Freitag, 14. Juni 2013

In Bernau brennt die Luft - neue Hoffnung für Altanschließer

Die Bernauer Stadthalle platzte gestern am späten Nachmittag aus den Nähten, als der Haus- und Grundstückseigentümerverband zu Neuigkeiten in der Altanschließerproblematik informierte. Es waren vor allem Menschen über 70, die da um ihr letztes Erspartes oder ihr Häuschen bangen, weil ihnen Verbrecher von Staats wegen eben mal so ein paar Tausend Euro abnehmen wollen. Für Leistungen oder angebliche Leistungen, die vor über 23 Jahren oder gar schon in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts erbracht worden sind oder eben nicht erbracht wurden. Denn es reicht diesen Halsabschneidern, dass am 3. Oktober 1990 die theoretische Möglichkeit des Anschlusses an das Trinkwasser- und Abwassernetz bestanden hätte. Um nur einen Punkt aus dem gequirlten Schwachsinn herauszugreifen. Da reden wir noch nicht einmal von der Geschoss- oder der Quadratmeterzahl. Fiktiven Größen, die nur die abgezockten Summen erhöhen sollen. Weder Geschosse, Häuser oder Quadratmeter verbrauchen Wasser. Vor allem nicht, wenn man mit fiktiven Mondzahlen rechnet. Könnte, hätte, wollte, müsste: Brandenburger Politiker und ihre Leihbeamten aus dem Westen sind Könige des Konjunktivs. Hauptsache, ihre Kasse stimmt.

Man stelle sich vor, man hat an der Tankstelle für 30 Euro 20 Liter Benzin erworben. Der Tankwart kassiert aber 80  Euro, weil man theoretisch 50 Liter in den Tank dieses Autotyps hinein bekommen könnte. Und dann berechnet der Tankstellenbesitzer im Nachhinein noch zusätzlich zur Spritrechnung 3000 Euro Alttankstellenbenutzergebühren, weil er sich 1990 neue Tanksäulen anschaffen musste. Zahlbar sofort.  Geht nicht ? Quatsch? Doch, genauso funktioniert der Hirnriss mit den Altanschließergebühren in Brandenburg. Schönbohm (CDU), Generalissimus und ehemaliger Innenminister, und die Platzecksche SPD lassen grüßen oder:  Witz komm raus, du bist umzingelt.

Inzwischen haben Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Verwaltungsgericht Cottbus, drei Gutachten renommierter Rechtgelehrter dem Brandenburger Kommunalabgabengesetz und der darin schon 2003 festgelegten Lizenz zum Gelddrucken durch die Wasser- und Abwasserzweckverbände bescheinigt, dass es in Bezug auf die Altanschließerbeiträge nicht konform mit dem Grundgesetz ist.
Wassertropfen (Sara Hegewald  / pixelio.de)

Die Schlussfolgerung der Brandenburger Politik daraus lautet: Wir machen weiter wie bisher. Sinngemäß lässt Minister Woidke informieren, dass er zwar nicht weiß, ob das KAG verfassungskonform ist, aber das hat überhaupt keine Auswirkungen. Warum diese unfähigen, offensichtlich Menschen hassenden  Idioten nicht angeln gehen, anstatt die Bürger zu drangsalieren, erschließt sich schon lange nicht mehr.

Und da der Bezug auf den 3.Oktober 1990 so schön passt, erlaube ich mir den ganz persönlichen Hinweis, dass die sogenannte Wiedervereinigung erst dann abgeschlossen ist, wenn auch der letzte Ossi aus dem Grundbuch getilgt ist.

Was tun, wenn ein Beitragsbescheid ins Haus flattert?  Da ich kein Rechtsanwalt bin, darf ich an dieser Stelle auch die Tipps aus der gestrigen Versammlung nicht weiter verbreiten.. Nur soviel:  Der Haus- und Grundstückseigentümerverband rät unbedingt zum Widerspruch gegen den Altanschließerbescheid.

Begründungen für Ihren Widerspruch und aktuelle Urteile zur Altanschließerproblematik sind ab Montagabend auf der Webseite www.rechtsanwalthoecke.de herunterladbar oder können am Monatg ab 16 Uhr direkt in der Rechtsanwaltskanzlei von Herrn Höcke in der Breitscheidstraße 59 in Bernau abgeholt werden.

Hauen wir diesen Halunken auf die Finger und setzen wir damit gemeinsam endlich ein Stück Rechtsstaat in Brandenburg durch. Denn wie sie in den Wald hinein rufen, so schallt es heraus...



5 Kommentare:

  1. Herrlich!

    Nach dem mich meine Internetrecherche über das unsägliche Altanschließerproblem auf Ihren Blog gebracht hatte, wurde mir, neben vielen Interessanten Einblicken in den Hofstaat der Bernauer Lokalpolitik, ein vergnüglicher Leseabend mit hervorragenden sprachlichen Qualitäten zu teil. Dafür ein neudeutsches "like it" (Daumen hoch) und "Weiter so!" von mir.

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  2. Vielen Dank. Zur Zeit häufen sich gerade wieder einmal die anonymen Beschimpfungen. Diesmal per Post. Nein, was ist man mutig in Bernau und Umgebung! Schmierfinken mit dem Stockholm-Syndrom, die nicht merken, dass sie von der Politiker-Kaste als Geiseln genommen sind.

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  3. Na, wenn man das dann mit der Tankstelle sooo genau nimmt, dann könnte der Betreiber jeden Bürger ab 18 zu einer Gebührenfinanzierung ranziehen. Rein theoretisch darf ja jeder ab 18 einen Führerschein machen- oder?
    Genauso sieht es doch bei den Beiträgen der Abwasserverbände aus.
    Wir sollen ja auch knapp 8000€ zahlen, nur weil die Rohre an unseren Grundstücken vorbeigehen und wir rein theoretisch angeschlossen sind oder uns hätten anschließen lassen können!
    Ja spinnen die denn?
    Besser hätte ich das auch nicht schreiben können...

    Grüße aus Sperenberg (Teltow Fläming) von Christine

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  4. Ihre nsicht, es der Landesregierung zu "zeigen" teile ich vollkommen. Wir haben im letzten Jahr dazu die Initiative "N.A.Was, das Netzwerk Abwasser- Wasser im Land Brandenburg gegründet. Wer sich informieren möchte: www.wir-von-hier.info. Gern sind weitere Mitstreiter willkommen! Wenn nicht jetzt, wann dann wollen wir dieser Abzocke ein Ende setzen???

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  5. Warum funktioniert der Protest nicht überall? Macht weiter so und viel Erfolg. Vielleicht sollten wir unseren Wiederstand auf der Straße zum Ausdruck bringen (1989).


    Grüße aus Eisenhüttenstadt von Uwe

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