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Mittwoch, 8. Dezember 2010

Hubert lässt die Straßen reinigen


Die Sitzung des Bernauer Finanzausschusses entlässt mich wieder einmal mit grimmigen Lachen. Neben der StrReiSat, der "Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Reinigung von Straßen 2011/2012" hat der Ausschuss gerade auch die StrGebSat, die "Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 2011/2012" beschlossen. Hätte ich nicht schon wegen meiner Erkältungskopfschmerzen eine starke Schmerztablette genommen, wäre spätestens bei der StrGebSat (schönes Wort - noch schöner als "geflügelte Jahresendfigur", die neulich wieder einmal ein komischer Vogel aus dem Westen aus der Wunderkiste des Kalten Krieges holen musste) so eine dicke Tablette fällig gewesen.

Es ist schon bemerkenswert, wie sich die Stadtverwaltung die Brandenburger Kommunalverfassung und das Kommunalabgabengesetz immer so hindreht, dass immer das Beste für die Stadt - sprich: die höchste Gebühr - herauskommen muss. So wird die Straßenreinigungsgebühr nach der Frontlänge des Grundstücks bemessen, was laut Hubert Handke für maximale Gerechtigkeit sorgt. Zwar könnte man die Bürger auch nach der Quadratmeterzahl ihrer Grundstücke zur Gebühr heranziehen, aber man wüsste ja nicht genau , ob die Quadratmeterzahlen stimmen. Einwände, dass es dafür ja die Katasterämter gäbe, wurden mit vielsagendem Augenaufschlag abgewehrt.

Apropos Gerechtigkeit. Paragraph 3, Absatz 2 der StrGebSat schüttet Gerechtigkeit a la Handke auch über die Eigentümer sogenannter Hammergrundstücke aus:

" Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite an diese Straße, so wird anstelle der Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstückseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen."

Man stelle sich ein sogenanntes Hammergrundstück vor. Das Grundstück war ursprünglich 30 Meter breit, es wurde geteilt, so dass ein Eigentümer jetzt 20 Meter Straßenfront hat, der hintere nur 10 Meter, Für die Zufahrt, damit er auf das hintere Grundstück kommt. Der vordere Eigentümer zahlt für 20 Meter, der hintere für 30 Meter Straßenfront. Wahnsinn? Alles rechtens und höchstrichterlich bestätigt.

Die Gebührensätze steigen im nächsten Jahr in der Kategorie SW 2 (Sommer-und Winterreinigung alle 2 Wochen) von 2,93 Euro auf 2,98 Euro. In der Kategorie SW 3 (Sommer - und Winterreinigung alle 3 Wochen) von 2,21 Euro auf 2,24 Euro und in der Kategorie W (nur Winterdienst) bleibt es bei 0,78 Euro. Pro Meter Straßenfront.

Beide Satzungen wurden mit Mehrheit angenommen. Danke an den Abgeordneten der Unabhängigen Fraktion, Thomas Strese, der tapfer den Unsinn dieser Satzungen ansprach und auch dagegen stimmte. Leider nur mit seiner - einer - Stimme. Wahrscheinlich wird die Stadtverordnetenversammlung das Ganze durchwinken.

Auf dem Nachhauseweg wälzte ich wieder einmal defätistisches Gedankengut in meinem schmerzenden Kopf herum. Mit einem Problem kam ich überhaupt nicht klar: Warum wurde die Gebühr für unsere neue Straßenlaterne eigentlich anhand der Grundstücksfläche ermittelt, obwohl die Laterne nun wirklich nicht das Grundstück, sondern nur einen Teil der Frontlänge beleuchtet? Kommunale Fragen...

Foto: Bemalter Giebel in Bernau bei Berlin ( © fv 2009)


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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...