
Die positive Begründung lautet kurzgefasst: Der Bürgermeister ist halb blind, er konnte seinen fahnewedelnden Genossen von der DKP auf 2,50 m Entfernung nicht erkennen.
Die negative: In Bernau kennt man weder die Gemeindeordnung und das allgemeine Neutralitätsgebot für Bürgermeister., d.h. für Beamte auf Zeit, noch ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das Bürgermeistern die inhaltliche Positionierung verwehrt, wenn sich diese auf eine politische Partei oder Wahlbewerber bezieht. Das BVerwG hat in diesem Urteil auch festgestellt, dass die Verwaltung im Verhältnis zu den gemäß Art. 21 GG besonders geschützten Parteien strikte Neutralität zu wahren hat. Und: Ein inhaltlicher Diskurs sei dem Bürgermeister in diesen Fällen nicht erlaubt. (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. September 2017, Az 10 C 6/16). Das gilt auch, wenn man das Neutralitätsgebot für Beamte auf Zeit laut Gemeindeordnung außen vor lässt.
Nach wie vor bin
ich daher der Ansicht, dass es sich bei dem geschilderten Verhalten des Herrn Stahl
um ein Dienstvergehen handelt, das entsprechend geahndet werden muss.
Unabhängig davon, ob man die AfD mag oder nicht (ich mag sie ausdrücklich nicht), kann es nicht angehen, dass
ein Bürgermeister, also letztendlich ein Angestellter ALLER Bürger der Stadt,
die Gesellschaft mit seinen in diesem Fall völlig unmaßgeblichen politischen
Ansichten spaltet.
Wehret den Anfängen, denn was wäre, wenn eines Tages der Bürgermeister von der AfD gestellt wird und bei einer Kundgebung der Linken in einer Reihe mit den Fahneschwenkern von der NPD steht?
Und das will doch wohl niemand?! Aber wenn die etablierten Parteien weiterhin die freiheitlich-demokratische Grundordnung negieren, wird es wohl eines Tages so weit kommen ...
P.S: : Meine Verfassungsbeschwerde ist heute raus. Es gibt noch Richter in Potsdam ...
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