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Freitag, 20. Februar 2015

Petition "ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOPP! RundfunkREFORM JETZT!"

Ich glotz TV ! (sigrid rossmann  / pixelio.de)
Der Petitionsausschuss des Landtags Brandenburg hat den Eingang der Petition  "ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOPP! RundfunkREFORM JETZT!" bestätigt. Der Landtag will allerdings bisher lediglich über eine mehr als armselige Senkung der Zwangsbeiträge um sage und schreibe 40 Cent beschließen. Die Diskussion muss aber viel weiter gehen. Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat erstmals neue Formen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens (siehe den ersten Link weiter unten) in das politische Gespräch gebracht. Natürlich wehrt sich die etablierte Politik gegen frische Ideen, denn schließlich könnte ja jeder Politiker einmal einen warmen Sitz im Medienrat oder Beirat eines Senders benötigen. Nicht nur deshalb müssen Politiker raus aus ARD und ZDF, müssen die Rundfunkbeiräte endlich demokratisch und bürgernah legitimiert, Finanzierung, Programm und Auftrag des ÖRR demokratisch diskutiert und kontrolliert werden.

Die o.g. Petition hat folgenden Wortlaut: 

"Wir, die Unterzeichner, fordern
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen
des ö.r. Rundfunksystems.

Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!

Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Wir fordern
- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.

Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.

Das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen untermauert diese Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Optionen aus.
Begründung:
Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.

Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die Brandenburger Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Der Öffentlichkeit wird oft das Bild eines „demokratischen“ und „transparenten“ ö.r. Rundfunks suggeriert. Parlamentarier haben aber im Gegensatz dazu so gut wie keine Mitsprache oder Möglichkeit, bei der Gestaltung rundfunkstaatsvertraglicher Regelungen mitzuwirken.
Sie können somit bei Vorlage der Verträge im Parlament nur noch mit „ja“ oder „nein“ abstimmen. Aktuelle Prüfberichte der Landesrechnungshöfe sind nur den Ausschüssen vorbehalten, während der Beitragszahler nur Vermutungen über die sachgemäße Verwendung seiner Beiträge anstellen kann.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]  Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann." (BVerfGE 87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
bzw. aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Brandenburger Ministerpräsidenten sowie das Brandenburger Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen

des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu tragen!
 
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Oranienburg, 11.07.2014 (aktiv bis 10.01.2015)

 

1 Kommentar:

  1. Okay, fast gut gedacht. Die einzige Zielrichtung aber muss eine Qualitätserhöhung des ÖR sein, ich zitiere aus der Petition: "umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems." Das passt aber dann nicht zusammen mit, ich zitiere: "Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung." Beides zusammen geht nicht! Wer sollte dann so ein Qualitätsprogramm bezahlen? Bei Wahlfreiheit sparen sich die Menschen die Bezahlung eines ÖR. Menschlich ist das verständlich, schließlich kommt erst das Essen dran und dann der Geist. Zu Ende gedacht hat dann aber niemand mehr etwas - weder Schund, Volksmusik, Klassik, gute Spielfilme und Infosendungen -, weil keiner mehr dafür bezahlen will. Das heißt, der ÖR würde letztendlich verschwinden und die Privaten bleiben als einzige zurück. Ich muss mich entscheiden, ob ich ör Medien will oder nicht. Das heißt im Grunde genommen diese Petition, ob sie nun so gedacht war oder auch nicht. Dass im ÖR viel passieren müsste, steht auf einen ganz anderen Blatt. Dass nur noch nach Quote geschielt wird, Moderatoren keinerlei Allgemeinbildung haben müssen, muss aufhören. Dass Moderatorinnen wahrscheinlich nur auf der Besetzungcouch - mit einigen wenigen Ausnahmen - gecastet werden, müsste ebenso aufhören! Die Politik hat nichts im Rundfunkrat zu suchen usw. usf. Beschränkung der Programme. Es muss keine Viertverwertung irgendwo erfolgen, was sich auch noch ARD-Kultur nennt. Das ist alles richtig. Nur Qualität für Umme gibt es nicht. Und für die paar Wenigen, die sich dann noch ein ÖR leisten würden/wollen, lohnt es sich dann nicht mehr, auch wenn vielleicht die Qualität gut wäre. Untermauerung: Man schaue sich die Einschaltquoten von Dschungelkönigen, Bauer sucht Frau und anderen Müll an. Die Privaten sind auf die Einschaltquoten angewiesen, wegen der Finanzierung. Die ÖR müssen davon frei gemacht werden, auch wenn sie dann nur für einen kleineren Teil der Bevölkerung senden. Nur, wenn auch der öffentliche Bereich dem Markt unterworfen ist, wird daraus nichts werden. Konkurrenz ist in diesem Bereich nicht zielführend, nur dann wird doch schon wieder der böse Kommunismus gewittert.

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