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Freitag, 8. Oktober 2010

Hier ist das Kügelchen!


Nach den neuesten Ereignissen im Ostlandfeldzug der Bundeswehr wurde das Quiz von gestern traurigerweise beänstigend aktuell.

" Deutschlands Freiheit wird am Hindukush verteidigt". Dieser verhängnisvolle Ausspruch eines skrupellosen Schreibtischtäters sowie die Vasallentreue zum großen Bruder USA haben ein neues Todesopfer unter Bundeswehrsoldaten gefordert (Die zivilen Opfer unter der afghanischen Bevölkerung zählt schon niemand mehr). Damit sind bisher 44 deutsche Soldaten in Afghanistan umgekommen. Zwei weitere Bundeswehrsoldaten liegen laut Presseberichten seit gestern im Sterben.

Kommen wir trotzdem zur Auflösung des gestrigen Quiz. Es ging ja unter anderem auch um den Begriff Unrechtsstaat. Natürlich hat Jeanette recht - Punkt C war richtig. Bei den gesuchten Sätzen handelt es sich um Artikel 26, Absatz 1 des westdeutschen Grundgesetzes von 1949. Grundgesetz- das ist das, um das sich kein Schwein in der Politik kümmert. Denn wenn sich jemand darum scheren würde, müsste man die Schröders, Fischers, Strucks, Steinmeiers, Merkels, Westerwelles und Guttenbergs dieser bundesdeutschen Welt sofort einsperren und die Schlüssel wegwerfen.

Es gäbe auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten für die bundesdeutsche und internationale Justiz, endlich ihre Pflicht zu erfüllen und die Verbrecher an der Wäsche zu packen. Man muss nicht unbedingt nur das Grundgesetz bemühen. So sagt Artikel 2 des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (der so genannte Zwei-plus-Vier-Vertrag) etwas über das angebliche Verhältnis des wiedervereinigten Deutschlands zu Krieg und Frieden aus:

" Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen."

In diesem Vertragstext ist keine Rede vom NATO-Bündnisfall, auf den man sich beim Afghanistan-Krieg der Bundeswehr so gern und immer noch beruft. Übrigens hat man in Ausführung des Artikel 26 Grundgesetz den § 80 Strafgesetzbuch erlassen, der ganz konkrete Strafmaßnahmen für Zuwiderhandlungen festlegt:

"Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
"

Epistula non erubescit - (deutsch: "Ein Brief errötet nicht.") oder im Volksmund: Papier ist geduldig. Was wir seit 1999, beginnend mit dem Jugoslawien-Krieg, erleben, sind fórtgesetzte Vertrags- und Gesetzesbrüche unserer Oberen, die ganz eindeutig täglich Menschenleben nicht nur unter deutschen Soldaten kosten. Da beißt die Maus keinen Faden ab, auch wenn tausende Juristen die Rechtmäßigkeit nicht nur des Afghanistan-Krieges bezeugen wollen und weitere Kriege in aller Welt - auch mit der Abschaffung der Wehrpflicht und der Umstrukturierung der Bundeswehr- vorbereitet werden. Die Gesetze dagegen gibt es, es hält sich bloß niemand dran. Wie in einem Unrechtsstaat eben ...


P.S. Zu den anderen Auswahlmöglichkeiten:
  • A: Köln vs. Düsseldorf oder Kölsch gegen Alt - das ist Geschmackssache und bedarf keiner martialischen Kriege und deshalb war diese Variante natürlich falsch.
  • B: Liechtenstein bekam im Jahre 1818 tatsächlich eine Verfassung. Mit dieser absolutistischen Verfassung wurde durch Fürst Johann I. Josef der Landtag im Sinne eines Ständelandtages eingerichtet. Er bestand aus Vertretern der Geistlichkeit, die diese selbst wählte, sowie den Gemeindevorständen und den Gemeindekassierern. Die Funktion dieses liechtensteinischen Landtages, der jährlich durch den Fürsten einberufen wurde, beschränkte sich allerdings auf die rein formale Bewilligung des Steuererfordernisses.
  • C: siehe oben
  • D: Am 17. Dezember 1987, in der Ära des hessischen CDU-Ministerpräsidenten Walter Wallmann, stand das AKW Biblis durch ein "gravierendes Fehlverhalten der Bedienungsmannschaft" vor einer "atomaren Katastrophe". Damals war durch eine "Fehlhandlung" an einem klemmenden Ventil im Block A radioaktives Wasser aus dem Primärkreislauf getreten und nach Außen gelangt. Doch erst ein Jahr später erfuhr die deutsche Öffentlichkeit von dem Beinahe-Gau.( Daran sollte man sich erinnern, wenn mal wieder "die Russen" hochoffiziell wegen ihrer schlechten Informationspolitik beschimpft werden). Im Anschluss gab es deshalb 55 sicherheitserhöhende Auflagen, gegen die sich allerdings RWE gewehrt und sie nur "schleppend betrieben" hat. Gegenwärtig schlägt mal wieder die Defekthexe zu, was uns die durch die Merkel-Regierung beschlossene Laufzeitverlängerung der alten AKW so außerordentlich vertrauensvoll begrüßen lässt.
  • E: Artikel 8 der DDR-Verfassung von 1974 lautete: " Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen." Und das hat sie ja dann auch niemals getan...
Grafik: Jetzt reicht's !!! (Thorben Wengert / pixelio.de)

1 Kommentar:

  1. wenn das Grundgesetz gebrochen wird, passiert strafrechtlich nichts.
    Beim Falschparken folgt die Strafe auf dem Fuß/Reifen.
    Also: brich ruhig das Grundgesetz, aber parke niemals falsch.`

    Barnimer

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Wir sind noch lange nicht am Ende, wir fangen ja gerade erst an...