Der Gerichtshof stellt eine unabhängige Internationale Organisation dar, deren Beziehungen zu den Vereinten Nationen über ein Kooperationsabkommen geregelt ist. Die Grundlage des IStGH ist das so genannte Rom-Statut. Der Gerichtshof kann nur über Individuen und nicht über Staaten zu Gericht sitzen. Ausführliche Definitionen der Tatbestände Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sind in Artikel 6 und folgende im Statut aufgeführt. Zur Rechenschaft gezogen werden kann ein Täter grundsätzlich nur dann, wenn er einem Staat angehört, der das Statut ratifiziert hat oder wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates begangen wurden. Im Gegensatz zu den anderen Internationalen Strafgerichtshöfen ist dieser Gerichtshof nicht durch einen Beschluss des Sicherheitsrats, sondern durch einen internationalen Vertrag ins Leben gerufen worden. Dies verleiht dem Gerichtshof eine besonders hohe Legitimität. Das Rom-Statut wurde am 17. Juli 1998 mit 120 Ja-Stimmen gegen sieben Nein-Stimmen bei 21 Enthaltungen von der UN- Bevollmächtigtenkonferenz in Rom angenommen. Das Rom-Statut ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten und wurde inzwischen von 100 Staaten ratifiziert.
Neben einer Auflistung der fast vollständig vertretenen, von US-Präsident Bush so bezeichneten "Schurkenstaaten" , nämlich Nordkorea, Iran, Kuba und Syrien haben folgende Staaten das Rom-Statut nicht ratifiziert und erkennen den Internationalen Gerichtshof und seine Ziele damit nicht an: Volksrepublik China, Indien, Irak, Israel, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien , Türkei, einige afrikanische Staaten mit besonders blutrünstigen Diktatoren und last but not least: die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Shame on you, Mr Bush!
Foto: "Hinter Schloß und Riegel" von D. Schmidt (pixelio.de)
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