Der
Versuch von SPD und Linken, die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge
abschaffen!“ für rechtlich unzulässig zu erklären, ist gehörig nach
hinten losgegangen.
Wie
erinnerlich, hatte der Hauptausschuss des Landtages kurz nach Start der
Volksinitiative mit Stimmen von SPD, Linken und Grünen ein Gutachten
beim Parlamentarischen Beratungsdienst (Wissenschaftlicher Dienst des
Landtages) in Auftrag gegeben, ob denn die Volksinitiative von BVB /
FREIE WÄHLER rechtlich überhaupt zulässig sei.
Aus
gutem Grund hatte Landesvorsitzender Péter Vida zusammen mit anderen
Rechtsanwälten an der Formulierung lange gefeilt. Das von BVB / FREIE
WÄHLER in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kam sodann auch zu dem
Ergebnis, dass die Volksinitiative in der gewählten Form zulässig ist.
Nun
aber ahnte man, worauf es beim Gutachten des Parlamentarischen
Beratungsdienstes hinauslaufen würde. Linke und Gründe äußerten bereits
ihre Zweifel, streuten diese öffentlichkeitswirksam und versuchten, die
Volksinitiative juristisch zu diskreditieren.
Bereits
2 Tage nach Einreichung der über 108.000 Unterschriften wurde sodann
das Rechtsgutachten des Landtages vorgelegt. Allerdings mit einem für
die Auftraggeber überraschenden Ergebnis. Selbst der Parlamentarische
Beratungsdienst des Landtages kommt zudem Ergebnis: Die Volksinitiative
ist zulässig.
Damit
ist das letzte Bollwerk der rot-roten Abwehrfront gegen unsere Kampagne
jäh in sich zusammengefallen. Und die Moral aus der Geschichte: Wer
sich juristisch mit uns anlegt, sollte gut gewappnet sein. Wer anderen
eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.
Péter Vida
BVB / FREIE WÄHLER
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