
Zur Erinnerung: Im ähnlichen gelagerten Fall des Rainer Fornell in Panketal hatte nämliche Untere Kommunalaufsicht die Gültigkeit des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Ungesetzlichkeit staatlicher Einmischung in den Parteienwahlkampf verneint. Im Falle Wandlitz gilt es jetzt plötzlich.
Nur drei Gedanken dazu:
- Zweimal hintereinander hat die untere Kommunalaufsicht des Landkreises entweder ihre Unfähigkeit oder auch nur ihre Faulheit bewiesen, denn in beiden Fällen hat sie eindeutige Rechtsverstöße unter fadenscheinigsten Vorwänden nicht nur nicht geahndet, sondern aus durchsichtigen Gründen völlig unterschiedlich beurteilt. Diese Behörde in der gegenwärtigen Form und mit der gegenwärtigen Leitung ist somit verzichtbar.
- Mit ihrer Feststellung, die "Ortsvorsteher hätten keine sehr starke Stellung und nur begrenzte Einflussmöglichkeiten" führt die Behörde eindeutig aus, dass die obersten Ziele der Brandenburger Gemeindegebietsreform von 2003 völlig verfehlt wurden. Diese "Reform" hat wie befürchtet nicht zu mehr Demokratie, sondern nur zur Zentralisierung der Macht - ohne dass die Bürger in den einzelnen Ortsteilen adäquat am demokratischen Meinungsbildungsprozess beteiligt werden - geführt. Für letztere Erkenntnis ist der Kommunalaufsicht zu danken, denn die SPD-Landesregierung feilt bereits wieder an einer neuen Reform, die uns Bürger und unsere gewählten Vertreter noch mehr entmachten wird. Also wird nicht nur über die Ortsvorsteher und die Ortsbeiräte noch ausgiebig zu Reden sein.
- Wenn Ortsvorsteher, die einschlägige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht kennen oder sich bewusst darüber hinwegsetzen, Mitbewerber ihres Lieblings-Bürgermeisters dadurch diffamieren, dass sie diesen Unkenntnis des einschlägigen Verwaltungsrechts unterstellen, sollte auch darüber vor der nächsten Kommunalwahl noch einmal gesprochen werden.
..ja Doc, und auch die Ortsvorsteher lachen sich krank!
AntwortenLöschenBarnimer
@Barnimer: Richtig, und sie (oder andere) werden es bei der nächsten Wahl wieder tun! Denn das Grundübel liegt darin, dass die Gründerväter dieser Bundesrepublik es sich nicht vorstellen konnten,dass es irgendjemand wagen würde, Entscheidungen des obersten Gerichtes einfach zu ignorieren. Deshalb hat man damals keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen und das Bundesverfassungsgericht blieb ohne Exekutive. Obwohl man eigentlich jeden, der gegen Gerichtsurteile verstößt, doch in irgendeiner Weise bestrafen müsste, oder ? Und diese acht Einschleimer aus den Wandlitzer Gemeinden sollten eigentlich eine geraume Zeit im Bernauer Hungerturm über ihre Schandtaten nachdenken. Vielleicht wächst ihnen da auch so etwas wie ein gewissen oder Charakter.Wenn das überhaupt noch möglich ist.
AntwortenLöschennein, das ist nicht möglich!
AntwortenLöschenIch habe schon einmal geschrieben:
Brich ruhig das Grundgesetz, aber parke immer richtig!
Traurig aber Warzenschwein
Barnimer