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Sonntag, 6. Juni 2010
Rente mit 85 ?
Die Koalition werkelt - wie wir heute vernehmen durften - an neuen Einsparvorschlägen für den Bundeshaushalt. War nicht anders zu erwarten, denn wie immer müssen wir die Zeche für die Milliardengeschenke an die Bankster und ähnliche Ganoven zahlen. Und wie immer geht es zuerst nicht etwa an die Kriegskassen, denn den Afghanistan-Krieg stellt niemand im Kabinett Merkel auch nur ansatzweise in Frage. Zuerst geht es an die Sozialkassen. Im Gespräch sind neben Kürzungen bei Hartz IV auch weitere Ausdehnungen des Rentenalters. Warum nicht gleich bis zum 85. Lebensjahr ? Papa Razzi macht es uns allen vor und der braucht ja bekanntermaßen nur noch zwei Jahre bis zu Rente. Wirklich toll, was uns da winkt. Ich stelle mir da gerade so einen flotten, immer noch schaffenden Dreiundachtzigjährigen an der Schaltwarte eines Atomkraftwerkes vor, denn auch deren Laufzeiten sollen ja bekanntlich verlängert werden...
1 Kommentar:
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Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung zu den besprochenen Themen wieder.Das Recht auf eigene Meinung ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Um meine Beiträge ohne längere Erklärungen verständlich machen zu können, sind manchmal Zitate aus Büchern, Filmen, Zeitschriften, Fernsehsendungen, Liedtexten oder auch von Internetseiten nötig. Diese Zitate ( auch Bilder, Karikaturen, Grafiken, Tabellen, Diagramme oder Zeichnungen) dienen lediglich als sogenannte "Aufhänger", um Meinungen oder gesellschaftliche Tendenzen besser und gegebenenfalls komprimierter darstellen und herausarbeiten zu können. Zitate sind somit ein weltweit erlaubtes Mittel der Publizistik. Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht (UrhG) geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste. Paragraph 51 UrhG in Deutschland besagt dazu: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Achtung: Inhalte dieses Blogs - sofern sie einen publizistischen Neuwert darstellen - unterliegen natürlich ebenfalls dem Urheberrecht. Selbstverständlich sind Zitate erlaubt, aber alles was über das gesetzlich Zulässige (siehe oben) hinaus geht, bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Die Kommentarfunktion am Ende jedes Beitrages ermöglicht für den Leser dieses Blogs die Diskussion der angesprochenen Themen. Die jeweiligen Verfasser sind für den Inhalt ihrer Kommentare selbst verantwortlich. Anonyme Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht. Ich behalte mir außerdem vor, Kommentare zu löschen. Soweit Links auf externe Seiten führen, bedeutet dies nicht, dass ich mir den dortigen Inhalt zu Eigen mache.
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1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden..."
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Oh Ja, Freund Valli,
AntwortenLöschenIch erinnere mich noch genau wie, Anfang der 80er Jahre, mein damaliger Mann berichtete wie ein junger Kerl auf Arbeit den Gedanke äußerte „Eigentlich müßte vom 20. bis zum 40 Lebensjahr Rente bekommen und reisen dürfen und nachdem arbeiten bis zum Tod“.
Dabei gab es bei uns noch viele Rentner die bis ins hohe Alter arbeitete, weil dessen Renten zu niedrig waren, nicht hinreichten.
Ein anderer Assi äußerte die Meinung, er sei „auf die falsche Seite der Welt geboren, bei uns lebe man um zu arbeiten, im Westen arbeite man um zu leben“ Das letzte ist freilich nicht so falsch. Jener Assi, Töpper hieß er, hatte einen Bruder mit tätowierter Stirn, der sich, obzwar er Fliesenleger von Beruf (!) war, immer wieder einsperren ließ, in der Hoffnung eines Tages im „goldenen“ Westen abgeschoben zu werden.
Ich selbst bekam vom bundesdeutschen Amt für Renten Bescheid, wie ich sowieso bestohlen werde: Erstmal darf ich die Rente nur in Anspruch nehmen ab 65Jahre, von jedes Jahr was ich früher nehmen würde, wird ein Drittel einbehalten. Der DDR Anteil an meine künftige Rente ist so niedrig, obzwar ich brav von der Lehre bis 1985 gearbeitet habe, nie krank war, nie gefehlt habe, nur mal ein Jahr ausgesetzt habe. Das hiesige Amt für Pensionen hat mich schon vorgerechnet daß ich fast das Doppelte von der deutschen Rente bekommen werde, obzwar ich hier nur wenig Arbeitsleistungen aufzuweisen habe, überwiegend vom Arbeitslosengeld leben mußte. Aber glauben Sie mir, ich bin auch so glücklich und genieße jeden Tag mit meine Enissa in meine flämische Sommerfrische. Das nenne ich erst Lebensqualität.
Äntschie Merkel kann mir mal… wobei sie nicht mal versuchen soll sich mir zu nahe zu treten, ich würde sie sofort verklagen. Das schlechte Weib gehört hinter Gittern, „schwedische Gardinen“ sagte man wohl bei uns ;)
Freundschaftliche Grüße aus Flandern,
Nadja