Das LBGR Brandenburg (Landesbergamt) hat am 22.8.2014 den Planfeststellungsbeschluss für die umstrittene 380kV-Freileitung von
Bertikow (bei Prenzlau) nach Neuenhagen (bei Berlin)
veröffentlicht.
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Uwe Schlick / pixelio.de |
Die Entscheidung des LBGR Brandenburg erlaubt die Querung
von zwei europäischen Vogelschutzgebieten und des Biosphärenreservats
Schorfheide - Chorin mit einer 380kV-Freileitung und hebelt damit den
Natur-und Landschaftsschutz aus. Das Vogelvorkommen im Trassenbereich ist
ausgesprochen wertvoll, da es einen unvergleichlichen Artenreichtum aufweist und
der Nordosten Brandenburgs ein ausgesprochen bedeutsames Durchzugsgebiet
des Vogelzugs darstellt.
Das LBGR hat bei seiner Abwägung nicht
berücksichtigt, dass mit dem Natur- und Landschaftsschutz
auch öffentliche Interessen verfolgt werden. Nicht nur eine sichere
Stromversorgung liegt im Interesse der Öffentlichkeit, sondern auch eine
gesunde und intakte Umwelt. Das LBGR hat mit seiner Entscheidung die
Interessen von "50 Hertz" bedient, was nur auf der Basis einer ausgesprochen
oberflächlichen Auswertung der ca. 1300 Einwendungen möglich
ist. Das Bergamt hat hier nicht unparteiisch geprüft, sondern
voreingenommen.
Mit der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens ist der
Konflikt um dieses Vorhaben noch lange nicht beendet. Jetzt tritt er in
eine neue Phase, denn die von der Planung Betroffenen werden den Schutz des
Bundesverwaltungsgerichts gegen diese fragwürdige Entscheidung der
Genehmigungsbehörde anrufen.
Nicht über unsere Köpfe - keine Freileitung durch
Schutz- und Wohngebiete!
Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative "Biosphäre
unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat!"
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