Kreistagsdrucksache Nr. LR-34/15 von
Johannes Madeja (Beitrag für die Barnimer Bürgerpost Eberswalde)
Die o.g. Drucksache soll vom Septemberkreistag des Landkreises Barnim
unter TOP 9 beraten und beschlossen werden.
Es geht um den "Entwurf des Leitbildes für die
Verwaltungsstrukturreform 2019 im Land Brandenburg".
Wem diese Überschrift etwas zu sperrig ist, der sollte wissen: es
geht einfach um die Kreisgebietsreform. Nach dem Willen der
Landesregierung soll es nur noch 10 Landkreise geben und - außer
Potsdam - keine kreisfreien Städte mehr. Seit Monaten laufen die
Kreise und die betroffenen Städte dagegen Sturm.
Der Kreistag
Barnim hat im Herbst 2014 den klaren Beschluß gefaßt: Wir wollen
keine Änderung. Wir wollen keinen Großkreis Barnim/Uckermark.
Die neue Stellungnahme des Landrates muß man nicht gelesen haben,
um zu wissen, was da drinsteht! Der Landrat ist ja nichts anderes
als der verlängerte Arm der Landesregierung!
Aber der Kreitagsbeschluß aus dem Jahre 2014 gilt! Es ist
offensichtlich, daß der Landrat diesen Beschluß, der ihm gehörig
"gegen den Strich geht", aushebeln will.
Ich wünsche unseren Kreistagsabgeordneten, daß sie erkennen mögen,
daß sie hier "gelinkt" werden sollen. Es gilt, den Beschluß aus
dem Jahr 2014 zu bekräftigen und damit dem Ansinnen der
Landesregierung und des Landrates eine gehörige Abfuhr zu
erteilen. Die Durchsetzung der von der Landesregierung
beabsichtigten Kreisgebietsreform bringt - wie schon die vorherige
- nur Nachteile für die Menschen und spart keinen Cent!
Das Wohl der Bürgerinnen und Bürger muß oberste Priorität haben.
Dem sind alle Kreistagsabgeordneten verpflichtet, gerade auch
dann, wenn die Landesregierung den Willen der Brandenburger mit
Füßen tritt! Mögen sie dieser Verpflichtung gerecht werden!
Ergänzung: Im Nachgang zum obigen BBP-Beitrag noch ein paar
Ergänzungen, jetzt, nachdem mir die Beschlußvorlage vorliegt.
Mit dem Text der Beschlußvorlage haben sich meine Befürchtungen
bestätigt. Die Kreistagsabgeordneten sollen dreist hinters Licht
geführt werden!
Zwar kann der Landrat nicht umhin, den Beschluß des Kreistages vom
November 2014 noch einmal zu erwähnen, aber das ist für ihn nur
Formsache. Im gleichen Atemzug beeilt er sich nämlich, darauf zu
verweisen, daß der Kreistag gar nicht zuständig ist, wenn es darum
geht, über die Kreisgebietsreform zu entscheiden. Das wäre allein
Sache der Landesregierung. Anders ausgedrückt und deutlicher
gesagt: Der Novemberbeschluß ist wertlos!
Nun fragt sich natürlich jeder, warum der Kreistag dann über eine
Stellungnahme der Kreisverwaltung zum sog. "Leitbild" beraten und
diese Stellungnahme sogar noch beschließen soll, obwohl er doch -
nach Aussage des Landrats - gar nicht zuständig ist. Hier liegt die Perfidie dieses Tagesordnungspunktes. Durch
Beratung und Beschlußfassung einer Stellungnahme der
Kreisverwaltung wird dem Kreistag angetragen, seinen eigenen
Beschluß zwar formal nicht aufzuheben, aber doch de facto für
nichtig zu erklären. Nichts anderes bedeutet es nämlich, wenn der
Kreistag die Stellungnahme zum Entwurf nicht nur zur Kenntnis
nimmt, sondern gar beschließt.
Daraus ergibt sich logisch, daß der Kreistag gefordert ist, hier
sehr aufmerksam zu entscheiden.
Am konsequentesten ist es, den Antrag zu stellen, den TOP 9 in
dieser Form von der Tagesordnung zu nehmen und damit eine Beratung
und Beschlußfassung über den "Entwurf eines Leitbildes" zur
Kreisgebietsreform rundweg abzulehnen. Einer Tagesordnung mit
diesem Punkt kann man nicht zustimmen!
Statt dessen könnte und sollte ein neuer TOP 9 wie folgt
aufgenommen werden:
Bestätigung des Beschlusses vom November 2014
mit Auflage an den Landrat, der Landesregierung abschließend
verbindlich mitzuteilen, daß der Kreistag Barnim die
diesbezüglichen Vorstellungen der Landesregierung zur
Kreisgebietsreform, hier insbesondere die Bildung eines
Großkreises Barnim/ Uckermark, in allen seinen Teilen ablehnt und
bei beabsichtigter Realisierung alle Möglichkeiten des
Widerstandes dagegen ausschöpfen wird.
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