Dienstag, 18. März 2014

Hubert und sein Amtsblatt

Hubert  Handke ist noch unser Bürgermeister und als solcher nutzt er gern das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Bernau als sein ganz persönliches Kampfblatt. Auch im momentanen Abwahl-Kampf nutzt er schamlos seine Deutungshoheit und spannt genauso schamlos wieder einmal das Amtsblatt der Stadt Bernau ein. Besonders in der Ausgabe 3/2014 betreibt unser Hubert offensichtlichen Wahlkampf und versucht somit, von Amts wegen Einfluss auf den Ausgang des Bürgerentscheides über seine Abwahl am 30.03.2014 zu nehmen. 

Das Amtsblatt hat eigentlich politisch neutral zu sein. Es dient als offizielles, städtisches Bekanntmachungsmittel und darf nicht zur persönlichen, offensichtlich wahlkampfgerichteten Darstellung Einzelner genutzt werden. Das Amtsblatt wird aus Steuergeldern der Bürger der Stadt Bernau finanziert und muss sich hinsichtlich der Wahlentscheidungen neutral verhalten. 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung BVerfGE 44, 125, dessen Geltung seitdem unbestritten ist, unmissverständlich festgestellt, dass es „Staatsorganen von Verfassungs wegen versagt [ist], sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit […] Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“

Um einem Missbrauch durch Tarnung der Wahlkampfinhalte als scheinbare, angebliche Information vorzubeugen, hat das Bundesverfassungsgericht in derselben Entscheidung ebenfalls als Leitsatz festgestellt, dass hieraus „für die Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung [folgt] und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von sogenannten Arbeitsberichten, Leistungsberichten und Erfolgsberichten.“ Genau hiergegen verstößt der Bürgermeister, wenn er scheinbare Arbeitsergebnisse mit klarem Bezug zum Abwahltermin in völlig undifferenzierter Weise und aus dem zeitlichen Zusammenhang gerissen präsentiert.

Damit nutzt Handke zum wiederholten Male das Amtsblatt zu Werbezwecken. Bereits beim Bürgerentscheid "Gerechter Straßenausbau" im Oktober 2013 versuchte er durch ein fingiertes, mit sich selbst geführtes, mehrere Seiten langes Interview das Anliegen des Bürgerentscheides zu diskreditieren. 

Beim aktuellen Amtsblatt geht Handke sogar noch weiter. Er verunglimpft die demokratischen Demonstranten und behauptet wahrheitswidrig, dass Anlass für die Abwahl die Altanschließerbeiträge seien. Dies ist unzutreffend. Wahr ist vielmehr, dass rund drei Viertel aller Unterzeichner des Abwahlbegehrens Mieter und somit gar keine Empfänger von Altanschließerbescheiden sind. Es ist vielmehr so, dass ein breites gesellschaftliches Bündnis von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt über Parteigrenzen hinweg die Abwahl herbeisehnt. 

Die Bernauerinnen und Bernauer wollen nach 22 Jahren einen demokratischen Wechsel. Sie  wünschen sich vor allem  die überfällige Stärkung der Bürgerrechte. Die unsozialen, ungerechten und ungesetzlichen Altanschließerbeiträge und Handkes starrsinniges Beharren auf diesem Unrecht sind letztlich nur der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat... (wird fortgesetzt)


 

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