Das Ereignis der Maueröffnung ist schon ein paar Tage her und deshalb antworte ich an dieser Stelle nur ganz kurz auf die Frage der netten und hübschen Sophia aus der Ukraine, die mich nach dem Unterschied zwischen den beiden Systemen gefragt hat.
Liebe Sophia, es ist relativ einfach: in der Deutschen Demokratischen Republik konnte man ungestraft den eigenen Chef vor allen Kollegen als Idioten bezeichnen. Wenn man allerdings öffentlich Gleiches über den gottgleichen Staatschef Stalin/ Ulbricht/ Honecker behauptete, ging es unweigerlich nach Bautzen in den Knast.
In der Bundesrepublik Deutschland war es lange Jahre andersherum: den Regierenden schien es piepegal, wenn der Pöbel sie beschimpfte. Es gibt sogar eine Vielzahl von Grundsatzurteilen des höchsten bundesdeutschen Gerichts, das den Politikern und Parteien die Empfindlichkeitsschwelle für Beleidigungen sehr hoch setzte. Politiker sollten nach diesen Urteilen sogar schwerste Beleidigungen aushalten, das würde zu ihrem Job gehören. Kritik am eigenen Chef bedeutete dann allerdings sofortigen Arbeitsplatzverlust, bei Wiederholung die Einstufung auf dem Arbeitsmarkt als Querulant und damit wirtschaftlichen Ruin.Seit einigen Jahren hat sich die Situation gewandelt. Politiker gefallen sich darin, Kritiker wegen "Hass und Hetze" anzuzeigen und jede Kritik abzubügeln. Treu nach dem Wahlspruch Mao Tse-tungs " Bestrafe einen, erziehe Hunderte" gehen politische Minderleister wie z.B. das Tschäbli, Plärrbock, Flak-Zimmerling oder Habück gerichtlich gegen Kritiker vor.
Wir sind also 35 Jahre nach der Maueröffnung tatsächlich in Ost und West dergestalt zusammengewachsen, dass wir das schlechteste aus beiden Gesellschaftsordnungen übernommen haben.
Ich kann zwar nur für mich sprechen, aber dafür habe ich im Herbst 1989 nicht demonstriert ...
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