Dienstag, 26. August 2014

Planfeststellungsbeschluss zur 380kV-Freileitung ("Uckermarkleitung")

Das LBGR Brandenburg (Landesbergamt) hat am 22.8.2014 den  Planfeststellungsbeschluss für die umstrittene 380kV-Freileitung von Bertikow (bei Prenzlau) nach Neuenhagen (bei Berlin) veröffentlicht.
 
Uwe Schlick  / pixelio.de
Die Entscheidung des LBGR Brandenburg erlaubt die Querung von zwei europäischen Vogelschutzgebieten und des Biosphärenreservats Schorfheide - Chorin mit einer 380kV-Freileitung und hebelt damit den Natur-und Landschaftsschutz aus. Das Vogelvorkommen im Trassenbereich ist ausgesprochen wertvoll, da es einen unvergleichlichen Artenreichtum aufweist und der Nordosten Brandenburgs ein ausgesprochen bedeutsames Durchzugsgebiet  des Vogelzugs darstellt.
 
Das LBGR hat bei seiner Abwägung nicht berücksichtigt, dass mit dem  Natur- und Landschaftsschutz auch öffentliche Interessen verfolgt werden. Nicht nur eine sichere Stromversorgung liegt im Interesse der Öffentlichkeit, sondern auch eine gesunde und intakte Umwelt. Das LBGR  hat mit seiner Entscheidung die Interessen von "50 Hertz" bedient, was nur auf der Basis einer ausgesprochen oberflächlichen Auswertung der ca. 1300 Einwendungen möglich ist. Das Bergamt hat hier nicht unparteiisch geprüft, sondern voreingenommen. 
   
Mit der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens ist der Konflikt um dieses Vorhaben noch lange nicht beendet. Jetzt tritt er in eine neue Phase, denn die von der Planung Betroffenen werden den Schutz des Bundesverwaltungsgerichts gegen diese fragwürdige Entscheidung der Genehmigungsbehörde anrufen.
 
Nicht über unsere Köpfe - keine Freileitung durch Schutz- und Wohngebiete!
 
                                   Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative "Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat!"
 
 
 

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