr) und mittwochs gar nicht möglich seien. Die Auslegung der Unterschriftenliste in der Ortsteilverwaltung Kirchmöser wurde um drei Wochen verzögert, sodass dort kaum Unterschriften gesammelt werden konnten. Hierdurch war es vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich, ihren demokratischen Willen zu äußern.
Diejenigen, die zu den knappen Zeiten ins Rathaus kommen konnten, berichteten davon, dass sie geradezu bohrend befragt wurden, warum sie denn für den Bewerber unterschreiben wollten, ob sie sich denn auch wirklich sicher seien usw. In einem Fall kam es sogar dazu, dass die zuständige Sachbearbeiterin drei Unterschreibern einen falschen Bogen aushändigte, sodass diese für einen anderen als den gewollten Bewerber unterschrieben. Zwar wurde dieser Fehler im Nachgang geheilt. Allerdings konnte die Wahlleiterin auf Nachfrage nicht ausschließen, ob dies auch wiederholt vorgekommen sei. Die Vertrauenspersonen wurden entgegen den Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes über diesen Vorfall nicht und auch sonst nur unzureichend informiert.
Angesichts dieser ungeheuerlichen Wahlbenachteiligung und undemokratischen Ausgrenzung beteiligen sich die BVB / FREIE WÄHLER und die PSGAD nicht weiter an den Oberbürgermeisterwahlen in der Stadt Brandenburg. Der Landesverband ist entsetzt angesichts der Methoden, die zur demokratiefeindlichen Ausgrenzung von neuen Kandidaten an den Tag gelegt werden.
Aufgrund der Vielzahl von Zwischenfällen behalten sich die Wahlvorschlagsträger die Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Wählertäuschung und Wahlfälschung vor. Hierzu werden derzeit die einzelnen Behinderungen schriftlich zusammengetragen.
Unter diesen unerträglichen Bedingungen ist es dem gemeinsamen Kandidaten Hartmut Kühne leider nicht möglich, für sein Programm der sozialen Gerechtigkeit zu werben. Gern hätte er sich zusammen mit den ihn stützenden Wählergruppen für Infrastrukturförderung und gegen Mietpreiswucher stark gemacht. Auch die fortschreitende kulturelle und touristische Erschließung Brandenburgs stand ganz oben auf der Agenda. Ein Herzensanliegen ist der Erhal
der Kreisfreiheit der Stadt.
Die BVB / FREIE WÄHLER und PSGAD protestieren aufs Schärfste gegen die massive Wahlbehinderung und hoffen auf einen Wechsel an der Rathausspitze im Interesse von Demokratie und Gleichberechtigung.
(Quelle: Pressemitteilung der BVB/FW und der PSGAD)
Diese erneute Diskriminierung und Wählerbeeinflussung ist nur ein kleiner Teil einer offensichtlich durch die etablierten Parteien gesteuerten Kampagne gegen die Bürgerbewegungen. Denken wir nur an die bis heute verschleppte Umsetzung eines Urteils des obersten Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg zur Fraktionsbildung im Kreistag Barnim. Hier sind besonders die Abgeordneten Bierwirth (SPD) und Mächtig (Linke) gemeinsam mit dem Kreistagsvorsitzenden (Linke) und dem Landrat (SPD) unrühmlich tätig.
Was müssen diese Leute für eine Angst haben, dass ihnen eines Tages die Wähler den Zugang zu den Fleischtöpfen verwehren könnten ...
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